Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
BVpta-Geschäftsführerin Bettina Schwarz erklärt, was Sie zum Thema Elterngeld wissen müssen.

Berufspolitik

WAS SOLLTE MAN ZUM THEMA ELTERNGELD WISSEN?

Vor der Geburt eines Kindes müssen viele wichtige Dinge geregelt werden. Dabei kommt auch die Frage zum Thema Elterngeld auf. Was ist eigentlich Elterngeld und wer bekommt es? Muss man es beantragen?

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Zunächst einmal ist das Elterngeld eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die es den Eltern ermöglichen soll, ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Wenn Eltern weniger Einkommen haben, soll es einen Ausgleich darstellen, wenn ein Elternteil nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeitet.

Elterngeld gibt es aber auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Es gibt drei Varianten von Elterngeld: Das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese drei Varianten können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Die Basics: Wann bekommt man Elterngeld?

Elterngeld kann man ab der Geburt des Kindes bekommen. Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200000 Euro festgelegt. Elterngeld wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die sogenannten „Lebensmonate“ des Kindes. Deren Beginn richtet sich nach dem Tag der Geburt.

Die Höhe und Dauer des Elterngelds ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die sich die Eltern entscheiden.Um Elterngeld zu erhalten, muss man einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist. In einigen Bundesländern geht das auch online.

Anspruch auf Elterngeld

Ein Elternteil kann für maximal zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Für weitere zwei Monate kann Elterngeld bezogen werden, wenn der andere Elternteil für diese Zeit sein Einkommen durch Verringerung seiner Arbeitszeit reduziert (Partnermonate). Die Monate des Elterngeldbezugs können die Eltern frei untereinander aufteilen.

Sie können beispielsweise in den ersten zwölf Monaten nur einen Monat gemeinsam Basiselterngeld beziehen. Der zweite Partnermonat muss sich dann an den Basiselterngeldbezug des anderen Elternteils anschließen. Bezieht ein Elternteil jedoch ElterngeldPlus, kann der andere Elternteil gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, können die Partnermonate für sich selbst in Anspruch nehmen, sie erhalten ebenfalls insgesamt 14 Monate Elterngeld.

Sonderfall beim Elterngeld

Bei Frühgeburten kann der Elterngeld-Anspruch für einen längeren Zeitraum bestehen. Es kommt darauf an, wie groß die Differenz zwischen dem errechneten und dem tatsächlichen Geburtstermin ist. Anspruch auf Elterngeld kann maximal bis zu 16 Monate bestehen, wenn das Kind in diesem Fall 16 Wochen vor dem ursprünglich berechneten Entbindungstag geboren wurde. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeber-Zuschuss, die nach der Geburt gezahlt werden, werden auf die Bezugsdauer des Elterngeldes angerechnet.

Berechnung des Elterngeldes

Bei der Berechnung des Elterngeldes werden sämtliche Verdienstbestandteile mit einbezogen. Dies gilt auch für Minijobs, Einnahmen aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit.

Mit Hilfe des „Elterngeldrechner mit Planer“ kann man den Anspruch auf Elterngeld online auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend selbst ermitteln. Er hilft dabei zu planen, wie man Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren kann – zeitlich und finanziell. Oder man erhält weitere Infos über die Elterngeldstelle.

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