Arbeitsrecht
KENNEN SIE IHRE BERUFSJAHRE?
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In vielen Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass das jeweils gültige Tarifgehalt gezahlt wird, idealerweise mit einer übertariflichen Zulage.
Wenn Sie als Beschäftigte und Ihre Apothekenleitung tarifgebunden sind und in Ihrem Arbeitsverhältnis der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) beziehungsweise der Rahmentarifvertrag Nordrhein (RTV NR) oder RTV Sachsen gilt, ist für Ihr Gehalt ausschlaggebend, in welchem Berufsjahr Sie sich befinden.
Doch wie werden die Berufsjahre richtig berechnet?
Die Berechnung der Berufsjahre beginnt mit dem Monatsersten, nachdem Sie Ihre Berufserlaubnis erhalten haben (§ 14 BRTV/RTV NR/RTV Sachsen). Erreichen Sie im laufenden Monat ein neues Berufsjahr, steht Ihnen der höhere Gehaltsanspruch ab dem folgenden Monat zu. Die Staffelungen für die Berufsjahre finden Sie im jeweiligen Gehaltstarifvertrag. Im Gebiet des ADA steigt das Gehalt für PTA in fünf Stufen, die höchste Stufe ist ab dem 15. Berufsjahr erreicht. Im Tarifbereich Nordrhein gibt es ebenfalls fünf Stufen; hier ist das höchste Berufsjahr aber schon ab dem 10. Berufsjahr erreicht. In Sachsen sind es nur drei Stufen, die höchste Berufsjahresstufe wird mit dem 6. Berufsjahr erreicht.
Wie werden nun die Berufsjahre berechnet? Hat man durchgängig in Vollzeit in einer oder mehreren Apotheken gearbeitet, ist die Berechnung einfach und unproblematisch. Auch die Anrechnung von Zeiten in anderen Arbeitsbereichen oder in Apotheken im EU-Ausland sind im BRTV und den beiden Rahmentarifverträgen geregelt.
Plötzlich Teilzeit – was ändert sich dadurch?
Etwas komplizierter wird es, wenn der Stundenumfang zwischendurch wechselt oder Sie Ihre Berufstätigkeit unterbrechen. Ein Wechsel in der wöchentlichen Arbeitszeit wirkt sich nur dann aus, wenn Sie weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Dann wird diese Tätigkeit auch nur anteilig auf die Berufsjahre angerechnet. Ein Beispiel für den Tarifbereich ADA: Wenn Sie – statt 39 Stunden Vollzeit – in Teilzeit 13 Stunden in der Woche arbeiten, müssen Sie drei Jahre arbeiten, um ein Jahr in den Berufsjahren aufzusteigen. Wenn Sie Ihre Stundenzahl reduzieren möchten und sich noch nicht in der höchsten Berufsjahresgruppe befinden, beachten Sie:
Bei 19 Wochenstunden müssten Sie doppelt so lange arbeiten, um ein Berufsjahr aufzusteigen als wenn Sie 20 Stunden in der Woche arbeiten.
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Längere Krankheit anrechnen – geht das?
Manchmal kann es sein, dass bei einem Apothekenwechsel eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit dazwischenkommt. Diese kann nicht auf die Berufsjahre angerechnet werden. Anders sieht es bei einer längeren Erkrankung aus. Diese wirkt sich nach der tariflichen Regelung nicht negativ auf die Berufsjahre aus. Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, kommt es also nicht darauf an, ob man tatsächlich arbeitet.
Wie wird die Elternzeit korrekt angerechnet?
Für die Elternzeit wurde eine besondere tarifliche Regelung getroffen, um Eltern, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen, nicht zu benachteiligen. Bei vollständiger Unterbrechung kann für jedes Kind ein Zeitraum von zwölf Monaten angerechnet werden, höchstens jedoch insgesamt 24 Monate (§ 14 Abs. 3 BRTV bzw. § 14 Abs. 1 RTV NR). Wenn Sie also für drei Kinder jeweils Elternzeit beantragen, können Sie sich trotzdem höchstens zwei Jahre auf die Berufsjahre anrechnen.
Wenn Sie dagegen während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wird dies anteilig auf die Berufsjahre angerechnet. In Sachsen wird die Elternzeit nur dann berücksichtigt, wenn man mindestens zehn Stunden in der Woche arbeitet, dann mit dem Faktor 0,5 (§ 14 Abs. 5c RTV Sachsen).
Wenn Sie vor Ihrer PTA-Ausbildung bereits als PKA in der Apotheke gearbeitet haben, werden Ihnen bis zu drei Jahre davon auf die PTA-Berufsjahre angerechnet.
Tipp:
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann es günstig sein, dass man in den Arbeitsvertrag aufnimmt, in welchem Berufsjahr man sich beim Eintritt in das Arbeitsverhältnis befindet. Dadurch können spätere Unstimmigkeiten vermieden werden. Für ADEXA-Mitglieder übernimmt die Rechtsberatung gerne die Berechnung der Berufsjahre.
Minou Hansen
Leitung Rechtsabteilung von ADEXA – Die Apothekengewerkschaft
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