Symbolbild E-Rezept in der Apotheke© LumineImages / iStock / Getty Images

Politik

„DANKE FÜR DEN ZUSAMMENSTURZ“

Noch gehört es zu den guten Vorsätzen der Gematik für 2022, dass das E-Rezept am 1. Januar bundesweit startet. Doch es holpert weiterhin auf diesem Weg. Neuigkeiten gab es bei einem Infoabend der Gematik.

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Mit den Worten „Durch das E-Rezept profitieren Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker von weniger Papierkram und verbesserter Kommunikation. Der Verordnungs- und Einlöseprozess wird dank fälschungssicherem und vollständig ausgefülltem E-Rezept für alle Beteiligten optimiert“ warb die Gematik für ihre digitale Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2021 zum Thema E-Rezept. Dann sollten alle Interessierten aus den Teams von Praxis und Apotheke fragen können, worauf sie sich im Detail einstellen müssen und welche Lösungen für das ein oder andere Problem inzwischen vorgesehen sind.

Das Interesse war groß, viel größer offenbar, als es die Gematik erwartet hatte. Immer wieder brach die Übertragung ab. „Danke, dass Sie das Netz zum Zusammensturz gebracht haben“, lobte Moderatorin Dr. med. Franziska Rubin am Ende – ein zweischneidiges Kompliment. Wackelige digitale Seminare tragen nicht dazu bei, das Vertrauen in die Gematik zu stärken. Und das ist in Sachen E-Rezept sowieso schon erschüttert.

Schwarzer-Peter-Spiel beim eBA
Immerhin ist die Zuständigkeit des neuen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) für die elektronischen Berufsausweise der PTA klar gesetzlich festgelegt. Anders bei den Pharmazieingenieuren und -ingenieurinnen: ABDA, Gematik, eGBR scheinen sich die Verantwortung seit Wochen zuzuschieben. Man arbeite an einer Lösung für die Beantragung, heißt es. Zu Redaktionsschluss ist festzustellen: Noch erfolglos. „Mit den Pharmazieingenieuren sind wir noch gut in Diskussion, wer das übernimmt“, gab Gematik-Experte Hannes Neumann beim Digitalseminar zu. Da diese Vertretungsbefugnis in der Apotheke haben, ist dieser Streit für den bundesweiten Start des E-Rezepts nicht hilfreich.

Die Arztpraxen haben noch Technikprobleme Die vorgesehene bundesweite Ausweitung der Testphase zum 1.10.2021 wurde auf den 1.12.2021 verschoben. Beim verpflichtenden E-Rezept-Start für alle Praxen zum Januar 2022 soll es gleichwohl bleiben, so der Stand bei Redaktionsschluss. Viele Arztpraxen verfügen aber immer noch nicht über die technischen Möglichkeiten, E-Rezepte auszustellen. Deshalb hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung per Richtlinie festgelegt, dass sie im Einzelfall bis Ende Juni 2022 noch mit Papier arbeiten dürfen. Beim Gematik-Seminar unterstrich die Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, Dr. Kerstin Kemmritz: „Wir arbeiten mit daran, dass es eine vernünftige Digitalisierung wird.“

Sie verwies auf positive digitale Erfahrungen mit securPharm, der digitalen Echtheitsprüfung für verschreibungspflichtige Medikamente. „Wenn es beim E-Rezept ähnlich gut läuft und Kinderkrankheiten beseitigt werden können, sehen wir es positiv.“ Kemmritz stellte klar, dass dafür noch andere mitarbeiten müssen: „Von der neuen Bundesregierung wünsche ich mir 5 G an jeder Milchkanne.“ Hannes Neumann, Produktmanager für das E-Rezept bei der Gematik, berichtete: „Momentan liegt unsere Herausforderung in der Testphase.“ Grundsätzlich funktioniere das System.

Eingedampft
Die bundesweite Testphase des E-Rezepts wurde verlängert bis zum 1.12.2021. Es soll gleichwohl ab Januar 2022 wie geplant flächendeckend starten. PTA werden wie andere Berufsgruppen auch elektronische Berufsausweise beantragen können. Doch erst sind die Berufsgruppen Pflege, Hebammen, Physiotherapie an der Reihe.

Frage einer PTA Können auch E-Rezepte „geheilt“ werden, wenn sie fehlerbehaftet sind? Ja, so Neumann: Das passiere dann allerdings im Bereich des Warenwirtschaftssystems. Einfache Änderungen könne wie bisher die PTA übernehmen, auch ohne Einsatz ihres elektronischen Berufsausweises (eBA). Dr. Katja Renner hat vieles zum Einsatz des E-Rezepts in ihrem Beitrag „PTA-Fortbildung: Das E-Rezept“ im Oktoberheft von DIE PTA IN DER APOTHEKE ausführlich und anschaulich erklärt. Sie erläutert: „Rein praktisch nimmt die PTA also eine Änderung, zum Beispiel einer Dosierung nach ärztlicher Rücksprache, in der Warenwirtschaft vor, und der Apotheker muss den Kommentar nach Prüfung mit seiner Signatur anschließend freigeben.“

Um rund um das E-Rezept schalten und walten zu können, müssen sich die Mitarbeitenden im Apothekenteam in der Regel mit elektronischen Ausweisen legitimieren. Der weit überwiegende Teil der Apothekerinnen und Apotheker hat bereits einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) von seiner zuständigen Landesapothekerkammer erhalten. Auch PTA werden nach und nach elektronische Berufsausweise (eBA) bestellen können. Für sie ist bundesweit das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit Sitz in Münster zuständig. In dessen Fachbeirat ist der Bundesverband PTA vertreten. Doch dieses Register, grundsätzlich Ausgabestelle für die eBA aller nichtapprobierten Gesundheitsberufe, hat gerade erst mit der Arbeit begonnen. Als erstes ist die Ausgabe von Ausweisen für die Berufsgruppen Pflege, Hebammen, Physiotherapie an der Reihe.

Den Artikel finden Sie auch in DIE PTA IN DER APOTHEKE 12/2021 ab Seite 84.

Sabine Rieser, freie Journalistin

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