Mutter hat Kind auf dem Arm und steht vor einer Apothekerin in der Apotheke und lässt sich beraten© kzenon / iStock / Getty Images Plus
Gerade bei Kinderarzneimitteln gibt es immer wieder Lieferengpässe. Eine neue Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel so dieser Problematik nun entgegenwirken. Sie gilt ab Dezember 2023.

Bedenken gegen Nutzen

DRINGLICHKEITSLISTE FÜR KINDERARZNEIMITTEL GILT AB 1. DEZEMBER

Um den anhaltenden Lieferschwierigkeiten gerade bei Kinderarzneimitteln zu begegnen, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits vor Monaten Maßnahmen versprochen. Eine davon: die „Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel“.

Seite 1/1 3 Minuten

Seite 1/1 3 Minuten

Durch das kürzlich verabschiedete Pflegestudiums-Stärkungsgesetz (PflStudStG) wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Erstellung dieser Liste ermächtigt. Sie soll Apotheken mehr Spielraum bei der Versorgung von Kindern mit dringend benötigten Arzneimitteln geben.

Welche Arzneimittel enthält die Liste? Und was bringt sie den Apotheken wirklich? 
 

Antibiotika, Salbutamol und Schmerzmittel

Insgesamt finden sich auf der Liste, die das BfArM auf seiner Homepage veröffentlicht und die es regelmäßig aktualisieren soll, rund 350 Arzneimittel. Es handelt sich um „essenzielle Arzneimittel für die Pädiatrie, die in der kommenden Infektionssaison möglicherweise einer angespannten Versorgungslage unterliegen“. Enthalten sind:

  • Antibiotika (Amoxicillin, allein und in Kombination mit Clavulansäure, Azithromycin, Clarithromycin, Clindamycin, verschiedene Cephalosporine, Erythromycin, Penicillin V, Sultamicillin und Cotrimoxazol) als Säfte oder Trockensäfte,
  • Schmerz- und Fiebermittel mit Ibuprofen oder Paracetamol in kindgerechten Darreichungsformen wie Saft, Zerbeißkapseln, Pulver und Zäpfchen,
  • Zubereitungen mit Salbutamol zur Inhalation oder als Lösungen zur Einnahme und 
  • Xylometazolin beziehungsweise Oxymetazolin zur nasalen Anwendung.

Der Hintergedanke der Liste: Apotheken sollen bei den in der Aufzählung enthaltenen Arzneimitteln mehr Spielraum für die Versorgung bekommen und von den liefervertraglichen Regeln abweichen dürfen. Das klingt vielversprechend, doch ABDA-Präsidentin Gabriele Overwienig hält das alles aus Sicht der Apotheken für „absolut unpraktikabel“. 
 

Zweck verfehlt?

Der Grund für die Skepsis: Nach Inkrafttreten der letzten gesetzlichen Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) zeigte sich bereits, dass Kassenverbände und die Apothekerschaft Gesetzestexte sehr unterschiedlich deuten. In der Praxis müssen Apotheken nach wie vor die Abgaberangfolge des Arzneiliefervertrages einhalten oder die Nichtverfügbarkeit aller rabattierten oder günstigeren Alternativen bei zwei Großhändlern penibel dokumentieren. Sonst drohen teure Retaxationen. Nach einigem Hin und Her zwischen Apothekerverband und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung stimmte das BMG der Auslegung der Krankenkassen in einer Stellungnahme weitgehend zu. 

Das gilt auch für Kinderarzneimittel. Nur, wenn diese auf der Dringlichkeitsliste stehen, können erleichterte Abgaberegeln gelten. Allerdings nur dann, wenn bei zwei Großhändlern weder Rabattpartner noch die vier günstigsten Alternativen lieferbar sind und das auch dokumentiert wurde. Wichtig ist: Es spielt dabei keine Rolle, welches Präparat die Apotheke möglicherweise vorrätig hat.

Die jetzt in Kraft getretene Liste erhöht den Aufwand möglicherweise sogar noch, denn: Aktualisierungen auf der Homepage des BfArM brauchen etwa vier Wochen, um von den Softwarehäusern in der Apothekensoftware eingepflegt zu werden. Erst dann sind sie in der Warenwirtschaft sichtbar und werden bei Bearbeitung der Rezepte angezeigt. Praktisch bedeutet das: Die Apotheken müssen vor jeder Abgabe die BfArM-Liste prüfen, bevor sie entscheiden können, ob und wie sie ein vorgelegtes Rezept beliefern können. Gabriele Overwienig meint dazu: „Diese komplizierte und bürokratische Vorgehensweise ist insbesondere in der sensiblen Versorgung von Kindern nicht zu gebrauchen.“ Es wird also auch in diesem Winter am HV wieder viel Zeit und Nerven für die Bürokratie und die Beratung der verunsicherten Eltern brauchen. Die Angst vor Retaxationen bleibt.

Quellen:
​​​​​​​https://www.pharmazeutische-zeitung.de/dringlichkeitsliste-gilt-ab-1-dezember-143467/
https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/ALBVVG/_node.html
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/10/24/abgaberangfolge-bleibt-auch-bei-nichtverfuegbarkeit-relevant
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/albvvg-apotheker-fordern-machtwort-des-bmg-142414/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/klarstellung-zu-neuen-retax-regeln-143235/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-problem-mit-lauterbachs-dringlichkeitsliste-143015/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundestag-beschliesst-dringlichkeitsliste-143114/
 

×