Arbeitsrecht
WAS IST DAS TARIFLICHE JAHRESARBEITSZEITKONTO?
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Zum Verständnis: Ein Jahresarbeitszeitkonto bedeutet, dass Sie nicht in jeder Woche die gleiche, vertraglich vereinbarte Stundenzahl arbeiten. Sie erhalten jedoch immer das Gehalt für die als durchschnittliche Wochenarbeitszeit vereinbarten Stunden. Die Stundenzahl kann zwar wöchentlich schwanken, zum Jahresende muss aber im Durchschnitt die vertraglich vereinbarte Stundenzahl erreicht werden.
In allen drei Tarifverträgen, die ADEXA mit den Arbeitgeberverbänden abgeschlossen hat, finden sich umfangreiche Regelungen für ein Jahresarbeitszeitkonto (jeweils § 4 Bundesrahmentarifvertrag/RTV Nordrhein/RTV Sachsen).
Flexible Verteilung der Arbeitszeit
Das Modell des Jahresarbeitszeitkontos wird in vielen Apotheken de facto praktiziert, ohne dass dies wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. In allen drei Tarifverträgen ist jedoch die Schriftform eine Voraussetzung für die wirksame Vereinbarung eines Jahresarbeitszeitkontos. Denn beide Seiten sollen sich über die Konsequenzen des Arbeitszeitkontos im Klaren sein.
Für die Mitarbeitenden in Vollzeit kann die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 29 und 48 Stunden in der Woche schwanken, für Beschäftigte in Teilzeit sind es zwischen 75 und 130 Prozent ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Im Kammerbezirk Sachsen gilt die Spanne von 29 bis 48 Stunden bereits für Teilzeitkräfte ab 36,5 Stunden in der Woche.
So funktioniert das Jahresarbeitszeitkonto
Für die Mitarbeitenden ist ein schriftliches Arbeitszeitkonto (AZK) zu führen, bei Geltung des BRTV ist auch ein digitales AZK möglich. Es muss wöchentlich gegengezeichnet werden und der Stand der Plus- beziehungsweise Minusstunden muss ersichtlich sein. Ebenso muss die regelmäßige Lage der Arbeitszeiten und deren Verteilung schriftlich festgehalten werden – die sogenannte Musterwoche.
Das bedeutet, dass die gesamte vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf die Wochentage verteilt werden muss. Und zwar möglichst so, wie es den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Hintergrund für diesen Umstand ist, dass an Feiertagen oder einzelnen Krankheits- oder Urlaubstagen Klarheit darüber besteht, welche Stundenzahl anzurechnen ist.
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Jahresarbeitszeitkonto ausgleichen
Das Jahresarbeitszeitkonto ist möglichst bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres auszugleichen. Wenn das nicht möglich ist, sondern noch Plus- oder Minusstunden bestehen, kann das Plus oder Minus auf das Folgejahr übertragen werden. Es muss dann innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres ausgeglichen werden.
Ausnahme: In Sachsen kann der Ausgleich innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres geschehen. Erst wenn der Ausgleich innerhalb dieses Zeitraums nicht erfolgt, fallen Mehrarbeitszuschläge für die geleisteten Überstunden an. Minusstunden verfallen dann und müssen nicht nachgearbeitet werden.
Auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr soll das Zeitkonto möglichst ausgeglichen werden. Gelingt das nicht, werden die Plusstunden ausgezahlt. Minusstunden dürfen nur dann vom Gehalt abgezogen werden, wenn die Angestellten sie nicht ausgleichen, obwohl ihnen die Möglichkeit dazu eingeräumt wird. Apothekenleitungen, die mit einem Jahresarbeitszeitkonto arbeiten, sollten also den Kontostand immer gut im Blick haben.
Minou Hansen
Leitung Rechtsabteilung von ADEXA
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