Tarifvertrag
AB SOFORT MEHR GEHALT FÜR PTA
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Die Bundesregierung legte im Koalitionsvertrag fest, dass der Mindestlohn von derzeit 9,81 Euro schrittweise auf 12 Euro steigen soll. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte verdienen nach Gehaltstarifvertrag des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) derzeit weniger, nämlich 2010 Euro brutto im Monat bis zum 9. Berufsjahr. Das sind 11,60 Euro pro Stunde.
Nach Informationen, die der Pharmazeutischen Zeitung vorliegen, haben sich der ADA und die Apothekengewerkschaft ADEXA darauf geeinigt, den Tarifvertrag prophylaktisch anzupassen. Und das schon mit Wirkung zum 1. Januar 2022. Für PKA gibt es deshalb eine sofortige Gehaltserhöhung von 225 Euro monatlich in allen Berufsjahrgruppen.
200 Euro mehr für PTA
Auch die Gehälter der anderen Apotheken-Berufsgruppen werden erhöht, und zwar um 200 Euro. Das ist, ADA und ADEXA zufolge, dem Fachkräftemangel geschuldet – das apothekeninterne Gehaltsgefüge soll erhalten bleiben. Für PTA liegt der Stundenlohn bislang, laut Tarifvertrag von 2020, zwischen 12,40 Euro in den ersten beiden Berufsjahren und 16,06 Euro ab dem 15. Jahr. Mit der Erhöhung sind es 13,55 bis 17,21 Euro. Auch Ausbildungsbeihilfen sollen um rund fünf Prozent steigen.
Gehaltstarife für Pharmazeutisch-technische Assistent*innen
Laut Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und ADA, ab 1.1.2022
1.-2. Berufsjahr 2.349 €
3.-5. Berufsjahr 2.464 €
6.-8. Berufsjahr 2.657 €
9.-14. Berufsjahr 2.868 €
ab 15. Berufsjahr 2.983 €
Für wen gelten die Anpassungen des Tarifvertrags?
Die Tarife gelten automatisch, wenn Angestellte ADEXA-Mitglieder und Arbeitgeber Mitglied eines Verbandes sind, der zum ADA gehört. Auch, wenn im Arbeitsvertrag der Rahmentarifvertrag erwähnt wird, gelten die Erhöhungen. In Sachsen, dessen Apothekerverband kein ADA-Mitglied ist, und im Kammerbezirk Nordrhein, der seinen eigenen Tarifvertrag aushandelt, gelten die Änderungen hingegen nicht.
Wie geht es weiter mit den Gehältern?
Zwischen dem Sächsischen Apothekerverband und der ADEXA laufen Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit. Dann könnte es auch in Sachsen einen Tarifvertrag geben. Außerdem soll der Bundesrahmentarifvertrag zwischen ADEXA und ADA weitere Gehaltserhöhungen erfahren, aber erst im Januar 2023. Details hierzu sind noch nicht bekannt.
UPDATE 07.01.2022
Aus einer gemeinsamen Presseinformation von ADA und ADEXA geht hervor, dass die beiden Parteien zum 1. Januar 2023 eine weitere Erhöhung der Gehälter um drei Prozent vereinbart haben. Als Begründung heißt es: „Uns war wichtig, dass die Apothekenberufe – mit Blick auf den von der neuen Bundesregierung angestrebten Mindestlohn von 12 Euro – künftig noch mit anderen Berufen mithalten können. Denn im branchenübergreifenden Wettstreit um Nachwuchs und um qualifizierte Fachkräfte zählen die tariflichen Gehälter mehr als eventuelle übertarifliche Zulagen der einzelnen Apothekenleitung."
Ab nächstem Jahr gilt demnach:
1.-2. Berufsjahr 2.419 € (13,96 €/h)
3.-5. Berufsjahr 2.538 € (14,64 €/h)
6.-8. Berufsjahr 2.737 € (15,79 €/h)
9.-14. Berufsjahr 2.954 € (17,04 €/h)
ab 15. Berufsjahr 3.072 € (17,72 €/h)
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/sofortige-gehaltserhoehung-fuer-alle-apothekenangestellten-130614/
https://www.adexa-online.de/fileadmin/media/pdf/Tarifvertraege/ADEXA-GeTV_ADA_2020-2021_web.pdf
"Neuer Gehaltstarifvertrag für öffentliche Apotheken ab 1. Januar 2022. Tarifbereich ADA: Dreistelliger Sockelbetrag für alle", gemeinsame Presseinformation von ADA und ADEXA, 7. Januar 2022.