Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Dr. Sigrid Joachimsthaler von der Apothekengewerkschaft ADEXA erklärt, was sich beim neuen Tarifvertrag für PTA bei Arbeitszeit und Urlaub geändert hat.

Arbeitsrecht

TARIFVERTRAG FÜR PTA: WAS IST NEU BEI ARBEITSZEIT UND URLAUB?

Am 1. August 2024 ist ein neuer Bundesrahmentarifvertrag in Kraft getreten. Die ADEXA- und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der für PTA nicht nur das Gehalt, sondern auch die Arbeitszeit und den Anspruch auf Urlaub regelt.

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Die tarifliche Vollzeit wurde im Tarifgebiet ADA (das ADA-Tarifgebiet umfasst 15 Kammerbezirke; Nordrhein und Sachsen haben jeweils eigene Arbeitgeberverbände und Tarifverträge) mit dem neuen Tarifvertrag am 1. August um eine Stunde reduziert: Im neuen Tarifvertrag für PTA sind jetzt 39 Wochenstunden statt der bisherigen 40 festgehalten.

Damit ist auch der Stundenlohn laut Tarifvertrag noch einmal gestiegen. Denn das Bruttotarifgehalt wird seit August dafür nicht mehr durch 173 geteilt, sondern durch 169. Diese Reduzierung gilt auch für den Berufnachwuchs in Ausbildung! Neben der Stundenanzahl regelt der neue Tarifvertrag für PTA auch Details zur Arbeitszeit und zum Urlaub.

Urlaub: Wie viel Anspruch haben PTA?

Der Anspruch auf Urlaub ist im neuen Tarifvertrag um einen Tag auf jetzt 35 Werktage gestiegen. Dieser Anspruch bezieht sich für PTA auf eine Sechstagewoche. Er gilt bereits für das volle Jahr 2024, auch wenn der Tarifvertrag erst im August in Kraft getreten ist.. Wenn  PTA vor dem 1. August schon ihren Urlaub ganz oder weitgehend verbraucht haben, haben sie jetzt trotzdem einen Tag mehr. Außerdem gibt es den zusätzlichen Tag Urlaub für PTA bei langjähriger, ununterbrochener Betriebszugehörigkeit jetzt bereits nach vier Jahren. Diese vier Jahre müssen immer bereits zum Beginn des Kalenderjahres bestehen.

Haben PTA beispielsweise die aktuelle Arbeitsstelle zum 1. April 2020 begonnen, werden sie von dem zusätzlichen Urlaub laut neuem Tarifvertrag und dann insgesamt 36 Werktagen (= sechs Wochen) erst ab 2025 profitieren. Wie bisher gilt: PTA, die nicht an sechs Tagen in der Woche arbeiten, müssen den Anspruch auf Urlaub in Arbeitstage umrechnen. 35 (36) Tage Urlaub : 6 x individuelle Wochenarbeitstage = Anspruch in Arbeitstagen. ADEXA-Mitglieder finden einen Urlaubsrechner (Excel) im Login-Bereich.

Arbeitszeit PTA

Eine gute Nachricht gibt es für alle PTA in Teilzeit auch in Sachen Arbeitszeit: nämlich die neue Regelung für Mehrarbeitszuschläge im Tarifvertrag. Es gilt jetzt ab der ersten Stunde oberhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit: 15 Prozent Zuschlag für PTA von der 1.bis zur 10. Stunde Mehrarbeit und 25 Prozent Zuschlag ab der 11. Stunde Mehrarbeit. Diese Zuschläge gelten auch dann, wenn ein Freizeitausgleich der Arbeitszeit erfolgt: Pro 60 Minuten Mehrarbeit werden für PTA dann 69 Minuten Ausgleich beziehungsweise ab der 11. Stunde 75 Minuten fällig.

Achtung, Ausnahme: Falls PTA ein Jahresarbeitszeitkoto nach § 4 BRTV schriftlich vereinbart haben, besteht hinsichtlich ihrer Arbeitszeit kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge. Denn die Arbeitszeit für PTA kann dann in Teilzeit zwischen 75 und 130 Prozent der vereinbarten Zeit variieren, in Vollzeit zwischen 29 und 48 Stunden. Nur wenn PTA ihre Plusstunden am Jahresende nicht in den ersten drei Monaten des Folgejahres ausgleichen können, werden die Zuschläge laut Tarifvertrag fällig.

Außerdem neu im Tarifvertrag für PTA: Fahrtkosten

PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten, aber auch PKA-Azubis und PhiP, haben durch den neuen Tarifvertrag jetzt Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung von maximal 50 Euro pro Monat (§16 Abs. 2 BRTV). Damit kann man sich zum Beispiel ein Deutschlandticket kaufen. Der Anspruch entfällt, sofern ein anderer Kostenträger die Fahrtkosten übernimmt.

Sie hören gerne Podcasts? Dann lohnt sich für PTA die Folge zum neuen Tarifvertrag von Rechtsanwältin Minou Hansen in „ArbeitsgeRECHT für die Apotheke“.

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