DAV-Portal

NEUE NUMMERIERUNGSREGELN FÜR IMPFZERTIFIKATE

Wer kennt das nicht: Chaos auf dem PC, auf dem die COVID-Impfzertifikate ausgestellt werden. Genesenenimpfungen, Durchbruchsinfektionen und jetzt noch die Order, dass die einfache Janssen Impfung zur Vollständigkeit nicht reicht – Schluss damit! Ab jetzt gelten neue, logischere Nummerierungsregeln.

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Durch die neuen Nummerierungsregeln sollen Grundimmunisierungen von Booster-Impfungen leichter unterschieden werden. Zudem beklagten immer mehr Janssen-Geimpfte, dass es nicht einfach sei, ihren vollständigen Impfschutz – ob durch Komplettierung der Grundimmunisierung oder durch eine Infektion – nachzuweisen.

Immer mehr Sonderfälle, immer mehr Herausforderungen galt es für das Apothekenpersonal zu bewältigen – doch damit ist jetzt Schluss. Neue Nummerierungsregeln im DAV-Portal sollen nun alles erleichtern.

Folgende Regeln gelten seit dem 1. Februar:

Für Janssen-Geimpfte

  • 2/1 gilt für Janssen-Geimpfte, die eine weitere Dosis erhalten haben.
  • (2+X)/1 bekommen Janssen-Geimpfte mit einer kompletten Grundimmunisierung, die eine oder weitere Booster-Impfungen erhalten haben.

Beispiel: Ein Janssen-Geimpfter mit einer zweiten Corminaty-Impfung (2/1 Booster) möchte sich eine weitere Corminaty-Booster-Impfung eintragen lassen. Nach der Formel (2+X)/1 entspricht X gleich 1, nämlich eine weitere Corminaty-Impfung. Eingetragen wird also (2+1)/1, also 3/1-Booster.

Für Genesene

  • 2/1 – Genesene, die nach der Infektion zur Komplettierung der Grundimmunisierung nur eine Impfdosis erhalten haben – nämlich eine Dosis Corminaty oder Spikevax
  • (2+X)/1 – Genesene, die bereits eine weitere Dosis eines mRNA-Impfstoffs erhalten haben und nun eine Booster-Impfung oder weitere Impfdosen erhalten haben

Beispiel: Ein Genesener mit einmaliger Spikevax-Imfung (1/1) möchte sich seine zweite Impfung mit Spikevax eintragen lassen. Nach der Regel 2/1 wird die Impfung als 2/1-Booster eingetragen. Achtung, denn in diesem Fall muss der Schieberegler „Genesenenimpfung“ aktiviert werden! Erhält der Genesene nun eine dritte Auffrisch-Impfung, gilt die Formel (2+X)/1. X entspricht in diesem Fall 1 – nämlich die weitere Spikevax-Impfung. Eingetragen werden muss also (2+1)/1, also 3/1-Booster.

Bei den Durchbruchinfektionen gibt es folgende Sonderfälle:

Geimpft, geimpft, genesen

Ist eine Person vollständig grundimmunisiert und erleidet dann eine Durchbruchsinfektion nach vollständiger Impfung, darf für die Infektion keine Genesenen-Impfung eingetragen werden, der Schieberegler wird im Portal nicht umgelegt. Sie können nach dem regulär ausgestellten Impfzertifikat für die Grundimmunisierung lediglich ein zusätzliches Genesenenzertifikat ausstellen.

Geimpft, genesen, geimpft

Wer sich innerhalb von vier Wochen nach der ersten Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert, kann einen Monat nach Abklingen der Symptome eine zweite Impfung erhalten. Diese ist als 2/2 im Portal einzutragen. Der Schieberegler soll nicht umgelegt werden, da bei der Erstellung eines Impfzertifikat für Genesene die Zweitimpfung nicht als 2/2, sondern als 1/1 eingetragen werden würde.
 

Geimpft, genesen

Personen, die eine Erstimpfung und einen positiven Antikörpertest vorweisen können, erhalten kein Impfzertifikat für Genesene mit der Angabe 1/1 ausgestellt werden. Sie müssen zunächst die Grundimmunisierung mit einer weiteren Impfung abschließen. Bis dahin kann die Apotheke für die einmalige Impfung lediglich ein 1/2-Zertifikat ausstellen.

Für Corminaty, Spikevax und Vaxzevria

  • 3/3 – für eine Booster-Impfung nach ganz normal abgeschlossener Grundimmunisierung mit Corminaty, Spikevax oder Vaxzevria
  • (3+X)/(3+X) – für weitere Impfungen nach der Booster-Impfung

Beispiel: Ein doppelt Vaxzevria-Geimpfter (2/2) hat bereits eine Booster-Impfung mit Corminaty (3/3-Booster) erhalten und möchte sich nun seine vierte Impfung – also den zweiten Booster – mit Corminaty eintragen lassen. Hier kommt dann die Formel (3+X)/(3+X) zur Anwendung. X entspricht 1. Somit wird (3+1)/(3+1), also 4/4-Booster eingetragen.

Auch neu: Durch diese Nummerierungregeln gibt es keine Begrenzungen mehr bei der Anzahl der verabreichten Impfdosen, die ins Portal zur Erstellung eines QR-Codes eingetragen werden können. Selbst die fünfte oder sechste Impfdosis kann nach diesem Prinzip eingetragen werden.

Bei Janssen-Geimpften und Genesenen-Impfungen ergibt sich somit das fortlaufende Schema 4/1-Booster, 5/1-Booster oder 6/1-Booster. Der Zusatz „Booster“ ist übrigens auf den Ausdrucken nicht dokumentiert – lediglich in der Eingabemaske erscheint dieser Zusatz.

Kleiner Tipp: Auf dem ABDA-Portal gibt es eine praktische Tabelle, die das Umsetzen der neuen Nummerierungsregeln erleichtert.

Außerdem haben Impfzertifikate seit dem 1. März ein Ablaufdatum: Nach 270 Tagen (rund 9 Monate) ohne Booster verlieren sie ihre Gültigkeit. Auf dem Zertifikat wird das nicht vermerkt, die Laufzeit wird aber im System überprüft, wenn Sie das Zertifikat ausstellen.

Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/neue-nummerierungsregeln-fuer-impfzertifikate-3-x3-x/ 
ABDA 
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ab-heute-koennen-apotheken-neue-impfzertifikate-ausstellen-131061 
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/impfzertifikate-was-ist-mit-den-durchbruchsinfektionen-geimpft-geimpft-genesen/ 

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