Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Bettina Schwarz, Geschäftsführerin des BVpta, beantwortet Ihre offenen Fragen in Bezug auf Mitarbeiterbenefits.

Motivation

MITARBEITERBENEFITS: WAS PTA STATT MEHR GELD FORDERN KÖNNEN

Mitarbeiterbenefits, bekannt auch als Zusatzleistungen, Sachbezüge oder Mitarbeitervorteile, sind eine beliebte Ergänzung zum Gehalt. Sie sind aber auch ein attraktives Instrument für eine Apotheke bei der Suche nach Apotheker, PTA, PKA. Wie funktionieren Mitarbeiterbenefits, welche Möglichkeiten gibt es?

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Bei den Mitarbeiterbenefits handelt es sich um eine nichtfinanzielle Leistung, einen sogenannten Sachbezug, von denen der Arbeitnehmer und zugleich auch der Arbeitgeber profitieren. Solche Mitarbeitervorteile sind steuerfrei. Durch Mitarbeiterbenefits soll die Motivation gefördert und die Produktivität am Arbeitsplatz erhöht werden. Zusatzleistungen können aber auch eine längerfristige Bindung des Arbeitnehmers an die Apotheke fördern.

Mitarbeiterbenefits sind Formen der Zuwendung, die nicht direkt in Euro ausgezahlt werden, sondern in Form einer Sachleistung. Diese darf im Jahr 600 Euro nicht übersteigen und bietet die Möglichkeit, den Betrag über mehrere Monate zu splitten. Der Arbeitgeber kann so pro Monat bis zu 50 Euro von dem Sachlohn komplett sozialabgaben- und steuerfrei ausgeben laut § 8, Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EstG). Zusätzlich muss die Zuwendung zum Gehalt in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ersichtlich sein, damit der Mitarbeitervorteil auch steuerfrei bleibt. Wenn aber der finanzielle Vorteil des Mitarbeiterbenefits die monatliche Sachbezugsgrenze überschreitet, dann verlieren beide den Steuervorteil.

Sachbezug vom Arbeitgeber

Die Auswahl an Mitarbeiterbenefits ist groß. Der Apotheke sind hierbei kaum Grenzen gesetzt. Der Arbeitgeber kann beispielsweise Gutscheine ausgeben, solange der Wert die Sachbezug-Freigrenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter nicht übersteigt. Und natürlich kommt es auch auf das Budget für Mitarbeiterbenefits an, das der Apothekenleitung zur Verfügung steht.

Während der eine Arbeitgeber in seiner Apotheke bei den Mitarbeiterbenefits für seine Mitarbeiter einen Tankgutschein, Essensgutscheine oder eine Kreditkarte bevorzugt, bietet der andere lieber soziale Mitarbeiterbenefits oder eine umfassende Gesundheitsförderung an. Aber auch sogenannte technische Mitarbeiterbenefits, wie Smartphones, Laptops oder Tablets zur privaten Nutzung, sind als Sachbezug für Arbeitgeber gefragt.

Als Sachbezug können Arbeitgeber beispielsweise folgendes gewähren:

  • Gutscheine mit begrenzter Warenauswahl, z.B. Tankgutscheine
  • Gutscheine für einen bestimmten Zweck, z.B. Essengutscheine für Mitarbeiter
  • Gutscheine für ein begrenztes Netzwerk, z.B. bestimmte Geschäfte oder Ketten

Bleiben steuerfreie Mitarbeiterbenefits für einen Zeitraum ungenutzt, können diese später nicht nachgeholt werden. Wurde also beispielsweise für zwei Monate auf Sachbezüge verzichtet, können im darauffolgenden Monat keine 150 Euro mehrgewährt werden, sondern nur die üblichen 50 Euro.

Arbeitgeber zahlt Fitnessstudio

Gesundheitsförderung als Mitarbeiterbenefits, die der Gesundheit der Mitarbeiter in Apotheken dienen oder das persönliche Wohlbefinden am Arbeitsplatz fördern, sind ebenfalls sehr beliebt. Arbeitgeber, die Gesundheitsleistungen wie zum Beispiel regelmäßige Gesundheitschecks oder Mitgliedschaften in einem Fitnessstudio anbieten, helfen dem Arbeitnehmer, sich um die eigene körperliche und geistige Fitness zu kümmern.

Mitarbeiterbenefits, die das Risiko von Krankheiten reduzieren oder verhindern, sowie Maßnahmen, die die Gesundheit in Apotheken fördern, sind bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem laut § 3 Abs. 34 EstG steuerfrei.

Fahrrad-Leasing über Arbeitgeber

Ein weiterer beliebter Mitarbeiterbenefit zur Motivation ist das Fahrrad-Leasing oder E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber. Durch die Gehaltsumwandlung sparen Apotheker, PTA und PKA bis zu 40 Prozent gegenüber dem Privatkauf. Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad-Incentive gilt die günstige 0,2- Prozent-Regel für die Mitarbeiter.

Somit spart der Arbeitgeber durch die Reduzierung des Bruttolohns die Sozialabgaben. E-Bike-Leasing ist günstiger als die private Nutzung eines Dienstwagens. Bei diesem Mitarbeiterbenefit muss die private Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden. Aufgrund der Dienstwagenregelung wird dieser geldwerte Vorteil pauschal als ein Prozent des Brutto-Kaufpreises angesetzt.

Arbeitgeber zahlt Deutschlandticket

Mitarbeiterbenefits gibt es auch für Arbeitnehmer, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Das ist nicht nur klimaschonend und senkt den CO2-Ausstoß, sondern es spart auch Steuern und Sozialabgaben. Auf das Deutschlandticket gibt es einen Rabatt von fünf Prozent, wenn der Arbeitgeber sich mit mindestens 25 Prozent pro Monat am Jobticket beteiligt. Der Arbeitnehmer kann das Deutschlandticket flexibel nutzen. Für den Arbeitsweg und auch privat.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) als Mitarbeiterbenefit

Eine weitere Form eines Mitarbeiterbenefits ist die vermögenswirksame Leistung (VL bzw. VWL). Sie ist eine über die Gewährung einer Sparzulage staatlich geförderte Sparform in Deutschland. Grundlage ist das Vermögensbildungsgesetz (VermBG). Vermögenswirksame Leistungen gehören zum Arbeitslohn. Sie fließen allerdings direkt in die Anlage, die der Arbeitnehmer gewählt hat, und betragen monatlich bis zu 40 Euro.

Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber hat fast jeder Arbeitnehmer. Die Zahlung der VL vonseiten des Arbeitgebers ist allerdings nicht verpflichtend, sondern erfolgt freiwillig.

Die beliebtesten Mitarbeiterbenefits in der Apotheke im Überblick:

  • Fort- und Weiterbildung
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Personalrabatte
  • Jobticket
  • Fahrrad-/E-Bike-Leasing
  • Technische Geräte

Anlassbezogene Zuwendungen als Mitarbeiterbenefits

Zusätzlich zu den Mitarbeiterbenefits im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter darf der Apotheker dem Apothekenmitarbeiter etwa dreimal im Jahr sogenannte anlassbezogene Zuwendungen oder Mitarbeitergeschenke zukommen lassen. Typische Anlässe für diese Zuwendungen sind die Geburtstage, Hochzeiten, die Geburt eines Kindes oder Jubiläen. Solange der Wert dieser Zuwendungen 60 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem nicht übersteigt, bleiben diese ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber Achtung: Bargeld ist nicht erlaubt.

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