Ein Mann in weißem Kittel steht vor einem Labortisch mit Mikroskop und weiteren technischen Geräten. Er öffnet einen Cremetiegel und begutachtet den Inhalt.© robertprzybysz / iStock / Getty Images
Welche rechtlichen Vorschriften und anderen Faktoren müssen Kosmetik-Hersteller beachten, wenn sie die Zusammensetzung oder Formulierungen von Cremes und Co. verändern?

Zusammensetzung

WENN HERSTELLER DIE FORMULIERUNG VON KOSMETIKA ÄNDERN

Kosmetik-Firmen bauen ihre Produktpaletten nicht nur immer weiter aus, sie ändern manchmal auch die Zusammensetzung bereits bestehender Rezepturen. Hier erfahren Sie, warum die Hersteller das machen und was sie dabei beachten müssen.

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Viele kosmetische Produkte gibt es schon sehr lange. Diese Produkte haben sich aufgrund ihrer Wirkung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern bewährt. Trotzdem kann es auch bei diesen Produkten vorkommen, dass die Kosmetikhersteller die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe überarbeiten. Das kann verschiedene Gründe haben.

So kann zum Beispiel ein neuer Inhaltsstoff verfügbar sein, der ein kosmetisches Mittel noch weiter verbessert. Oder die Wünsche von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben sich geändert. Es kann auch sein, dass bestimmte Inhaltsstoffe weniger nachgefragt werden oder sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben. Immer dann prüfen die Hersteller, wie eine Umformulierung, also eine Änderung der Zusammensetzung, gestaltet werden kann.

Was müssen Kosmetikhersteller bei der Umformulierung beachten?

Sicherheit und die Verträglichkeit haben oberste Priorität.Um diese nach einer Umformulierung zu gewährleisten sind umfangreiche Tests nötig, die natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem ist eine Vielzahl an organisatorischen Rahmenbedingungen zu überprüfen – angefangen bei Patentfragen bis hin zu der Frage, ob die neue Formulierung des kosmetischen Mittels auch eine neue Verpackung erfordert.

Auch wenn nur ein Inhaltsstoff ausgetauscht wird, können die Auswirkungen auf die Formulierung weitreichend sein.

  • So wird beispielsweise untersucht, ob der neue Stoff dasselbe Ergebnis liefert wie der vorher genutzte.
  • Auch ist zu klären, ob sich die neue Substanz mit den bereits im Produkt enthaltenen anderen Inhaltstoffen verträgt.
  • Da die Anwenderinnen und Anwender an bestimmte produktspezifische Eigenschaften gewöhnt sind, wird außerdem überprüft, ob der neue Inhaltsstoff Konsistenz, Farbe oder Geruch verändert.
  • Genauso wichtig ist auch die Frage, inwieweit das neu formulierte Produkt stabil auf Temperatur und Licht reagiert. Hieraus kann sich ergeben, dass das Produkt eine andere Konservierung oder eine neue Verpackung benötigt. Und das könnte wiederum Folgen auf die Produktionsstätte haben, falls neue Maschinen und Geräte notwendig werden.

Sicherheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben

Ob das Produkt alle Anforderungen an die Gesetzgebung erfüllt, überprüft ein sogenannter Sicherheitsbewerter oder eine Sicherheitsbewerterin. Denn für jedes kosmetische Mittel ist die Erstellung einer Sicherheitsbewertung vorgeschrieben. Dabei beurteilen und dokumentieren die Sicherheitsbewerter beziehungsweise die -bewerterin die Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe und des Produkts, bevor es in den Markt eingeführt wird.

Dabei berücksichtigen sie insbesondere, unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. Dazu zählen beispielsweise die Konzentrationen der einzelnen Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsdauer, die Anwendungshäufigkeit sowie der Anwendungsort des Produkts.

Um alle Fragestellungen zu klären, sind demzufolge eine ganze Reihe von Experten und Expertinnen notwendig. Sie arbeiten nicht selten viele Monate und manchmal sogar Jahre an einer Umformulierung.

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