Arbeitsrecht
BILDUNGSURLAUB NEHMEN GEHT GANZ EINFACH
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Jede*r Beschäftigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, also eine Freistellung von der Arbeit, um diese freie Zeit für Fortbildungen und Weiterbildung zu nutzen. Weiterbildung und das regelmäßige Auffrischen der beruflichen Kompetenzen sind wichtig – für sich selbst, aber auch für Arbeitgebende.
Während der Ausbildung und dem Arbeitsleben hat man ganz viel Wissen angehäuft, aber es sollte auf jeden Fall immer wieder aufgefrischt, gegebenenfalls sogar erneuert werden. Man kann sich in seinem Arbeitsleben nicht darauf verlassen, dass das einmal Gelernte ein Leben lang Gültigkeit hat. Man muss up-to-date bleiben, um im Beruf nicht an seine Grenzen zu stoßen. Hierfür ist Bildungsurlaub ideal, denn er fördert das lebenslange Lernen!
Über Bildungsurlaub selbst bestimmen
Das Besondere am Bildungsurlaub ist, dass man als Arbeitnehmer*in selbst die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Fort- und Weiterbildung festlegen kann. Die Inhalte der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen.
Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Wie ist Bildungsurlaub geregelt?
Eine bundeseinheitliche Regelung besteht nicht. Im Großteil der Bundesländer existiert ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Die Höhe des Bildungsurlaubs ist also unterschiedlich. Meist jedoch besteht ein Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr oder zehn Tage in zwei Jahren. Dieser Anspruch bezieht sich auf eine Fünf-Tage-Woche.
Darüber hinaus gibt es aber noch den tariflichen Anspruch. Der Bundesrahmentarifvertag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) § 12 regelt diesen Anspruch. Er gilt nachrangig zum gesetzlichen Anspruch, greift also erst, wenn es im betreffenden Bundesland keine gesetzlichen Regelungen gibt oder wenn die vom Landesgesetz geforderte Zertifizierung einer Fortbildungsmaßnahme nicht gegeben ist. Der Anspruch beträgt seit dem 1. Januar 2011 sechs Werktage innerhalb von zwei Kalenderjahren.
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Anspruch auf Bildungsurlaub
Einen Anspruch hat man erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Beantragung muss mindestens einen Monat (je nach Bundesland) vorher schriftlich erfolgen. Zudem muss die Teilnahme durch ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werden. Man sollte sich also vorab unbedingt über die jeweiligen Gesetze des Bundeslandes informieren. Ausschlaggebend ist übrigens, in welchem Bundesland sich der Arbeitsort befindet, nicht der Wohnort und auch nicht der Veranstaltungsort.
Bildungsurlaub von Steuer absetzen
Während des Bildungsurlaubs erfolgt eine Freistellung von der Arbeit durch den arbeitgebenden Betrieb unter Fortzahlung des Gehalts. Die Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten. Diese Kosten kann man am Ende des Finanzjahrs auch bei der Steuererklärung einreichen.
Bildungsurlaub abgelehnt?
Der arbeitgebende Betrieb kann den Bildungsurlaub auch ablehnen. Dann sollte man sich dies auf jeden Fall schriftlich geben und prüfen lassen, ob die Anrechnung gesetzeskonform ist. Berechtigte Ablehnungsgründe sind zum Beispiel nicht eingehaltene Fristen oder zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt.
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