Zwei Frauen im weißen Kittel stehen vor einem Schubladenregister und beratschlagen sich über einen Zettel, den sie in der Hand halten.© makasana / iStock / Getty Images Plus
Eine Praxisanleiterin hat die Aufgabe, angehenden PTA im Praxishalbjahr zu zeigen, wie sie ihr Schulwissen in den Berufsalltag übertragen können. Wie genau, erklärt die neue Richtlinie.

Praxishalbjahr

RICHTLINIE VEREINHEITLICHT PTA-AUSBILDUNG

Mit der Ausbildungsapotheke können PTA Glück oder Pech haben – manche lernen, wie sie ihr Wissen in die Tat umsetzen können, und manche nur, wo sie später auf keinen Fall arbeiten möchten. Eine Richtlinie schreibt jetzt Inhalte und Feedback-Gespräche vor, um die Qualität der Ausbildung zu sichern.

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Mein praktisches halbes Jahr der PTA-Ausbildung bestand erstmal aus etwas Warenwirtschaft, dann aus viel Rezeptur und Handverkauf. Ich hatte eine Bezugs-PTA, die mir meine Fragen beantwortete und in ruhigen Minuten Testkäufe mit mir durchspielte. Eine Freundin, die gleichzeitig mit mir zur PTA-Schule ging, stand in ihrer Ausbildungs-Apotheke vom ersten Moment an nur im HV und das ganze Team war für sie zuständig. Und wieder eine andere, die zuvor schon PKA war, verschwand auf Nimmerwiedersehen im Backoffice.

So unterschiedlich kann das Praxissemester ablaufen, und dementsprechend unterschiedlich gut sind angehende PTA auf ihre Abschlussprüfung und den Berufsalltag vorbereitet. Damit soll jetzt Schluss sein.

Neue Richtlinie regelt PTA-Ausbildung im Praxishalbjahr

Am 10. Mai verabschiedete die Bundesapothekerkammer (BAK) eine „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum pharmazeutisch-technischen Assistentin/en“. Sie gibt dem Praxishalbjahr eine Struktur vor, inhaltlich wie zeitlich. Damit setzt sie einen Teil des PTA-Reformgesetzes um. Sie gilt verpflichtend für PTA-Schüler*innen, die ab dem 1. Januar 2023 ihre Ausbildung beginnen. Für angehende PTA, die bereits in der Ausbildung sind, wird sie aber auch empfohlen. Die Richtlinie gilt für öffentliche und Krankenhausapotheken. Weichen die Ausbildungsinhalte von der Richtlinie an, muss das künftig begründet werden – so soll eine ordnungsgemäße Ausbildung aller PTA-Schülerinnen und –Schüler gesichert werden.

Die Inhalte wurden von der Apothekengewerkschaft Adexa, dem Bundesverband PTA (BVpta), der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), den Apothekerkammern, den PTA-Schulen und der BAK festgelegt und orientieren sich an dem, was auch im Staatsexamen geprüft wird – einschließlich der neuen Lerngebiete Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien und Anwendungen der Apotheke.

Arbeitsvertrag, Vergütung und Überstundenregelungen gibt die Richtlinie vor. Es gibt außerdem einen Musterausbildungsplan, der den einzelnen Themengebieten einen zeitlichen Rahmen und Lernziele vorgibt.  So ist der Ablauf des Praktikums grob festgelegt. Im Detail können die Apotheken ihn an individuelle Gegebenheiten anpassen, auch die PTA-Schulen haben ein Mitspracherecht.

Vier Anlagen regeln Ausbildungs-Ablauf genau

Neben den Lerngebieten und Ausbildungsinhalten (Anlage 1) und dem Musterausbildungsplan (Anlage 2) hängen der Richtlinie noch weitere Inhalte an: Anlage 4 sind Evaluationsbögen, mit denen PTA und Ausbilder die neue Richtlinie bewerten sollen, damit die BAK die Inhalte immer wieder praxisnah überarbeiten kann. In Anlage 3 finden sich zweiteilige Arbeitsbögen. Mit dem zweiten Teil sollen die künftigen PTA ihr Fachwissen prüfen und vertiefen.

Diese Themen finden sich in den 19 Arbeitsbögen:

  • Haltbarkeit, Lagerung und Entsorgung der Fertigarzneimittel, Medizinprodukte, apothekenüblichen Waren und Ausgangsstoffe
  • Recherchen mit der ABDA-Datenbank
  • Prüfung der Ausgangsstoffe, Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte
  • Herstellung von Rezepturarzneimitteln
  • Arzneimittelberatung – Selbstmedikation
  • Qualitätsmanagementsystem – QMS
  • Arzneimittelberatung – ärztliche Verordnung
  • Körperpflegemittel
  • Wundversorgung und Verbandmittel
  • Dokumentation bei Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln
  • Risiken bei Arzneimitteln
  • Darreichungsformen – Auswahl und Beratung
  • Das Rezept – rechtliche Grundlagen und Abrechnung
  • Arzneimittelberatung – Interaktions-Check
  • Arzneimittelabhängigkeit, -missbrauch und Doping
  • Hilfsmittelversorgung und -beratung
  • Bestimmung physiologischer Parameter – Blutzuckermessung, Blutdruckmessung
  • Abgabe von Chemikalien
  • Impfberatung

Praxisanleiter*innen als Bezugspersonen setzen Richtlinie um

Der erste Teil der Bögen soll die Praxisanleiter*innen anregen. Die sind nämlich auch neu: Sie sind dafür da, der oder dem Auszubildenden dabei zu helfen, das gelernte Schulwissen nach und nach in die Praxis umzusetzen. Sie sollen den angehenden PTA fachlich fundiertes, (eigen-)verantwortliches Arbeiten vermitteln. Dafür sind zehn Prozent der Ausbildungszeit (also vier Wochenstunden) vorgesehen.

In den Arbeitsbögen finden Praxisanleiter*innen eine Übersicht, welche Informationen und Arbeiten sie behandeln sollen und wo sie weitere Informationen, Listen und Leitfäden finden. Jede Woche soll ein Anleitungsprozess stattfinden, der entweder aus vier Stufen besteht (Erklären, Vormachen, Nachmachen und Üben) oder aus einem Kreislauf (Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren, Bewerten).

Wer darf Praxisanleiter*in werden?
Berechtigt sind Apotheker*innen grundsätzlich sowie PTA mit zweijähriger Arbeitserfahrung und pädagogischer Zusatzqualifikation.

Stärken, Schwächen und Motivation im Gespräch ermitteln

Ein weiterer Bestandteil der Praxisanleitung sind persönliche Feedback-Gespräche, die mindestens monatlich zwischen Praxisanleiter und Auszubildenden stattfinden sollen. Ziel ist es, „lernfördernde und lernhemmende Faktoren zu identifizieren“, damit diese in den Anleitungsprozessen berücksichtigt werden können. Außerdem sollen die Gespräche die Auszubildenden motivieren.

Auf der Website der ABDA können Sie die Richtlinie und alle Anhänge herunterladen.
 

Wird die PTA-Ausbildung so attraktiver?

Die neue Richtlinie kommt nicht nur denjenigen zugute, die sich bereits für die PTA-Ausbildung entschieden haben. Sie könnte auch ein Schritt sein, um Schulabgänger und Ausbildungssuchende für die PTA-Ausbildung zu gewinnen. Der ADEXA-Bundesvorstand Andreas May meint dazu:

„Beide Seiten können so die Phase der praktischen Ausbildung strukturierter und zielgerichteter absolvieren. Für eine höhere Attraktivität und Qualität der Ausbildung insgesamt hält ADEXA aber nach wie vor eine Verlängerung der schulischen Ausbildung für notwendig.“

Quellen:
Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum pharmazeutisch-technischen Assistentin/en, 10. Mai 2022, Bundesapothekerkammer
https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/berufsbilder/pta/
https://www.bvpta.de/aktuelle-aktionen/qualifizierteres-praktikum-durch-neue-richtlinie/
https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/mehr-struktur-fuers-pta-praktikum-richtlinie-der-bak-zur-durchfuehrung-der-praktischen-ausbildung-zur-zum-pta/

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