Abeitsrecht
NEUER TARIFVERTRAG UND GEHÄLTER:
WER BEKOMMT NUN MEHR GELD?
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Die Gehälter sind damit für tarifgebundene PTA ab Juli um einen monatlichen Sockelbetrag von 100 Euro angestiegen. In der ersten Stufe (1.-2. Berufsjahr) beträgt das monatliche Plus 150 Euro. Das ADA-Tarifgebiet umfasst 15 Kammerbezirke; Nordrhein und Sachsen haben jeweils eigene Arbeitgeberverbände und Tarifverträge.
Nicht nur der Gehaltstarifvertrag ist neu. Ab 1. August 2024 gilt außerdem ein neuer Bundesrahmentarifvertrag für das Bundesgebiet. In ihm werden Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigung geregelt. Doch bleiben wir bei den Gehältern.
Für PTA beträgt das tarifliche Bruttogehalt in Vollzeit jetzt
im 1.-2. Berufsjahr | 2.569 Euro |
im 3.-5. Berufsjahr | 2.638 Euro |
im 6.-8. Berufsjahr | 2.837 Euro |
im 9.-14. Berufsjahr | 3.054 Euro |
ab 15. Berufsjahr | 3.172 Euro |
Mehr Geld auch für PTA im Praktikum
PTA-Praktikant*innen erhalten jetzt 850 Euro pro Monat als Ausbildungsvergütung, ein Plus von 57 Euro. Diese Tarifgehälter gelten bis Ende 2025. Für den folgenden Zeitraum ab Januar 2026 wurde eine prozentuale Tariferhöhung um drei Prozent vereinbart.
Dabei ist noch zu beachten: Die tarifliche Vollzeit wurde mit dem neuen Bundesrahmentarifvertrag am 1. August um eine Stunde reduziert: von 40 auf jetzt 39 Wochenstunden. Damit ist auch der tarifliche Stundenlohn noch einmal gestiegen. Denn das Bruttotarifgehalt wird seit August dafür nicht mehr durch 173 geteilt, sondern durch 169.
Ein Beispiel für PTA im 1. bis 2. Berufsjahr
bis Juni 2024 | 13,98 Euro |
im Juli 2024 | 14,85 Euro |
ab August 2024 | 15,20 Euro |
Mehr Lohn für weniger Arbeitszeit
Wichtig ist das für diejenigen, die im Arbeitsvertrag eine feste Wochenstundenzahl eingetragen haben. Denn wer nach Vertrag 40 Stunden arbeitet, ist dazu auch weiterhin verpflichtet – und erhält dadurch ab August eine weitere Erhöhung. Sie könnten allerdings im Einvernehmen mit der Apothekenleitung die Stundenzahl reduzieren auf zum Beispiel 39 Stunden. Nur wer im Arbeitsvertrag die Formel „Vollzeit nach geltendem Bundesrahmentarifvertag“ stehen hat, für den verringert sich tatsächlich die Arbeitszeit ab August automatisch um eine Stunde für das gleiche Arbeitsentgelt.
Auch bei Arbeit in Teilzeit sollten Sie überprüfen, ob die Erhöhung des Stundenlohns ab August umgesetzt worden ist. Der Rechenweg ist eigentlich ganz einfach:
Bruttotarifgehalt Ihrer Berufsjahresgruppe / 39 x Anzahl der individuellen Wochenstunden = tarifliches Teilzeitgehalt
Hier ein Beispiel für PTA im 9. Bis 14 Berufsjahr, die 30 Wochenstunden arbeiten:
3.054 Euro / 39 x 30 = 2.349,23 Euro
Mehr zu den neuen Tarifverträgen:
Die oben genannten Angaben beziehen sich auf Fälle, in denen kein übertarifliches Gehalt vereinbart ist. Wer über Tarif bezahlt wird, muss wieder einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen:
- Für Sie als PTA am günstigsten ist die von ADEXA empfohlene Formulierung „das jeweils gültige Tarifgehalt zuzüglich XX Prozent“. Damit nehmen Sie automatisch an der Tariferhöhung teil – und der prozentuale Zuschlag steigt ebenfalls entsprechend an.
- Bei der Formulierung „das jeweils gültige Tarifgehalt zuzüglich XYZ Euro“ erhöht sich zwar das Grundgehalt, aber der übertarifliche Teil sinkt zumindest prozentual.
- Haben Sie einen festen Gesamtbetrag vereinbart, der zum Zeitpunkt der Unterschrift Tarif plus XX Prozent betrug, dann nehmen Sie nur dann sicher an der Tariferhöhung teil, wenn Sie ADEXA-Mitglied sind und Ihr Arbeitgeber auch tarifgebunden ist. Sonst könnte es bei dem bisherigen Betrag bleiben.
- Auch nicht günstig für Sie als PTA sind Formulierungen, dass sich die Zulage bei jeder Tariferhöhung automatisch um den vollen Betrag mindert oder dass Tariferhöhungen auf die Zulage angerechnet werden können.
In den Fällen 2 bis 4 ist es bei neuen wie bestehenden Arbeitsverträgen sinnvoll, nachzuverhandeln. ADEXA-Mitgliedern hilft dabei die eigene Rechtsberatung.
Die beiden neuen Tarifverträge (BRTV und GeTV) finden Sie online unter www.adexa-online.de/tarifvertraege
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