Berufspolitik
TARIFERHÖHUNG IM NEUEN JAHR FÜR PTA
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Zum 1. Januar 2023 ist in 16 Kammerbezirken eine tarifliche Gehaltserhöhung in Kraft getreten, die bereits Ende 2021 beziehungsweise Anfang 2022 von der ADEXA-Tarifkommission abgeschlossen wurde.
Im Tarifbereich des ADA (Bundesgebiet ohne Sachsen und Nordrhein) sind es 3,0 Prozent mehr für alle im Tarifvertrag genannten Berufe und Berufsjahresgruppen. In Nordrhein beträgt das Plus 2,0 Prozent.
Übertarif? Verhandlungssache!
In vielen Apotheken wird aber übertariflich gezahlt – das ist regional unterschiedlich und hängt auch vom Verhandlungsgeschick der einzelnen Beschäftigten ab. Eine allgemeingültige Regel, wie viel Prozent über Tarif man in einem Bewerbungsgespräch oder vielleicht auch im laufenden Vertragsverhältnis fordern kann, lässt sich schwer aufstellen. Das hängt, neben den örtlichen Rahmenbedingungen, auch von den eigenen Qualifikationen und den Aufgabengebieten ab.
Günstig ist, sich vorher zu überlegen, was man erzielen will, dann im Gespräch etwas höher einzusteigen und auch seine untere Schmerzgrenze zu beachten. Vielleicht gibt es auch andere Gehaltsbestandteile oder Vergünstigungen, die statt eines größeren Gehaltssprunges für Sie attraktiv sein könnten? Beispielsweise ein Tag mehr Urlaub oder kein Samstagsdienst mehr.
Aufgepasst bei der Formulierung im Arbeitsvertrag
Im schriftlichen Arbeitsvertrag sollte man darauf achten, dass kein fester Betrag formuliert ist, sondern zum Beispiel „Tarifgehalt plus xx Prozent“. Dann steigen bei einer Tariferhöhung sowohl die tarifliche Grundvergütung als auch der prozentuale Anteil an.
Ist eine Klausel enthalten, nach der übertarifliche Zulagen bei Tariferhöhungen abgeschmolzen werden können, sollte man versuchen, diese streichen zu lassen. Denn Musterarbeitsverträge sind nicht in Stein gemeißelt! Beide Seiten können vor der Unterschrift so lange verhandeln, bis ein einvernehmliches Ergebnis erzielt worden ist.
Bekommen Sie zu wenig Geld?
Lohndumping, also untertarifliche Gehälter zu erhalten, ist in Zeiten des Fachkräftemangels recht selten geworden. Das kann am ehesten bei Minijobs passieren, weil hier die tarifliche Sonderzahlung nicht immer berücksichtigt wird. In regulären Arbeitsverhältnissen kann es zu Untertarif führen, wenn Überstunden unbegrenzt mit dem (übertariflichen) Gehalt abgegolten sein sollen. Da der Tarif als Mindeststandard gilt, sollte man eine untertarifliche Bezahlung nicht akzeptieren!
Mehr zu Tarifzahlungen und -erhöhungen finden Sie hier
Die ADEXA hilft Ihnen
Bei neuen Arbeitsverträgen ist es für ADEXA-Mitglieder daher immer ratsam, diese vor der Unterschrift von der Rechtsabteilung prüfen zu lassen. Neben dem Gehalt und der tariflichen Sonderzahlung gib es auch andere Passagen, bei denen sich ein kritischer Blick und eventuell ein Nachverhandeln lohnen. Aber auch bestehende Verträge von Gewerkschaftsmitgliedern können natürlich von den ADEXA-Juristinnen unter die Lupe genommen werden.
Sie sind und wichtig!
Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine Frage, die Sie ADEXA stellen möchten? Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf.
Umschau Zeitschriftenverlag GmbH,
DIE PTA IN DER APOTHEKE,
Tara Boehnke,
Marktplatz 13,
65183 Wiesbaden, oder per E-Mail an ts.boehnke@uzv.de. ADEXA berät und unterstützt ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich auch unter www.adexa-online.de.