Neben Kleidung, einem Reisepass, Desinfektionsmittel und OP-Masken liegt auch ein Smartphone mit digitalem Impfnachweis auf einem offenen Koffer.© Vitalii Petrushenko / iStock / Getty Images Plus
Wer in Corona-Zeiten verreisen möchte, braucht einen Impfnachweis - am besten digital. Dafür sorgen gerade die Apotheken vor Ort.

Impfnachweis

EINFACH UNVERZICHTBAR: APOTHEKEN STELLEN MILLIONENFACH DIGITALE IMPFZERTIFIKATE AUS

Die Inzidenzen sinken. Biergärten und Straßencafés öffnen. Der Urlaub steht bevor. Wer bereits gegen COVID-19 geimpft ist, will das auch nachweisen – am besten mit dem Smartphone. Dass Geimpfte in Deutschland schnell an einen digitalen Impfnachweis kommen, dafür sorgen aktuell die Apotheken vor Ort.

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Sie tun es an der Kasse. Und am PC im Backoffice. Manche haben dafür einen extra Tisch in den Verkaufsraum gestellt. Dort prüfen sie Personalausweise und Impfpässe, geben Daten in den Computer ein und generieren QR-Codes. Die kann der Kunde einfach mit dem Smartphone vom Bildschirm des Apothekencomputers abscannen. Oder er bekommt den Code ausgedruckt auf Papier und scannt ihn von dort. Der QR-Code gehört aktuell zu den begehrtesten „Produkten“ in vielen deutschen Apotheken, denn er ist der digitale Nachweis einer Impfung gegen COVID-19.

Seit einer Woche (Montag, 14.6.2021) stellen Apotheken in ganz Deutschland den digitalen Impfnachweis aus - inzwischen schon mehr als fünf Millionen mal. Der Ansturm auf die Apotheken in der ersten Woche war enorm – und die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend hoch. Aber die Apotheken haben das nahezu geräuschlos gewuppt.

„Die Apotheken haben wieder einmal gezeigt, dass sie neben der Arzneimittelversorgung noch viel mehr können“, freut sich Anke Rüdinger, selbst Apothekerin und Vorsitzende des Berliner Apotheker-Vereins. Rüdinger ist auch IT-Beauftragte im Vorstand des Deutschen Apothekerverbands e.V. (DAV) und hat in dieser Funktion die Einführung der Technik begleitet, die für das Zertifikat nötig ist.

Zentrale Bausteine dieser Technik sind zwei Internetportale des DAV: eines für Kunden und eins für Apotheken. Mit dem Kundenportal (www.mein-apothekenmanager.de) lässt sich schnell herausfinden, welche Apotheken Impfzertifikate ausstellen. Einfach Adresse eingeben und unter Serviceleistungen das „Digitale Impfzertifikat“ anklicken – schon werden alle Apotheken in der Nähe angezeigt, die den Service anbieten.

Was der Kunde mitbringen muss 
Kunden, die einen digitalen Nachweis ihrer COVID-19-Impfung haben möchten, müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Gelber Impfpass oder Ausdruck (Impfnachweis) vom Arzt oder Impfzentrum (jeweils Originaldokument)
• Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) mit Namen, Geburtsdatum und Adresse des Geimpften 
Die Kunden sollten darüber informiert werden, dass falsche Angaben oder die Nutzung falscher Zertifikate strafrechtlich verfolgt werden können.

Damit eine Apotheke in der Liste zu finden ist, muss sie sich im Apothekenportal (www.mein-apothekenportal.de) registrieren. Dazu braucht sie Dazu braucht sie einen Registrierungscode, den sie über das Portal anfordern kann, und ihre Telematik-ID. Im Portal schaltet die Apotheke dann das Modul „Digitales Impfzertifikat“ frei. Jetzt können sich die Mitarbeiter im apothekeneigenen System anmelden und das Modul nutzen. Das geht an jedem PC, der über einen Internetzugang verfügt – also auch an jeder Kasse oder mit einem Tablet. An diesen Geräten erfassen die Mitarbeiter die Daten zur Impfung: Name und Geburtsdatum des Geimpften, Impfstoff, Nummer der Dosis und Datum der Impfung. Über das Apothekenportal senden sie diese Daten an das Robert-Koch-Institut (RKI). Das System des RKI erzeugt dann automatisch das Zertifikat in Form eines QR-Codes.

In drei Schritten zum digitalen Impfnachweis
Die Mitarbeiter der Apotheke generieren den Impfnachweis in drei Schritten:
1) Dokumente prüfen
Die vom Kunden vorgelegten Dokumente müssen vollständig und authentisch sein und folgende Angaben enthalten:
• Datum der Schutzimpfung
• Bezeichnung und Chargennummer des Impfstoffs
• Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
• Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person (bei Impfzentrum, mobilem Impfteam, Arztpraxis, Betriebsarzt: Bestätigung durch die für die Impfung verantwortlichen Person)
Die Angaben zur geimpften Person (Name, Vorname, Geburtsdatum) müssen mit den Angaben des Personalausweises abgeglichen werden.
2) Daten erfassen 
Im Apothekenportal werden eingegeben:
• Vorname(n) und Nachname(n) des Geimpften
• Geburtsdatum
• Impfstoff
• Nummer der Dosis, also Erst- oder Zweitimpfung
• Datum der Impfung
Diese Daten werden im QR-Code gespeichert.
3) Impfzertifikat (QR-Code) erstellen
Die erfassten Daten absenden. Das System generiert dann automatisch das COVID-19-Impfzertifikat in Form eines QR-Codes, der am Bildschirm des Apothekencomputers angezeigt wird. Der Code kann auf Papier ausgedruckt oder per App (CovPass-App, Corona-Warn-App) direkt in ein Smartphone eingelesen werden.
Ausführliche Anweisungen zur Prüfung und Ausstellung der digitalen Impfnachweise hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zusammengestellt. Das Dokument steht unter anderem auf der Website der Apothekerkammer Berlin zum Download zur Verfügung.

Den kann die Apotheke auf zwei Wegen an den Kunden weitergeben: Entweder sie erstellt ein PDF des Codes und druckt es auf Papier aus. Oder sie lässt den Kunden den Code direkt vom Bildschirm des Apothekencomputers abscannen. Dazu braucht er ein Smartphone und die CovPass-App oder die Corona-Warn-App. Wer die noch nicht hat, kann sie jederzeit kostenlos im App Store von Apple (für iPhone/iPad) oder bei Google Play (für Android-Geräte) herunterladen.

Viele Apotheken haben sich dafür entschieden, den QR-Code für ihre Kunden auszudrucken, weiß Anke Rüdinger, die das in ihrer Apotheke auch so macht. Damit haben die Kunden nämlich gleich zwei Möglichkeiten, ihre Impfung zu belegen: Mit den Smartphone-Apps können sie den QR-Code vom Ausdruck abscannen und so die Impfung digital nachweisen. Aber auch der Ausdruck selbst gilt als Nachweis und kann bei Bedarf einfach vorgezeigt werden.

Das speichert der digitale Impfnachweis
Beim Erstellen des Nachweises werden die wichtigsten Informationen zur Impfung in einen QR-Code umgerechnet: Name und Geburtsdatum des Geimpften, das Datum der Impfung, der Impfstoff und die Chargennummer der Impfdosis. Diese Informationen werden ausschließlich in der CovPass-App oder Corona-Warn-App des Smartphones gespeichert, mit dem der QR-Code gescannt wurde – nirgendwo sonst. 
Die CovPass- und die Corona-Warn-App können jeweils mehrere QR-Codes speichern, denn bei Impfungen, die aus zwei Dosen bestehen, wird jede Impfdosis einzeln erfasst und erhält einen eigenen QR-Code. So kann der Status der Impfung geprüft werden. Der volle Impfschutz ist zwei Wochen nach der zweiten Impfung erreicht. Zudem können so zum Beispiel Eltern auch die Impfungen ihrer Kinder im Mobiltelefon abspeichern.

Was den Kunden das Leben erleichtert, hat in den Apotheken allerdings für deutlich mehr Arbeit gesorgt. Vor allem, weil in den ersten Tagen der Ansturm so groß war und die noch neuen Softwaresysteme nicht immer stabil gelaufen sind. Manchmal funktionierte der Zugang zum Portal nicht. Manchmal waren Leitung oder Server überlastet und das Portal arbeitete nur langsam. Und manchmal erkannte eine der Apps den Code nicht. All das führte zu Wartezeiten in den Apotheken – und zu Stress bei den Mitarbeitern.

Die Kunden nahmen es gelassen. „Die meisten haben geduldig gewartet“, erzählt Anke Rüdinger. Wer wenig Zeit hatte, konnte in ihrer und vielen anderen Apotheke die Impfbescheinigung auch einfach dalassen und sich die Unterlagen und das fertige Zertifikat später am Tag abholen.

Und die Mitarbeiter haben engagiert mitgezogen: Sie sind früher zur Arbeit gekommen – oder länger geblieben. Und sie haben freundlich und geduldig die Fragen der Kunden beantwortet oder für verständnis gesorgt, wenn es technische Probleme gab. Das sei die zweite große Herausforderung der ersten Tage gewesen, berichtet Carmen Steves, Vorsitzende des Bundesverbands der Pharmazeutisch-technischen AssistentInnen (BVpta): "Nicht alle Kunden waren umfassend informiert und nicht jeder hat alles sofort verstanden,“ sagt Steves. Und nicht immer reichten sachliche Erklärungen aus. Oft hätten die Apothekenmitarbeiter auch Ängste und Unsicherheiten bezüglich der Technik oder der Sicherheit abfangen müssen.

Noch kein Nachweis für Genesene
Digitale Impfnachweise können bislang nur für Impfungen ausgestellt werden. Für Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren beziehungsweise von COVID-19 genesen sind, gibt es noch keinen digitalen Nachweis. Diese Funktionen sollen mit den nächsten Updates in die Apps integriert werden. Aktuell ist das für Ende Juni geplant.

Besonders schwer hatten es offenbar die Mitarbeiter in Apotheken, die das Impfzertifikat gar nicht anbieten. Steves weiß von Fällen, in denen Kunden ungehalten oder sogar richtig sauer wurden, weil sie das Zertifikat in ihrer Apotheke nicht bekommen konnten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einige Apotheken hätten es schlicht versäumt, sich rechtzeitig auf dem Verbandsportal zu registrieren, sagt DAV-Vertreterin Rüdinger. Andere konnten sich nicht registrieren, weil sie nicht Mitglied in einem der Landesapothekerverbände sind. Für diese Apotheken gibt es seit dem 17. Juni Gastzugänge zum Verbandsportal. Mit dem kostenpflichtigen Zugang können nun auch die Apotheken Impfzertifikate ausstellen, die nicht Mitglied in einem Landesapothekerverband sind.

Schwieriger zu lösen ist es, wenn Apothekeninhaber das Angebot digitaler Services generell ablehnen. Das gebe es durchaus, bestätigt Carmen Steves. Und sie hat wenig Verständnis dafür. „Inhaber und Angestellte müssen offen sein für digitale Anwendungen“, findet Steves, denn: „Wir werden in den nächsten Jahren mit großen Umwälzungen konfrontiert sein. Das können wir nicht bewerkstelligen, wenn wir nicht bereit sind dazu zu lernen.“

Auch Anke Rüdinger ist davon überzeugt, dass durch die Digitalisierung neue Aufgaben auf die Apotheken zukommen. Sie begrüßt das, denn: „Ich bin ein Freund von allem, was die Vor-Ort-Apotheke stärkt. Und durch zusätzliche Services lernen die Menschen die Leistungen der Apotheken besser kennen und schätzen.“ So tragen digitale Services dazu bei, dass Apotheken auch in Zukunft einfach unverzichtbar bleiben.

Quellen:
Impfdashboard
Mein-Apothekenmanager
Mein-Apothekenportal
AK Berlin
Jens Spahn bei der Gesundheitsministerkonferenz am 16. Juni 2021 über die Anzahl der bereits ausgestellten Impfzertifikate

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