Nahaufnahme des Oberarms einer Frau, die gerade eine Keuchhusten-Impfung erhält.© Foremniakowski / iStock / Getty Images Plus
Quälender Husten, der Wochen oder Monate bleibt: Das ist ein typisches Symptom für Keuchhusten. Auch wenn er bei Erwachsenen meist nicht gefährlich verläuft, ist es sinnvoll, den Impfschutz zu prüfen.

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WAS MAN ÜBER KEUCHHUSTEN WISSEN SOLLTE

Keuchhusten ist auf dem Vormarsch: So haben sich die Fallzahlen zuletzt verdreifacht. Warum sind die Zahlen aktuell so hoch? Wer ist besonders gefährdet und wie lange schützt eine Impfung? Antworten auf die häufigsten Fragen.

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Bellender krampfartiger Husten, der den gesamten Körper schüttelt: In diesem Jahr erkranken in Deutschland besonders viele Menschen an Keuchhusten – eine Entwicklung, die sich in ganz Europa beobachten lässt. Doch woran liegt das?

Der aktuelle Anstieg der Keuchhusten-Fälle hat vermutlich mehrere Ursachen. So sagte die Kinderärztin und Epidemiologin Viktoria Schönfeld vom Robert Koch-Institut (RKI) der Deutschen Presse-Agentur: „Es gibt natürliche Schwankungen, durch die alle drei, vier, fünf Jahre deutlich höhere Zahlen zu beobachten sind. Es kann sein, dass wir jetzt auch in so was reinrutschen.“ Dazu kommen laut Schönfeld Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie sowie häufigere Keuchhusten-Tests. 

Wie äußert sich Keuchhusten? 

Die hoch ansteckende Krankheit verläuft nach Angaben des RKI bei Ungeimpften in drei Stadien: In den ersten ein bis zwei Wochen treten erkältungsähnliche Symptome wie Schnupfen und leichter Husten sowie leichtes oder gar kein Fieber auf. 

Im zweiten Stadium, das vier bis sechs Wochen andauere, komme es zu den typischen krampfartigen Hustenanfällen, die mit einem keuchenden Einziehen der Luft enden können. Die Hustenanfälle können mit Würgen und Erbrechen einhergehen, wobei das Erbrechen vor allem bei Kleinkindern auftritt. Auch in dieser Phase ist Fieber eher selten. 

Im dritten Stadium klingt die Erkrankung langsam ab. Der Reizhusten kann allerdings noch über Monate anhalten. 

Welche Komplikationen sind möglich?

Die häufigste Komplikation bei Keuchhusten ist laut RKI eine Lungenentzündung (Pneumonie). Bis zu zehn Prozent der erkrankten Säuglinge und älteren Menschen seien davon betroffen. Andere mögliche Komplikationen seien unter anderem Nasennebenhöhlen- und Ohrentzündungen, Inkontinenz sowie Leisten- und Rippenbrüche bei besonders starken Hustenanfällen. 

Wie lange dauert die Inkubationszeit? 

Die Inkubationszeit – also die Zeit zwischen dem Eindringen des Erregers und dem Auftreten erster Symptome – beträgt laut RKI meist neun bis zehn Tage. 

Wie steckt man sich an und wie lange ist man ansteckend?

Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien – meist durch das Bakterium Bordetella pertussis – ausgelöst. Die Ansteckung mit Keuchhusten erfolgt durch Tröpfcheninfektion, hauptsächlich beim Niesen, Husten oder Sprechen. Die Ansteckungsfähigkeit ist in den ersten beiden Wochen der Infektion besonders hoch und kann bis zu fünf Wochen nach Krankheitsbeginn anhalten.

Wer ist besonders gefährdet? 

Nach Angaben des RKI verläuft die Erkrankung bei Jugendlichen und Erwachsenen sowie den meisten geimpften Kindern oft lediglich als lang andauernder Husten. 

Zu Komplikationen kann es aber bei Menschen mit Grunderkrankungen, Älteren und Neugeborenen kommen. „Richtig gefährlich ist Keuchhusten für Säuglinge, und zwar für die, die sehr klein, also unter einem halben Jahr alt sind“, so RKI-Expertin Schönfeld. Wenn Säuglinge erkrankten, kämen viele von ihnen zur Beobachtung oder Behandlung ins Krankenhaus. „Das Risiko bei Säuglingen ist, dass sie nicht unbedingt mit Husten auffallen, sondern wie bei vielen anderen Erkrankungen aufhören zu trinken und schlapp sind. Anstelle von Hustenattacken haben sie häufig Atemaussetzer. Das ist, was das Ganze gefährlich macht.“ Todesfälle gebe es in Deutschland aber selten. 

Wie wird Keuchhusten behandelt?

In der Therapie werden Antibiotika eingesetzt, die aber meist nur in den ersten drei Wochen der Infektion wirksam sind und daher entsprechend früh eingesetzt werden sollten.

Gegen den oft noch Monate andauernden Husten empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen häufiges Trinken und frische Luft. „Regelmäßige Inhalationen mit Meersalz sowie warme Brustwickel mit Zitronensaft vor dem Schlafengehen gelten als Hausmittel, die die Beschwerden ein wenig lindern“, heißt es zudem auf der Seite des Verbands. 

Wie wird gegen Keuchhusten geimpft und wie lange hält der Schutz? 

Mit Blick auf deren besonderes Risiko empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) für alle Kinder und Säuglinge die Impfung, die in Form von drei Dosen – in der Regel als Dreifach-Impfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten – im ersten Lebensjahr verabreicht wird. Damit die Immunität anhält, muss die Impfung im Vorschul- und Jugendalter sowie als Erwachsener aufgefrischt werden. 

Darüber hinaus empfiehlt die Stiko seit März 2020 allen Schwangeren zu Beginn des dritten Trimesters, sich gegen Keuchhusten impfen zu lassen – und das unabhängig von der letzten Auffrischung. Besteht das Risiko einer Frühgeburt, sollte die Impfung bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Auf diese Weise soll ein Nestschutz für das neugeborene Kind aufgebaut werden, der dieses bis zur ersten Impfung schützt

Schützt mich eine Keuchhusten-Infektion für den Rest des Lebens? 

Eine Keuchhusten-Infektion baut laut RKI keine lebenslange Immunität auf. Genesene seien maximal 10 bis 20 Jahre vor einer erneuten Ansteckung geschützt. 

Muss ich mit Keuchhusten in Quarantäne? 

Keuchhusten ist eine meldepflichtige Erkrankung. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gelten die Regeln des Infektionsschutzes, um andere Menschen vor der Erkrankung zu schützen. „Kinder und Erwachsene, die an Keuchhusten erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf Keuchhusten besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen oder dort tätig sein“, heißt es beim BZgA-Informationsangebot „Infektionsschutz“.

Betroffene müssten die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung informieren. „Ein Aufenthalt in Gemeinschaftseinrichtungen ist in der Regel fünf Tage nach Beginn der Antibiotika-Therapie wieder erlaubt oder wenn durch einen Abstrich ein Verdacht auf eine Erkrankung ausgeräumt werden konnte, sofern der Gesundheitszustand es zulässt.“ Ohne Antibiotika-Behandlung sei eine Wiederzulassung in der Regel drei Wochen nach Beginn des Hustens möglich.

Quelle: dpa

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