Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
BVpta-Geschäftsführerin Bettina Schwarz beantwortet die Frage einer Leserin zum Thema Kündigung während der Elternzeit aufgrund von Apothekenschließung.

Arbeitsrecht

APOTHEKE SCHLIESST: KÜNDIGUNG WÄHREND DER ELTERNZEIT – IST DAS ERLAUBT?

Ist eine Kündigung während der Elternzeit erlaubt, wenn die Apotheke schließt oder in Insolvenz geht? Eine wissenswerte Frage, die eine Leserin eingereicht hat. Hier kommt die Antwort:

Seite 1/1 5 Minuten

Seite 1/1 5 Minuten

Zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes können Arbeitnehmende in Deutschland die sogenannte Elternzeit geltend machen und das sogar bis zu drei Jahre pro Kind. In dieser Zeit kann sich jedoch in der Apotheke, in der man angestellt ist und das Arbeitsverhältnis ruht, vieles ändern.

Die Apothekenleitung beschließt beispielsweise umzustrukturieren oder muss die Apotheke schließen und möchte aufgrund dessen dem oder der Arbeitnehmenden während der Elternzeit kündigen.

Was passiert mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich gerade in Elternzeit befinden, wenn eine Apotheke schließt? Können sie irgendwelche Ansprüche geltend machen?"

Grundsätzlich kann nach § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) der Arbeitgebende oder der Insolvenzverwaltende eine Kündigung während der Elternzeit nicht so einfach veranlassen. Ab der Anmeldung der Elternzeit und während der Elternzeit genießen Arbeitnehmende einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Elternzeit angemeldet wurde, jedoch frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.

Eine Kündigung während der Elternzeit kann also nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zulässig sein und dann auch nur mit vorheriger Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde.

Eine Schließung oder Stilllegung der Apotheke ist solch ein besonderer Fall im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) und verpflichtet die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde in der Regel, dem Antrag auf Zulassung der Kündigung während der Elternzeit stattzugeben.

Darf bei Inhaberwechsel während der Elternzeit gekündigt werden?

Die Elternzeit ist immer an das bestehende Arbeitsverhältnis gebunden. Somit ist die neue Apothekenleitung meistens gebunden an die Vereinbarungen, die Arbeitnehmende mit der alten Leitung getroffen haben. Das betrifft dann auch die Zusage zur Elternzeit. Den besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit hat somit grundsätzlich auch die neue Leitung einzuhalten.

Spricht die neue Apothekenleitung dennoch in dieser Zeit eine Kündigung während der Elternzeit aus, ist diese rechtlich unwirksam.

Manchmal möchte die arbeitgebende Apotheke solch ein langwieriges und oft unsicheres behördliches Verfahren ganz einfach umgehen. Dann bieten Arbeitgebende gerne einen Aufhebungsvertrage zum Kündigen während der Elternzeit an. Arbeitnehmende sollten so einen Aufhebungsvertrag während der Elternzeit nicht vorschnell annehmen. Auch wenn ein Aufhebungsvertrag auf den ersten Blick attraktiv erscheint, kann damit ein Verzicht auf den Kündigungsschutz während der Elternzeit einhergehen. Daher ist es empfehlenswert, sich rechtlichen Rat einzuholen, bevor man einen solchen Aufhebungsvertrag während der Elternzeit unterzeichnet.

Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn:
● die Apotheke stillgelegt wird.
● die Apotheke Insolvenz anmeldet.
● eine Weiterbeschäftigung des oder der Arbeitnehmenden die Apotheke existenziell gefährden würde.

Was ist bei einer Kündigung während der Elternzeit bei Teilzeitarbeit?

Der Kündigungsschutz gilt genauso, wenn Arbeitnehmende während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit bei der bisherigen Apotheke arbeiten; auch dann dürfen Arbeitgebende nicht kündigen, solange keine außergewöhnlichen Gründe vorliegen.

Dieser Kündigungsschutz während der Elternzeit gilt aber nur für das Arbeitsverhältnis bei der Apotheke, bei der die Elternzeit beantragt wurde; aber nicht für eine Teilzeitstelle in einer anderen Apotheke. Hier haben Arbeitnehmende auch während der Elternzeit nur den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz oder einem Sonderkündigungsschutz aus einem anderen Grund.

Welche Ansprüche hat man bei einer Kündigung während der Elternzeit?

Bei einer unrechtmäßigen Kündigung während der Elternzeit kann man rechtliche Schritte in Erwägung ziehen und die Kündigung prüfen lassen, um dann gegebenenfalls Klage einzureichen. Dafür müssen Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung in der Elternzeit beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn die Klage gegen die Kündigung rechtmäßig ist, werden sich beide Parteien im Regelfall auf die Zahlung einer Abfindungeinigen.

Kann man außerordentlich gekündigt werden während der Elternzeit?

Eine außerordentliche Kündigung während der Elternzeit ist möglich, wenn etwa der oder die Arbeitnehmende schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, zum Beispiel die Arbeit verweigert, die Apothekenleitung beleidigt oder gar bestiehlt. Wenn es also für Arbeitgebende unzumutbar ist, die Beschäftigung weiterzuführen, können sie aufgrund dessen auch während der Elternzeit kündigen – aber auch hier muss zuerst die Landesbehörde zustimmen.

Möglichkeit einer Kündigung nach dem Kündigungsschutz in der Elternzeit

Arbeitgebende dürfen Arbeitnehmenden auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Ende der Elternzeit kündigen, denn der Kündigungsschutz erlischt erst mit dem letzten Tag der Elternzeit. Arbeitgebende müssen also so lange mit einer Kündigung warten, bis Arbeitnehmende die Arbeit wieder aufgenommen haben, um dann die geltenden gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten.

Kündigung während der Elternzeit durch Arbeitnehmende

Während der gesamten Elternzeit können Arbeitnehmende ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen. Kann diese dreimonatige Frist nicht eingehalten werden, wird die Kündigung zum Ende der Elternzeit erst zum nächstmöglichen Termin wirksam, der sich dann aus der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfrist ergibt. Die ist ein Sonderkündigungsrecht während der Elternzeit. Es ermöglicht Arbeitnehmenden, das Arbeitsverhältnis mit Ende der Elternzeit zu beenden.

Arbeitnehmende können auch während der Elternzeit jederzeit kündigen. Dann gilt die gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag.

Sie haben ein arbeitsrechtliches Anliegen oder Problem?

Dann können Sie Ihre Frage hier einreichen und von erfahrenen Expert*innen beantworten lassen. Schreiben Sie dazu einfach eine Mail an die Redaktion und erläutern Sie in ein paar Sätzen, um was es geht. Ihre Frage wird dann an einen der Expert*innen für Arbeitsrecht weitergeleitet und in einem der folgenden Artikel thematisiert, wenn die Fragestellung von allgemeinem Interesse ist. Eine individuelle Rechtsberatung findet nicht statt.

Hier Ihre Frage einreichen!

×