Eine junge Frau in weißem Kittel mit Mundschutz und Handschuhen zieht eine dünne Spritze aus einem Mehrdosenvial auf.© tonefotografia / iStock / Getty Images Plus
Ab dem 8. Februar gibt´s den schützenden Piks auch in der Apotheke - zum Bestellen brauchen Sie eine Sonder-PZN.

Sonder-PZN

ENDLICH GEHT’S LOS – ÜBER DAS IMPFEN IN DEN APOTHEKEN

Ab dieser Woche können die Apotheken endlich Impfstoff für sich selbst bestellen; vier verschiedene Präparate stehen dafür zur Auswahl. Die Spritze kann dann ab Dienstag, 8. Februar, gesetzt werden.

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In den zurückliegenden Wochen wurde alles rund um das Thema „Impfen in Apotheken“ festgezurrt: Seit Anfang Januar laufen bundesweit Schulungen – fachlich sind die Apotheker also bereit. Bis zuletzt spannend war das Bestellprozedere für die Impfstoffe, aber nun steht fest: Es gelten die gleichen Regeln wie für die Arztpraxen. Einen Bestelldeckel gibt es nur für Comirnaty® von BioNTech, der aber mit 240 Dosen ziemlich hoch liegt. Ohne Einschränkung können alle Leistungserbringer weiterhin Spikevax® von Moderna sowie den Kinderimpfstoff von BioNTech bestellen.

Lagerbestände brauchen die Apotheken dabei nicht aufzubauen. Aufträge müssen übrigens für jede Betriebsstätte einzeln übermittelt werden (und nicht etwa gebündelt für Filialen). Für die eigenen Bestellungen gelten dafür Sonder-PZN:

Die Impfstoffe im Überblick
● COMIRNATY® 30UG/D BUND APO (PZN 17980215)
● SPIKEVAX® MODERNA BUND APO (PZN 17980221)
● COVIDVACC® JANSSEN BUND APO (PZN 17980238)
● NUVAXOVID® NOV BUND APO (PZN 17980244)

Nuvaxovid® geht dabei über das Länderkontingent, und das auch erst ab 21. Februar. Kinderimpfstoff von BioNTech gibt es nur für Über-zwölf-Jährige, denn das ist die Altersgrenze für das Impfen in Apotheken.

Die Voraussetzungen

Vor das Bestellen haben die Götter allerdings die Formulare gesetzt: Voraussetzung ist erst einmal eine Bescheinigung der jeweiligen Apothekerkammer. Darin bestätigt: das Vorliegen einer Selbstauskunft, in der die Apotheke die erfolgte Schulung und das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten erklärt. Der Großhandel will das Dokument aber gar nicht sehen.

Auch muss die Apotheke an das elektronische Meldesystem des Deutschen Apothekerverbands (DAV) angebunden sein, um die erfolgten Impfungen täglich an das Robert Koch-Institut melden zu können. Zur Abrechnung der Impfungen gibt es dabei noch offene Fragen, über deren Beantwortung der DAV zeitnah bis Mitte Februar noch gesondert informieren will.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening freut sich: „Dieses Angebot der Apotheken ist neu, aber wir sind darauf exzellent vorbereitet“. Impfungen in Apotheken seien sicher und die Apotheker auch auf mögliche Impfreaktionen vorbereitet. „Jeder kann darauf vertrauen, bestens versorgt zu werden.“ Grundsätzlich seien die Impfungen in den Offizinen nur eine Ergänzung zu den Angeboten der Arztpraxen und Impfzentren, betonte die Präsidentin: „Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht haben impfen lassen, zum Beispiel weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwändig war.“

„Jeder kann darauf vertrauen, bestens versorgt zu werden.“

Entspannte Sicht nach vorne

Grund zur Entspannung gibt es auch bei der vorhandenen Menge der Vakzinen: Wie es aussieht, ist sogar mehr als benötigt da, denn der Großhandel hat sich bevorratet. Die Impfdosen werden erst bei Beginn der Auslieferung durch die Grossisten schrittweise aufgetaut. Im Kühlschrank der Apotheken sind sie dann noch maximal einen Monat haltbar. Das Bundesgesundheitsministerium appelliert daher an alle Beteiligten, wirklich nur so viele Dosen zu bestellen, wie für die jeweilige Woche gebraucht werden. Zu beachten sei auch die Begleitdokumentation, aus der die jeweilige Restlaufzeit eindeutig hervorgeht.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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