Bundestag
KOALITIONSVERTRAG STEHT – ABDA WÜRDIGT POSITIVE ASPEKTE
Seite 1/1 2 Minuten
Sein Post auf der Plattform X am 9. April war optimistisch: „Der Koalitionsvertrag ist da“, schrieb Tino Sorge, bislang gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. „Heute Abend haben wir ihn auch in der Fraktion besprochen. Für Gesundheit & Pflege haben wir mit der SPD viele gute Impulse vereinbart. Schön, dass wir bald loslegen können.“ Sorge wird derzeit als nächster Bundesgesundheitsminister gehandelt. Er leitete für die Union bei den Sondierungsgesprächen die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege.
Bevor eine neue schwarz-rote Regierung starten kann, sollen dem Koalitionsvertrag noch die Parteimitglieder zustimmen. Die SPD will das per digitaler Abstimmung bis 29. April regeln, die CDU mithilfe ihres Bundesausschusses, auch „kleiner Parteitag“ genannt, am 28. April. Die CSU hat sich für ein schnelles, mehrstufiges Gremienverfahren entschieden.
Das steht im Koalitionsvertrag über Apotheken
In den 146 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ ist das, was die zuständige Arbeitsgruppe für den Bereich der Apotheken vorgeschlagen hatte, unverändert aufgenommen worden. Die wichtigsten Vorhaben:
- Bekräftigung des Fremdbesitzverbots
- Stärkung der Apotheken im ländlichen Raum
- Ausbau der Möglichkeiten für Präventionsleistungen in Vor-Ort-Apotheken
- Erleichterungen bei Abgabe/Austausch von Arzneimitteln
- Abschaffung von Nullretaxationen aus formalen Gründen
- Aufhebung des Skonti-Verbots
- Erhöhung des Apothekenfixums einmalig auf 9,50 Euro, nach Versorgungsaspekten insbesondere für ländliche Apotheken auf bis zu 11 Euro
- Vergütung von Apothekerinnen und Apothekern: Aushandlung mit dem GKV-Spitzenverband
- Vereinheitlichung der Vorgaben für Vor-Ort- und Versandapotheken (insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten)
ABDA: Apotheken können weitere Leistungen übernehmen
Kurz nach Vorlage des Koalitionsvertrags nahm die ABDA dazu Stellung. Sie hatte unabhängig vom Ereignis schon länger zu einem Pressegespräch eingeladen. Im Mittelpunkt: Ein Positionspapier zu neuen Leistungen, die die Apotheken vor Ort übernehmen könnten, um die Gesundheitsversorgung insgesamt zu sichern und zu verbessern.
ABDA-Präsident Thomas Preis lobte, der Koalitionsvertrag benenne für die Apotheken wichtige Punkte, aber: „Aus den Punkten müssen erst Gesetze entstehen.“ Vor allem müsse das Apothekensterben beendet werden. Dafür brauche man eine Soforthilfe: „Das bedeutet, dass das Apothekenfixum sofort erhöht werden muss.“
Diese Ankündigung im Koalitionsvertrag sei „der richtige Schritt in die richtige Richtung“. Aber er allein sei nicht ausreichend. Denn in den letzten zehn Jahren seien die Kosten in den Apotheken um rund 60 Prozent gestiegen, die Kosten fürs Personal sogar um 80 Prozent. Deshalb müsse auch das Honorar dynamisiert werden.
Quellen:
Koalitionsvertrag
Presseerklärungen von CDU, CSU, SPD, Tino Sorge
Pressekonferenz der ABDA, 9. April 2025
Pressemitteilung der ABDA, 9.April 2025