Lieferengpässe
SCHAFFT LAUTERBACH DIE RABATTVERTRÄGE AB?
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Rund 300 Arzneimittel finden sich zurzeit auf der Liste der Defekte, rechnet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) vor. Für viele knappe Medikamente gibt es zwar noch Alternativen, allerdings oft mit Wirkstoffen, die mehr Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten haben. Andere wie Fiebersäfte, Hustenmittel, Blutdrucksenker, Brustkrebsmedikamente oder Magensäureblocker sind kaum zu bekommen.
Und das liegt wohl an den Rabattverträgen. Durch das bisherige Vergaberecht sind die Krankenkassen dazu gezwungen, Medikamente und Wirkstoffe dort einzukaufen, wo sie am billigsten sind. Darum sind die Hersteller von Arzneien oft auf Lieferanten aus China angewiesen. Kommt es dort zu Problemen bei der Produktion, fehlen hierzulande die Wirkstoffe.
Klares Statement von Lauterbach
„Es kann nicht sein, dass wir versuchen, bei den Wirkstoffen zum Teil ein paar Cent zu sparen, riskieren dann aber dafür die Versorgung der Bevölkerung.“ Das sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio – es scheint also ein Umdenken stattgefunden zu haben gegenüber den geradezu heiligen Statuten für die Vergabekriterien der Rabattverträge, die, ganz klar, zum Preisdumping geführt haben. Das BMG hatte das Rabattvertragssystem stets vehement verteidigt.
Auf den Einwand der Krankenkassen zu Lauterbachs geplanten Maßnahmen und den hohen Folgekosten reagierte er folgendermaßen: „Wie kann es sein, dass wenn Engpässe vermieden werden, die Versorgung nicht verbessert wird?“
Lauterbach nennt sein neues Vorhaben „eilbedürftig“. Er möchte gern die Kassen dazu verpflichten, bei mehr – auch teureren – Herstellern einzukaufen. „Diversifizierung“ heißt hier das Zauberwort. Es beschreibt die generelle Mehrfachvergabe bei Wirkstoffausschreibungen sowie künftig eine besondere Berücksichtigung europäischer Hersteller. Lauterbachs Mitarbeiter Thomas Müller hatte das kürzlich auf einer Veranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller skizziert. Im sogenannten „Generika-Gesetz“ wolle das BMG mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammenarbeiten. Das kümmere sich dann um das Vergaberecht und Innovationszuschüsse, während das Gesundheitsministerium Beschaffungsverfahren, Fest- und Rabattverträge in die Wege leite. Ziel sei es, so Müller, Deutschland attraktiver für den Bereich der Generika zu machen, indem man die Fest- und Rabattverträge mit entsprechenden Anträgen verknüpfe.
Die Sache mit den Lieferengpässen
Das konkrete Vorhaben
Viele Details sind noch nicht bekannt, doch Eckpunkte sollen laut apotheke adhoc noch vor Weihnachten bekannt werden. Sie werden wohl auf zwei Schwerpunkte setzen:
- Die Rabattverträge kurzzeitig zu lockern, damit – laut Lauterbach - bei „Liefersicherheit mitgedacht wird“.
- Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Robert Habeck soll an einer Reform des europäischen Ausschreibungs- und Vergaberechts gearbeitet werden. Dazu sagt der Gesundheitsminister: „Wir wollen, dass Wirkstoffe aus unterschiedlichen Regionen gleichwertig berücksichtigt werden. Das verbessert die Verfügbarkeit in ganz Europa und damit werden auch wir profitieren.“