Insolvenzverfahren
NACH AVP-BANKROTT GIBT ES JETZT GELD FÜR DIE APOTHEKEN
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Die AvP Deutschland war einst einer der größten Rezeptabrechner Deutschlands. Im September 2020 wurde bekannt, dass zahlreiche Apotheken in Deutschland keine Zahlungen mehr erhalten hatten – die AvP schuldete ungefähr 3500 Apotheken einen Gesamtbetrag von über 420 Millionen Euro. Für viele ein existenzbedrohendes Ausmaß.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seitdem wegen betrügerischen Bankrotts und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, eröffnete ein Insolvenzverfahren. Seit gut drei Jahren warten die Apotheken auf ihr Geld. Das schier unentwirrbare Konglomerat aus Verträgen und Zahlungsströmen brachte im Herbst 2023 einen Vergleich hervor – und der sieht nun eine Teilausschüttung der Forderungen der Apotheken vor.
Ein Zehntel der AvP-Insolvenzmasse ausgezahlt
Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos hat bereits die erste Tranche an den Treuhänder überwiesen, der wiederum den Auszahlungsbetrag in 2500 einzelnen Überweisungen an die Apotheken weiterleitete. Dies entspricht einem Abschlag von 11 Prozent auf die bestehenden Forderungen.
Weitere Auszahlungen sollen folgen: Der vom Vergleich betroffene Teil geht nicht verloren, inklusive der Quotenzahlungen zum Abschluss. Man geht mittlerweile davon aus, dass eine Gesamtquote von 40 bis 50 Prozent erreicht wird. Einziger Unsicherheitsfaktor: die noch ausstehende Vergleichsvereinbarung mit den Banken. Und damit hat der Insolvenzverwalter richtig Arbeit.
Im Einzelnen sieht das so aus: Die Apotheken, die jetzt Geld bekommen, haben im Gegenzug auf etwaige Aussonderungsrechte verzichtet. Für die nicht beteiligten Apotheken muss Hoos Rückstellungen bilden, falls diese ihre Aussonderungsrechte vor Gericht durchsetzen können. In den bisherigen Verfahren waren die Apotheken (mit Ausnahme eines Sonderfalls) aber unterlegen. Ende März und Ende September gibt es die nächste Tranche und Ende 2024 wird eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger vorgenommen.
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Müssen 819 Apotheken Geld zurückgeben?
Zu den Spezialfällen gehören aber die 819 Apotheken, die wenige Tage vor der Insolvenz im September 2020 noch eine Abschlagszahlung von der AvP erhalten haben. Aus Sicht von Hoos waren diese Forderungen unberechtigt. Er sagte, im Zweifel würde er sie einklagen.
Doch Hoos hat dieser Gruppe einen weiteren Vergleich angeboten: Demnach verzichten sie auf ihre restlichen Insolvenzforderungen und scheiden komplett aus dem Verfahren aus.
In 634 Fällen konnte der Insolvenzverwalter einen solchen Vergleich schließen. Weitere 94 Apotheken sind dem Vergleich zwar nicht beigetreten, haben aber den Verzicht auf die Verjährung erklärt. Damit kann in Ruhe geprüft werden, ob die Anfechtung rechtlich durchsetzbar ist, ohne dass man sich gleich vor Gericht treffen muss.
In 91 Fällen hat Hoos Klage erhoben – was für die betroffenen Apotheken zur Folge hat, dass sie um ihre bereits ausgezahlten Beträge aus der Rezeptabrechnung vor Gericht kämpfen müssen. Gewinnt Hoos, fließt das Geld wieder der Insolvenzmasse zu. Allerdings kann die letztinstanzliche Klärung noch einige Jahre dauern.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung