Berufspolitik
FORTBILDUNG IM TARIFVERTRAG VERANKERT
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Anders als der Gehaltstarifvertrag und der Rahmentarifvertrag Sachsen gilt der TV FBWB nicht automatisch, wenn Apothekenleitung und Angestellte tarifgebunden sind. Beide Seiten können sich darauf verständigen und müssen dies schriftlich vereinbaren.
Dadurch sind dann – zusätzlich zum Tarifgehalt – Leistungsentgelte für ein gültiges Fortbildungszertifikat sowie für bestimmte Weiterbildungsabschlüsse möglich.
Mehr Wissen, mehr Gehalt
Ein Blick auf die Ansprüche für sächsische PTA und Pharmazieingenieurinnen (PI):
- Für den Geltungszeitraum eines Fortbildungszertifikates gibt es einen monatlichen Zuschlag von zwei Prozent des Tarifgehaltes (§ 9 Abs. 1).
- Auch angestellte Apothekerinnen können diesen Zuschlag erhalten, wenn sie und ihre Apothekenleitung sich für den TV FBWB entscheiden.
Unterschiede zwischen nichtapprobiertem und approbiertem pharmazeutischem Personal gibt es hinsichtlich des Zuschlags für Weiterbildungsabschlüsse. Für PTA und PI gilt:
- Die von einer Landesapothekerkammer anerkannte Qualifikation zur zertifizierten Fach-PTA führt zu einem Zuschlag von 1,5 Prozent.
- Dieser Zuschlag kann für höchstens zwei von folgenden Fachgebieten beansprucht werden: Allgemeinpharmazie, Dermopharmazie, Homöopathie und Naturheilkunde, Phytotherapie, Homöopathie, Geriatrische Pharmazie, Onkologie, Ernährungsberatung (§ 9 Abs. 2). Der TV FBWB enthält auch Regelungen zu den Gebühren und Kosten (§ 5 TV FBWB).
Anpassungen auch in anderen Bundesländern
Die im Rahmentarifvertrag für Sachsen getroffene Vereinbarung über eine bezahlte Freistellung für fachliche Fortbildung (§ 12 RTV Sachsen) gibt es auch in den anderen Tarifgebieten. Sie unterscheidet sich aber in einigen Details von den Ansprüchen in Nordrhein (RTV NR) beziehungsweise dem restlichen Bundesgebiet (BRTV).
Auch hier ein Blick auf die Ansprüche für tarifgebundene PTA und PI:
- Innerhalb von zwei Kalenderjahren können sie sich an sechs Werktagen freistellen lassen.
- So ist es auch im BRTV, für Nordrhein beträgt der Anspruch des nichtapprobierten pharmazeutischen Personals dagegen nur fünf Tage in zwei Jahren.
Dieser Anspruch muss jeweils mindestens einen Monat vorher beantragt werden und die Teilnahme ist im Anschluss nachzuweisen. Wichtig: Ansparen lässt sich dieser Anspruch über den Zweijahreszeitraum hinaus nicht und er kann auch nicht finanziell abgegolten werden. Es lohnt sich also, regelmäßig nach interessanten Angeboten Ausschau zu halten, die Ihnen und Ihrer Apotheke zugutekommen.
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Zertifizierte ADEXA-Fortbildungen
Zwei ADEXA-Veranstaltungen werden regelmäßig für das Fortbildungszertifikat akkreditiert, so auch in diesem Jahr:
- Die erste ist der ADEXA-Erlebnis- und Gewerkschaftstag in Kassel am 22. April (hier anmelden).
- Die zweite ist gerade auch für PTA und PI in Sachsen ein Highlight: der Leipziger Fortbildungstag am 4. November, den Sie sich gerne schon einmal im Kalender vormerken können.
Generell gilt für alle ADEXA-Mitglieder: Bei arbeits- und tarifrechtlichen Fragen und der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt sie die gewerkschaftliche Rechtsberatung. Wenn Sie auch von Tarifbindung und kostenloser Rechtsberatung profitieren wollen: Besuchen Sie unsere Website und werden Sie gern Mitglied.
Sie sind uns wichtig!
Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine Frage, die Sie ADEXA stellen möchten? Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf. ADEXA berät und unterstützt ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich auch unter www.adexa-online.de.