Mehrere Stapel Münzen liegen auf der Erde, sie werden von links nach rechts höher. Aus dem höchsten sprießt ein Cannabis-Blatt.© AUNG MYO HTWE / iStock / Getty Images Plus
Die Preise steigen: Für Cannabisblüten vom BfArM erhalten Apotheken seit Juli mehr Geld.

BtM-Abrechnung

HÖHERE VERGÜTUNG FÜR CANNABISBLÜTEN AUS DEUTSCHEM ANBAU

Was die Hilfstaxe für die Zubereitung von Cannabisblüten aus deutschem Anbau vorsieht, reicht nicht. Zum 1. Juli wurden deshalb die Preise angehoben: 5,80 Euro pro Gramm statt 4,30 Euro lautet nun der neue Verkaufspreis für die Apotheken.

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Der Grund, warum das Cannabis teurer wird: Ärzte verordnen bevorzugt Sorten mit einem hohen THC-Gehalt – und die sind teurer als solche mit weniger THC. Der Preis, den die Hilfstaxe für die Abrechnung vorsieht, basiert jedoch auf einer Mischkalkulation. Und die bisherigen Preise sollten ohnehin nur bis 30. Juni gelten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte schon Anfang Juni bekanntgegeben, dass die Preise sich ändern werden. Mittlerweile haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auch eine Vereinbarung dazu getroffen. Sie gilt seit 1. Juli.

Welche Cannabispreise genau ändern sich?

Es geht hier um die Anlage 10 zur Hilfstaxe. Darin ist die Apothekenvergütung für Medizinalcannabis aus deutschem Anbau (durch das BfArM) geregelt. Die Teile 2a und 3a, die die Preisbildung sowohl von unverarbeiteten als auch zubereiteten Blüten regeln, waren nur bis zum 30. Juni 2023 gültig.

In beiden Teilen wurde der Grammpreis also angehoben; von 4,30 Euro auf 5,80 Euro pro Gramm unzubereiteter Blüten, zudem die Vergütung von 50 Gramm zubereiteter BfArM-Cannabisblüten von 215 Euro auf 290 Euro. Die Änderungen sind bereits im ABDA-Artikelstamm hinterlegt; Rechenzentren und Softwarehäuser wurden vorab informiert.

Apotheken bekommen damit künftig etwas mehr für BfArM-Cannabis. Für Blüten in unverändertem Zustand gibt es einen Zuschlag von 100 Prozent. Bei dem um 1,50 Euro erhöhten Preis je Gramm erhöht sich damit auch der Zuschlag entsprechend. Für Selbstzahler werden nun pro Gramm 13,80 fällig.

Bei Cannnabisblüten in Zubereitungen liegt der Zuschlag für die Apotheken bei 90 Prozent; das macht 1,35 Euro pro Gramm mehr für die Apotheke.

Cannabisblüten-Verwurf

Einen Wermutstropfen hat die neue Preisgestaltung allerdings: Verwürfe, speziell ab dem 1. August vernichtete BfArM-Blüten, können nicht mehr abgerechnet werden. Blüten, die im Juli vernichtet wurden, können Sie nach Erachten des DAV jedoch noch bis 31. August abrechnen.

Importe höher als Produktion in Deutschland

Importe von Medizinalcannabis sind nach wie vor erheblich: Allein im vierten Quartal waren es nach Angabe der Bundesopiumstelle 7337 Kilogramm. Zum Vergleich: Die vom BfArM beauftragte deutsche Anbaumenge beträgt lediglich 10 400 Kilogramm – verteilt auf vier Jahre mit jährlich 2600 Kilogramm. Da die Behörde jedoch für Importe nicht zuständig ist, gelten für importierte Blüten laut Hilfstaxe andere und nach Menge gestaffelte Preise.

Verliert Cannabis bald seinen BtM-Status?

In diesem Rahmen ergibt sich allerdings eine ganz andere, spannende Frage: Wird Medizinalcannabis womöglich künftig gar kein Betäubungsmittel mehr sein? Dann würde sich das Honorar für die Apotheken nämlich schmälern.

Die Ampelregierung plant, im Zuge des Cannabis-Gesetzes das Genuss-Cannabis für Erwachsene in einem strengen gesetzlichen Rahmen zu legalisieren und gleichzeitig den BtM-Status aufzuheben. Damit würde auch der bisherige BtM-Zuschlag von 5,26 Euro nach der Arzneimittelpreisverordnung entfallen.

Quelle:Deutsche Apothekerzeitung

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