Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Michael van den Heuvel von der Apothekengewerkschaft ADEXA erklärt, was es mit dem Probearbeiten auf sich hat.

Arbeitsrecht

ERST EINMAL EIN PAAR TAGE PROBEARBEITEN?

Bei Ihrer Bewerbung sind Sie in die engere Wahl gekommen, herzlichen Glückwunsch! Nach dem Vorstellungsgespräch sollen Sie zur Probe arbeiten. Doch so wohl ist Ihnen nicht dabei? Warum eigentlich?

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Probearbeiten ist nicht für die Apotheke sinnvoll, es ist auch eine Möglichkeit für Sie, Chefin beziehungsweise Chef in spe besser kennenlernen. Das klingt gut – vorausgesetzt, die Apothekenleitung hält sich an gewisse Spielregeln. Fairness ist gefragt.

Vorstellungsgespräche reichen kaum aus, um Bewerberinnen oder Bewerbern die Apotheke unter realistischen Bedingungen zu präsentieren. Auch geben die Bewerber im Vorstellungsgespräch natürlich ihr Bestes. Für beide Seiten gilt: Man lernt sich nur oberflächlich kennen. Beim Probearbeiten gewinnen Sie einen realistischen Eindruck vom Team, von den Tätigkeiten, von den Kunden – und nicht zuletzt von der Apothekenleitung.

Arbeiten zur Probe hat Vorteile für alle

Inhaberin oder Inhaber sehen, wie „fit“ Sie sind, sei es im Kundenkontakt, in der Rezeptur, im Labor oder in weiteren Bereichen. Das erspart beiden Seiten spätere Unzufriedenheit und schlimmstenfalls eine Kündigung.

Beim Probearbeiten lohnt es sich für Sie als PTA, die Gelegenheit zu ergreifen und sich mit potenziellen Kolleginnen beziehungsweise Kollegen auszutauschen. Vielleicht bleibt sogar etwas Zeit, um gemeinsam eine Pause zu verbringen und mehr über die Apotheke zu erfahren.

Aber auch die Arbeit am HV-Tisch bietet wichtige Einblicke: Ist es gern gesehen, Kundinnen und Kunden ausführlich zu beraten? Hat die Apotheke besondere Zielgruppen? Oder wünscht sich die Apothekenleitung lediglich, Medikamente rasch abzugeben? Die Ausstattung im Labor und in der Rezeptur ist auch einen Blick wert, falls Sie hier schwerpunktmäßig arbeiten werden.

Probearbeiten nur gegen Entlohnung

Damit ist klar, dass beide Seiten profitieren. Spielregeln gelten aber dennoch. ADEXA rät davon ab, kostenlos zur Probe zu arbeiten. Grundlage der Entlohnung können Gehaltstarifverträge sein. Auf der ADEXA-Website sind Tarifverträge für alle Kammerbezirke zu finden. Außerdem muss Sie die Apothekenleitung bei der Sozialversicherung, der Unfallversicherung und bei der Krankenkasse anmelden. Ansonsten handelt es sich um Schwarzarbeit – und schlimmstenfalls droht Ärger.

Gesetzliche Obergrenzen zur Dauer der Probearbeit gibt es nicht. Fordern Arbeitgebende mehr als einen Tag, stellt sich die Frage, ob ein anderer Job nicht besser wäre. Bei längeren Zeiten ist zumindest denkbar, dass die Apothekenleitung versucht, kurzfristige personelle Lücken zu schließen, aber eigentlich kein Interesse an Neueinstellungen hat.

Ein Tipp von ADEXA: Nutzen Sie die Chance, nach dem Probearbeiten zeitnah die Apothekenleitung um eine Rückmeldung zu bitten. Aber auch Sie sollten sich überlegen, ob die Apotheke und das Team zu Ihnen passen und ob sich die Rahmenbedingungen mit den eigenen Vorstellungen decken. Im besten Fall folgt recht bald ein Arbeitsvertrag. Wer aber nach dem Probearbeiten ein ungutes Bauchgefühl hat, sollte sich besser noch weiter umsehen.

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