Arbeitsrecht
FRAGEN IM VORSTELLUNGSGESPRÄCH
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Bewerben Sie sich als PTA in einer Apotheke, erwarten Sie im Vorstellungsgespräch meistens Fragen zu Ihrer Persönlichkeit, zu Qualifikationen, zur Motivation, zu Stärken und Schwächen sowie zum Gehalt und zu Arbeitsbedingungen. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich auf diese vorbereiten und ihre Antworten möglichst ehrlich, aber strategisch geschickt formulieren. Schwächen im Vorstellungsgespräch sollten PTA nicht zeigen; gute Vorbereitung sichert den Erfolg.
Lügen sind im Vorstellungsgespräch grundsätzlich riskant. Aber bei nicht zulässigen Fragen – etwa zu Schwangerschaft, zur Familienplanung oder zur Religion – sind Notlügen erlaubt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen diese Themen nicht ansprechen, sodass Bewerber nicht verpflichtet sind, wahrheitsgemäß zu antworten.
Typische Fragen im Vorstellungsgespräch
Ein Vorstellungsgespräch folgt oft einem festen Muster. Hier ein Überblick über die häufigsten Fragen:
Typische Fragen im Bewerbungsgespräch
Persönliche Vorstellung
- Haben Sie den Weg zu uns gut gefunden?
- Welche drei Wörter beschreiben Sie am besten?
- Warum haben Sie sich für den PTA-Beruf entschieden?
Berufliche Qualifikation und Erfahrung
- Welche relevanten Erfahrungen bringen Sie als PTA für diese Position mit?
- Welche Erfolge konnten Sie in Ihrem letzten Job in der XY-Apotheke erzielen?
- Wie gehen Sie mit Herausforderungen oder Stresssituationen um?
Motivation und Ziele
- Warum möchten Sie bei uns arbeiten?
- Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?
- Was sind Ihre langfristigen Karriereziele?
Stärken und Schwächen
- Was sind Ihre größten Stärken?
- Nennen Sie eine Schwäche und wie Sie daran arbeiten.
- Wie würden Kolleginnen/Kollegen oder Vorgesetzte Sie beschreiben?
Umgang mit schwierigen Situationen
- Wie reagieren Sie auf Kritik?
- Wie arbeiten Sie unter Druck oder mit engen Deadlines?
Teamarbeit und Arbeitsweise
- Arbeiten Sie lieber im Team oder allein?
- Wie gehen Sie mit Konflikten im Team um?
- Wie organisieren Sie Ihre Arbeit, um effizient zu sein?
Gehalt und Rahmenbedingungen
- Welche Gehaltsvorstellungen haben Sie?
- Wann könnten Sie die Stelle antreten?
- Haben Sie noch andere Bewerbungsverfahren laufen?
Stärken und Schwächen – oft eine Frage im Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch zählt die Frage nach Stärken und Schwächen zu den Klassikern. Doch wie können Sie als PTA bestmöglich reagieren? Der Schlüssel zu einer guten Antwort liegt darin, ehrlich zu sein, ohne sich selbst zu überschätzen oder sich negativ darzustellen. Bei den Stärken sollten Sie Eigenschaften wählen, die für die angestrebte Position relevant sind. Idealerweise belegen Sie Ihre Aussage mit konkreten Beispielen aus Ihrer Berufserfahrung.
Ein Beispiel für eine gute Antwort auf die Frage nach Stärken im Vorstellungsgespräch könnte lauten: „Eine meiner größten Stärken ist meine strukturierte und effiziente Arbeitsweise. In meinem letzten Job habe ich beispielsweise eine neue Software zur digitalen Erfassung von Rezepturen eingeführt, um Arbeitsprozesse im zu optimieren. Außerdem bin ich sehr teamfähig und kommunikationsstark. Ich arbeite gerne mit anderen zusammen und habe festgestellt, dass ich oft zwischen Kundeninteressen und den Interessen der Apotheke vermitteln kann.“
Bei der Frage nach Schwächen sollten Sie im Vorstellungsgespräch vermeiden, Eigenschaften zu nennen, die Sie für die angestrebte Tätigkeit ungeeignet erscheinen lassen. Stattdessen wählen Sie eine Schwäche, an der Sie aktiv arbeiten. Ein Beispiel: „Ich neige manchmal dazu, zu perfektionistisch zu sein und möchte Aufgaben erst abschließen, wenn sie wirklich perfekt sind. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass ich mir manchmal zu viel Zeit für Details genommen habe. Inzwischen arbeite ich gezielt daran, Prioritäten besser zu setzen und mich auf das Wesentliche zu konzentrieren.“
Wichtig ist, dass im Vorstellungsgespräch Ihre Antworten auf Fragen nach Stärken und Schwächen authentisch, aber auch stimmig wirken. So hinterlassen Sie einen professionellen und reflektierten Eindruck und sammeln Pluspunkte.
Dürfen PTA bei Fragen im Vorstellungsgespräch lügen?
Grundsätzlich sollten Sie bei Fragen im Vorstellungsgespräch nicht lügen, da falsche Angaben langfristig zu Problemen führen können. Mitunter kann eine nachweisbare Lüge sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, wenn Sie nachträglich auffliegen. Allerdings gibt es einige Situationen, in denen eine geschickte Umformulierung, eine bewusste Nicht-Antwort oder eine Lüge ratsam sein können.
Ein klassisches Beispiel betrifft Bewerbungsfragen privater Natur, die eigentlich nicht gestellt werden sollten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in spe dürfen beispielsweise nicht nach Ihrer Familienplanung, Ihrer Religion, Ihrer politischen Gesinnung oder Ihrer sexuellen Orientierung fragen. Falls dennoch solche Fragen kommen, dürfen Sie lügen. Wenn eine Apothekenleiterin oder ein Apothekenleiter beispielsweise wissen möchte: „Haben Sie vor, in den nächsten Jahren Kinder zu bekommen“, könnte Ihre geschickt formulierte Antwort lauten:
„Mein Fokus liegt aktuell auf meiner beruflichen Weiterentwicklung.“
Ein weiteres Beispiel für nicht zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch betrifft Ihre Gesundheit. Ein Bewerber oder eine Bewerberin muss keine Krankheiten offenlegen, solange diese die Arbeitsleistung nicht direkt beeinträchtigen. Auch sind Angaben zur Schwerbehinderung freiwillig, es sei denn, die Behinderung beeinflusst direkt die berufliche Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebene Stelle. Das bedeutet, dass Sie Ihre Schwerbehinderung nur offenlegen müssen, wenn sie die Erfüllung der wesentlichen Aufgaben der Position beeinträchtigt. Ansonsten ist das Lügen bei Fragen im Vorstellungsgespräch gerechtfertigt.
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Frage nach Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch erlaubt?
Auch bei Schwangerschaft als Thema im Vorstellungsgespräch dürfen Sie lügen, da diese Frage nicht zulässig ist. Zum Hintergrund: In Deutschland schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Frauen vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Schwangerschaft. Apothekenleiterinnen beziehungsweise Apothekenleiter dürfen im Bewerbungsgespräch nicht fragen, ob Sie schwanger sind. Falls diese Frage doch gestellt wird, sind Sie nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen – hier haben Sie ein Recht zur Lüge: „Nein, ich bin nicht schwanger“ (auch wenn es vielleicht nicht stimmt).
Die einzige Ausnahme, in der eine Schwangerschaft arbeitsrechtlich von Bedeutung sein könnte, ist bei Berufen mit besonderen gesundheitlichen Risiken für Mutter oder Kind (z. B. Arbeiten als PTA mit gefährlichen Chemikalien im Labor bzw. in der Rezeptur). Doch selbst in diesen Fällen darf der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht direkt fragen – er oder sie muss allgemein über Gesundheitsrisiken aufklären, sodass eine werdende Mutter selbst entscheiden kann, ob sie sich äußert.
Weitere unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
Im Vorstellungsgespräch ist auch die Frage nach einer Gewerkschaftsmitgliedschaft grundsätzlich nicht zulässig. Das Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) umfasst Ihr Recht auf Koalitionsfreiheit. Sprich: Niemand darf gezwungen werden, seine Gewerkschaftszugehörigkeit offenzulegen. Sollte dennoch eine solche Frage im Vorstellungsgespräch gestellt werden, müssen PTA darauf nicht wahrheitsgemäß antworten. Sie können die Frage höflich umgehen, etwa mit einer Formulierung wie: „Ich halte meine privaten und politischen Engagements von meinem Berufsleben getrennt.“ Ansonsten haben Sie auch hier das Recht zur Lüge.
Eine Grenze gibt es bei berufsrelevanten Fragen im Bewerbungsgespräch. Wer falsche Angaben zu Qualifikationen, Sprachkenntnissen oder Berufserfahrung macht, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Eine gefälschte Ausbildung oder ein erfundener Studienabschluss können zur sofortigen Kündigung führen oder strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
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