Vor einem dunkelblauen Hintergrund liegen vier Stomabeutel und ein Hautschutzring.© Dimijana / iStock / Getty Images Plus
In der Stomaversorgung eröffnen sich für qualifizierte PTA neue Chancen.

Präqualifizierung

HILFSMITTELVERSORGUNG – NEUE AUFGABEN FÜR PTA

Der GKV-Spitzenverband informiert über Änderungen im Kriterienkatalog zur Präqualifizierung in der Hilfsmittelversorgung. Dabei sind nicht nur neue Gruppen hinzugekommen, auch das Kompetenzfeld der PTA erweitert sich offiziell.

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Ein Kunde mag immer davon ausgehen, dass er oder sie in der Apotheke mit Kathetern, Trinknahrung oder Windeln zu Lasten der Krankenkasse versorgt wird. Doch gibt es für einige Bereiche Auflagen, die die Apotheke im Vorfeld erfüllen muss. Bevor also ein Liefervertrag mit einer Krankenkasse abgeschlossen werden kann, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, der von einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle kontrolliert wird. Eine erteilte Präqualifizierungsbestätigung ist dann fünf Jahre gültig. Wer die Frist für die Antragsstellung verpasst, kann das Hilfsmittel mitunter erst einmal nicht beliefern.

Bürokratie, wo man hinschaut. In diesen Katalog wurde nun auch die Versorgung mit enteraler Ernährung aufgenommen, also sowohl mit Trink- als auch Sondennahrung. Steht in Ihrer Apotheke also bald eine Re-Präqualifizierung an, sollte der Versorgungsbereich 03F15 R angekreuzt werden – sofern Sie Kund*innen mit Trink- oder Sondennahrung versorgen wollen beziehungsweise müssen. Die Regelung tritt Januar 2022 in Kraft. Nicht davon betroffen sind Krankenkassen, die keine Verträge über die Belieferung mit enteraler Ernährung abschließen. Hier können Sie ohne eine entsprechende Versorgung beliefern, ohne eine Retax zu fürchten.

PTA neu im Versorgungsbereich

So ärgerlich diese ganzen Präqualifizierungen sein können, so erkennt die Neuerung PTA als mögliche fachliche Leitung für einen Versorgungsbereich an. Neben der Berufserlaubnis setzt dies eine dreijährige Berufserfahrung voraus. PTA können dann den Antrag und die Abwicklung mit der Präqualifizierungsstelle abwickeln – beispielsweise im Bereich der Stoma-Versorgung.

Außerdem trägt sie als fachliche Leitung auch die Verantwortung für die Versorgung mit dem jeweiligen Hilfsmittel. Entweder durch sich selbst oder mit Personalverantwortung für Kolleg*innen. Da eine fachliche Leitung zwar zu den Öffnungszeiten erreichbar, aber nicht zwingend persönlich vor Ort sein muss, können die Befugnisse auf mehrere Filialen ausgedehnt werden.

Weiterbildung ist Voraussetzung

Im Bereich der Stoma-Versorgung muss zusätzlich eine Weiterbildung für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ absolviert werden. Dies gilt auch, aber nicht nur, für die fachliche Leitung, sowie für alle, die zu dem Hilfsmittel beraten und es an den Kunden abgeben. Die ursprüngliche Frist wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert: Die Überprüfung über die absolvierte Weiterbildung erfolgt dann ab Januar 2024.

Quelle: Apotheke Adhoc

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