Ein Herr sitzt in der Apotheke und hat sein Hemd halb abgelegt, um seinen Oberarm frei zu machen. Eine Frau in weißem Kittel hält eine Spritze in der Hand.© dusanpetkovic / iStock / Getty Images Plus
Öffentliche Apotheken dürfen im Regelbetrieb gegen die Grippe impfen. Das sieht das Pflegebonusgesetz vor - gegen den Widerstand der Ärzteschaft.

Pflegebonusgesetz

GRIPPEIMPFUNGEN BLEIBEN IM APOTHEKEN-ANGEBOT

In Modell dürfen Apotheken bereits Grippeschutzimpfungen anbieten und in die Corona-Impfstrategie sind sie auch eingebunden. Warum also nicht dauerhaft Grippeimpfungen anbieten? Nach einigem Streit hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags dies nun beschlossen, gemeinsam mit dem Pflegebonusgesetz.

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Der Bundestag hat am 19. Mai das Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) beschlossen, es trat am 20. Mai in Kraft. Damit hat der Gesundheitsausschuss sich jedoch nicht nur für eine Entschädigung des überlasteten Pflegepersonals ausgesprochen. Das Gesetz enthält weitere Reformen, darunter auch einen Änderungsantrag, der sich auf Vor-Ort-Apotheken auswirkt.

Laut diesem Änderungsantrag soll ein neuer Abschnitt (Paragraph 20c) im Infektionsschutzgesetz verankert werden. Darin wird stehen, dass Apotheker*innen in öffentlichen Apotheken nach einer ärztlichen Schulung Erwachsene gegen die Grippe impfen dürfen. Die Schulungen, die sie für Modellvorhaben schon absolviert haben, werden angerechnet. Für alle anderen impfwilligen Apotheker*innen sollen neue Schulungen entwickelt werden.

Vergütung der Grippeimpfungen in Apotheken noch unklar

Über die Vergütung dieser Grippeschutzimpfungen verhandeln der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Auch der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) darf zu Wort kommen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Monaten einigen.

„Niedrigschwelliger Zugang“

Das Bundesgesundheitsministerium erläuterte in einer Vorabfassung: „Mit den Änderungen soll zur Erhöhung der Impfquoten bei Grippeschutzimpfungen in Deutschland ein weiterer, niedrigschwelliger Zugang für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft ermöglicht werden.“ Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, sieht Apotheken-Impfungen als „entscheidenden Meilenstein“ zu einer niedrigschwelligen Versorgung. Dirk Heidenblut, apothekenpolitischer Sprecher der SPD, findet, die Corona-Impfungen in Apotheken und die Grippeschutz-Modellprojekte hätten gezeigt, dass die Menschen das Angebot annähmen: „Das ist richtig toll.“

„Mit den Änderungen soll zur Erhöhung der Impfquoten bei Grippeschutzimpfungen in Deutschland ein weiterer, niedrigschwelliger Zugang für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft ermöglicht werden.“

Streit zwischen Ärzt*innen und Apotheker*innen

In den Wochen vor der Bekanntgabe des Pflegebonusgesetzes hatten die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der Deutsche Hausärzteverband um das Gehör der entscheidungstragenden Gesundheitspolitiker*innen und der Öffentlichkeit gebuhlt. Während die ABDA sich klar für Grippeimpfungen in der Apotheke als Teil der Regelversorgung aussprach, lehnte die Ärzteschaft die Idee strikt ab.

Ihre Meinung zur Grippeimpfung in Apotheken

Auf dem Höhepunkt des Streits zwischen ABDA und Hausärzteverband haben wir Ihnen beide Standpunkte vorgestellt und Sie nach Ihrer Meinung gefragt. So haben Sie abgestimmt:

  • 27 % sagen „Ja, ich finde es richtig, dass Apotheken neue Kompetenzen zugesprochen bekommen.“
  • 29 % finden sogar „Ja, ich finde das richtig, und auch entsprechend geschulte PTA sollten impfen dürfen.“
  • Das ergibt eine knappe Mehrheit von 56 Prozent, die die Grippeimpfungen in Apotheken generell befürworten.
  • 44 % stimmten für „Nein, das ist keine pharmazeutische, sondern eine ärztliche Dienstleistung. Es sollte klar getrennt bleiben.“

Quelle:
Pharmazeutische Zeitung
Meinungsumfrage durch DIE PTA IN DER APOTHEKE im Mai 2022

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