Krankmeldung auf dem Schreibtisch eines Arztes© fotoquique / iStock / Getty Images Plus
Mit Krankschreibung arbeiten - ist das erlaubt? Rechtsexperten klären auf.

Krankschreibung

DARF ICH ARBEITEN, WENN ICH KRANKGESCHRIEBEN BIN?

Wer krank ist, soll zu Hause bleiben. Was aber, wenn der Arzt mich länger arbeitsunfähig geschrieben hat, als ich tatsächlich krank bin? Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten, wenn es mir wieder gut geht? Über den Unterschied zwischen Beschäftigungsverbot und Prognoseerklärung.

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Die einen müssen ihrem Arzt jeden einzelnen Tag der Arbeitsunfähigkeit abringen, die anderen werden großzügiger krankgeschrieben. Wenn es Arbeitnehmer*innen schneller wieder gut geht als gedacht, könnten sie ja auch früher wieder arbeiten gehen. Oder?

Jasmin Herbst, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung, ob man trotz Krankschreibung arbeiten darf, wenn man wieder fit ist. Und das ist abhängig von der Art des Attests, das der Arzt ausgestellt hat.

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die klassische Krankschreibung ist eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Und die ist nicht mit einem Beschäftigungsverbot gleichzusetzen. Der Arzt belegt hiermit lediglich, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank und arbeitsunfähig ist. Die Dauer der AU ist nur eine Prognose darüber, wie lang die Krankheit voraussichtlich andauern wird, bis der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist.

Keine Bestätigung über Genesung nötig

Ist der Arbeitnehmer früher fit als gedacht und sieht sich in der Lage, wieder arbeiten zu gehen, kann er das auch während des AU-Zeitraums schon tun. Dazu ist auch keine Gesundschreibung oder andere Bestätigung des Arztes notwendig.

Wenn der Arbeitgeber jedoch vermutet, dass sein Angestellter noch nicht richtig genesen ist und womöglich die Kollegen oder Kunden gefährdet, kann es sich anbieten, die Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit ärztlich prüfen zu lassen. Der Chef darf seinen Arbeitnehmer während des AU-Zeitraums auch nach Hause schicken.

Muss ich mich persönlich krankmelden?

Gehen wir noch einen Schritt zurück: zur ursprünglichen Krankmeldung. Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss das stets im Unternehmen melden. Was aber, wenn man vor Halsschmerzen kaum sprechen kann? Oder wenn man einen Unfall hatte und nicht selbst telefonieren kann?

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt: „Die Meldung darf auch durch Dritte, zum Beispiel Familienmitglieder oder Freunde erfolgen.“ Wichtig sei, dass man den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Arbeitsverhinderung in Kenntnis setzt: „Bevor man sich am Sonntagabend mit hohem Fieber ins Bett legt, sollte man den Arbeitgeber am besten schon informiert haben.“ Wie das geschieht, ist zweitrangig.

Sie müssen also nicht zwangsläufig zum Hörer greifen. Auch eine Mitteilung per E-Mail ist beispielsweise denkbar. „Soweit möglich ist eine persönliche Meldung auf den im Betrieb üblichen Wegen am besten“, rät Bredereck. Wer Ärger befürchtet, sollte die rechtzeitige Krankmeldung später beweisen können. In einem Brief können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre krankheitsbedingte Abwesenheit aber nicht mitteilen – zumindest nicht, wenn ein Telefonat oder eine E-Mail möglich sind, so der Fachanwalt. Der im Vergleich langsamere Postweg ist dann nicht erlaubt.

Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arbeitsverbot-bei-krankschreibung-141959/
dpa

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