Impfpassfälschungen
AB SOFORT CHARGENPRÜFUNG FÜR IMPFZERTIFIKATE MÖGLICH
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Mehr als 60 Millionen digitale Impfnachweise haben die rund 18 000 Apotheken in Deutschland bislang ausgestellt. Die Aufgabe wird aber immer schwieriger, denn die ausstellenden PTA und Apotheker*innen sollen prüfen, ob die Impfnachweise im gelben Impfpass echt oder gefälscht sind, und die Zahl der Fälschungen steigt.
Bisher konnten Apotheken beim Ausstellen der digitalen Impfnachweise nur Identitäts-, Vollständigkeits- und Plausibilitätschecks vornehmen, sie prüften also, ob die Personendaten auf dem Impfpass mit dem Personalausweis übereinstimmen, ob alle notwendigen Felder im Impfpass ausgefüllt waren und ob beispielsweise der Zeitpunkt der Impfung überhaupt möglich war.
Neues Instrument zur Chargenprüfung
„Mit der Chargenprüfung steht den Apotheken nun ein weiteres wirksames Instrument zur Verfügung, um Kriminelle und Urkundenfälscher zu stoppen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Wer Impfpässe fälscht oder einen gefälschten Impfpass nutzt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern bringt auch Verwandte, Freunde, Nachbarn und Kollegen in Gefahr. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und bremst die Gesellschaft im Kampf gegen die Pandemie.“
„Wer Impfpässe fälscht oder einen gefälschten Impfpass nutzt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern bringt auch Verwandte, Freunde, Nachbarn und Kollegen in Gefahr.“
Um dagegen anzugehen, haben das Paul-Ehrlich-Institut, das die Chargen freigibt, und der DAV gemeinsam an einer Funktion zur Chargenprüfung gearbeitet. Apotheken können seit dem 16. Dezember über das Verbändeportal des DAV und die Telematik-Infrastruktur auf den sicheren Zertifikateserver des Robert Koch-Instituts zugreifen.
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Chargennummer und Impfzeitraum plausibel?
Auf dem Zertifikateserver wird die Chargennummer des Aufklebers im gelben Impfpass eingegeben. Man erfährt, ob die Nummer zu den in Deutschland verimpften COVID-19-Impfstoffen gehört, wann die Charge freigegeben wurde und wann sie verfällt. So können Apotheker*innen und PTA einschätzen, ob der Impfung in diesen Zeitraum fällt. Damit steht Apothekenmitarbeiter*innen endlich ein Instrument zur Verfügung, um die Echtheit des Impfnachweises mit mehr als einer bloßen Sichtprüfung zu untersuchen.
Quelle:
Pressemitteilung „Kampf gegen Impfpassfälscher: Apotheken können vor Zertifikatserstellung nun Chargen prüfen“, ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., 15. Dezember 2021, Berlin.