Paragraphenzeichen und Schriftzug Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

TARIFVERTRAG: MEHR GEHALT UND URLAUB FÜR WENIGER ARBEIT – AUCH FÜR SIE?

Seit 1. Juli gilt der neue Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter mit einem Gehaltsplus und einem Urlaubstag mehr pro Jahr. Seit 1. August soll außerdem weniger gearbeitet werden. Gilt das für PTA automatisch?

Seite 1/1 3 Minuten

Seite 1/1 3 Minuten

Mehr Geld für weniger Arbeit. Der neue Tarifvertrag für Apotheken klingt zunächst prima. Allerdings liegt die Tücke im Detail, denn es zählt die Formulierung im einzelnen Arbeitsvertrag. Sie entscheidet, ob der Tarifvertrag angewendet wird oder eben alles beim Alten bleibt.

Hier bekommen Sie einen Überblick, worauf es ankommt und was wann zu erwarten ist. Haben Sie Ihren Vertrag griffbereit?

Was bedeutet der neue Tarifvertrag für PTA?

Die Eckdaten der Einigung zwischen der Gewerkschaft ADEXA und der Vereinigung der Arbeitgeber ADA klingen gut. Seit dem 1. Juli sollen Apothekenangestellte aller Berufsgruppen im ersten Berufsjahr 150, in allen weiteren 100 Euro pro Monat als Sockelbetrag zusätzlich erhalten.

Zudem sank am 1. August die Wochenarbeitszeit für eine Vollzeitstelle von 40 auf 39 Stunden. Soll weiterhin 40 Stunden gearbeitet werden, muss das Gehalt um 2,5 Prozent angehoben werden. Gleichzeitig steht allen Angestellten ein Tag Urlaub pro Jahr mehr zu, bei ununterbrochener Betriebszugehörigkeit von vier (statt bisher fünf) Jahren gibt es noch einen Tag dazu.

Auf die Wortwahl im Arbeitsvertrag kommt es an

Die neuen Regeln gelten aber nicht automatisch. Vielmehr kommt es auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an. Ist dort eine konkrete Wochenarbeitszeit von 40 Stunden angegeben, bleibt es laut ADEXA auch dabei, es sei denn, im Vertrag steht ausdrücklich die Formulierung „Vollzeit laut Tarif“. Nur in diesem Fall reduziert sich die Wochenarbeitszeit automatisch.

Auch, ob das Gehalt steigt, kommt auf den genauen Wortlaut an. Wird auf den Tarifvertrag Bezug genommen, beispielsweise durch Ausdrücke wie „Tarif plus x Prozent“ oder „Tarif plus y Euro“, kann ein Anspruch auf die Erhöhung bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass es keine Zusatzklausel gibt, die die automatische Übernahme von Tarifanpassungen ausschließt.

Liegt das Gehalt bereits mindestens 2,5 Prozent über dem neuen Tarif, ist die eine Stunde Mehrarbeit, wenn der Chef Sie weiterhin 40 Stunden braucht, übrigens auch schon abgegolten. Ausnahme: eine Formulierung, die einen konkreten Prozentwert oder Betrag über dem geltenden Tarifvertrag als Gehalt angibt. Dann muss dieser Wert auch weiterhin erhalten bleiben. Ihr Verdienst steigt also.

Wichtig:
Sind Sie Mitglied in der ADEXA und Ihr Chef im ADA, muss der Tarifvertrag immer angewendet werden. Auch dann, wenn im Vertrag kein Bezug darauf genommen wird.

Was gilt für Teilzeitkräfte?

Spannend kann es auch für Teilzeitkräfte werden. Denn ihr Lohn errechnet sich auf Basis der Vollzeitstelle mit 40 Stunden. Standardmäßig rechnet man mit einem Monat mit 4,33 Wochen. Das ergibt eine monatliche Arbeitszeit von 173 Stunden in Vollzeit. Durch die Tarifanpassung sind es jetzt aber nur noch 169 Stunden.

Beispiel
Das bedeutet, wenn Sie 15 Stunden pro Woche arbeiten, also 65 im Monat, stehen Ihnen jetzt statt 65/173 eines Vollzeitgehaltes 65/169 zu. In Prozenten gerechnet sind das statt 37,5 Prozent jetzt 38,5 Prozent. Bei einem Vollzeitgehalt von 3000 Euro macht das 30 Euro im Monat aus. Ob das auch für Sie gilt, hängt ebenfalls von der Formulierung im Vertrag ab.

Apotheken-Inhaber kritisieren Tarifvertrag

Die Arbeitgeber sind mit dem Abschluss nicht zufrieden. Sie haben Sorge, dass sich die schon angespannte Personalsituation durch die Arbeitszeitkürzung und den erhöhten Urlaubsanspruch noch verschlechtert. Die Inhaber gönnen ihren Angestellten die verdiente Erhöhung zwar, aber gerade kleine Apotheken wissen nicht, wie sie das bezahlen sollen im Angesicht von Skonto-Urteil und drohender Apothekenreform.

Viele hätten sich zudem gewünscht, die ADEXA hätte die Interessen ihrer Mitglieder auch auf politischer Ebene mehr vertreten, um klarzumachen, was die geplante Reform wirklich für die Menschen in den deutschen Apotheken bedeutet.

Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tarifabschluss-bringt-mehr-gehalt-und-mehr-urlaub-148716/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/39-statt-40-stunden-gehaltsanpassung-fuer-teilzeitkraefte/

×