Ein Mann hat einen Stoffbeutel um die Schulter gehängt, auf dem Save the Earth steht.© twinsterphoto / iStock / Getty Images Plus
Die Plastiktüte hat ausgedient, Stoffbeutel sind angesagt.

Verpackungsverordnung

APOTHEKEN MÜSSEN IHRE SERVICEVERPACKUNGEN REGISTRIEREN – SO GEHT´S

Bis 1. Juli müssen Apotheken sich für ihre sogenannten Serviceverpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Erfahren Sie, welche Packmittel betroffen sind und was genau zu tun ist.

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Die Verpackung von Dingen landet in der Regel im Müll, auch von Arzneimitteln. Schon seit 2019 sind Hersteller verpflichtet, sich an einem System zum Recycling wie etwa dem Grünen Punkt zu beteiligen oder branchenintern eine andere Lösung für den Müll zu finden. Außerdem müssen sie sich registrieren und Daten an eine zentrale Stelle melden. Für Apotheken galt bislang eine Ausnahme, wenn sie nur sogenannte Serviceverpackungen abgaben. Das ändert sich nun.

Was sind Serviceverpackungen?
Umkartons, Tablettenblister, Folienverschweißungen und Lieferkartons der Hersteller sind keine Serviceverpackungen – für sie ist der pharmazeutische Hersteller zuständig. Serviceverpackungen werden erst dann befüllt, wenn die Ware an den Endverbraucher abgegeben wird. Sie machen das eigentliche Produkt transportierbar. Darunter zählen die Papiertüten, in denen Sie dem Kunden seine Ware aushändigen, und auch Primärpackmittel für Rezepturarzneimittel.

Welche Pflichten kommen mit der neuen Verpackungsverordnung auf Apotheken zu?

Apotheken können mit dem Lieferanten, bei dem sie die Leerverpackungen wie Tüten oder Packmittel beziehen, vereinbaren, dass er sich um die Systembeteiligung kümmert und die Daten meldet. Das ist die sogenannte Vorlizenzierung. Bislang entfiel für Apotheken dann auch die Pflicht, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren.

Ab dem 1. Juli müssen sich nun auch Apotheken registrieren, die die Herstellerpflichten auf ihre Packmittel-Lieferanten übertragen haben. Der Hersteller kann zwar weiterhin die Pflichten übernehmen, sich einem Recyclingsystem anzuschließen und Daten zu melden, aber die Apotheke muss sich registrieren.

Wie funktioniert die Registrierung?

Apotheken können sich seit dem 5. Mai beim elektronischen Verpackungsregister LUCID registrieren. Zunächst melden sie sich dort an und erhalten Login-Daten, die innerhalb von 24 Stunden aktiviert werden müssen – die Anmeldung ist also keine Aufgabe für einen Freitagnachmittag oder Samstag. Danach müssen die Apotheken die Registrierung innerhalb von sieben Tagen abschließen.

Dazu geben sie an, um welche Art von Verpackung es sich handelt, und setzen ein Häkchen bei „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen". Die Registrierung muss bis zum 1. Juli abgeschlossen sein. Im Anschluss erhält die Apotheke eine Registrierungsnummer. Den weiteren Verwaltungsakt übernimmt LUCID automatisch.

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