Kein Hexenwerk
E-REZEPT VIA EGK – SO WIRDS GEMACHT
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Glaubt man Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, soll das Verfahren bald Standard sein. Die Zeit drängt für Arztpraxen, Apotheken und auch Versicherte, sich mit dem System anzufreunden. Denn beschlossen ist: Am 1. Januar wird das e-Rezept zur Pflicht.
Wie genau funktioniert das alles denn jetzt? Die Verunsicherung ist groß. Hier ein kurzer Überblick für den Alltag im HV.
Was ist neu?
Das Wichtigste vorab: Es ändert sich am Einlöseprozess für Sie gar nicht so viel. Bisher stellt die Arztpraxis den Versicherten meist einen Papierausdruck aus, dessen QR-Code gescannt und so das e-Rezept aus der Telematik-Infrastruktur (TI) geladen wird. Wenn der Versicherte die e-Rezept-App der Gematik nutzt, befindet sich der QR-Code auf dem Smartphone und wird von dort gescannt.
Jetzt neu: Die eGK kann das Rezept nun direkt „aufschließen“, wenn sie in Ihrer Apotheke in das Lesegerät gesteckt wird. Dazu ist keine PIN-Eingabe nötig, auch der QR-Code entfällt. Das Rezept ist nicht auf der Karte, sondern in der TI gespeichert und die eGK dient lediglich als Schlüssel. Der Heilberufsausweis (HBA) des Apothekeninhabers oder eines anderen Apothekers wird immer benötigt, um dem Konnektor in der Apotheke den Zugriff auf die TI zu ermöglichen. Über den HBA weiß die TI, dass der Zugriff durch berechtigtes pharmazeutisches Fachpersonal erfolgt. Das Verfahren soll in Zukunft zum Standard werden.
Ist das e-Rezept wirklich sicher?
Nach einigem Hin und Her, ob eine PIN-Eingabe beim Einlösen der e-Rezepte nötig sein soll oder nicht, hat man sich geeinigt: Nein. Das würde vieles zu kompliziert machen, so könnten vom Versicherten beauftragte Personen die e-Rezepte zum Beispiel schlecht einlösen. Auch dürfte eine PIN es älteren Menschen schwerer machen als nötig.
Das Rezept für die Oma einzulösen ist also kein Problem, dazu braucht es lediglich die eGK der Dame. Wer diese vorlegt, ob ein Pflegedienst, die Nachbarin oder der Sohn, spielt keine Rolle. Verliert man die eGK, kann der Finder die darauf gespeicherten e-Rezepte einlösen, genau wie ein verlorenes Papierrezept. Daher sollte man die Karte bei Verlust schnell sperren lassen.
Bei der Einführung der eGK gab es im Vorfeld immer wieder Datenschutzbedenken. Diese konnten jedoch laut Gematik gelöst werden. Für die Einsicht in Daten der (freiwilligen) elektronischen Patientenakte braucht man eine PIN, die nur der Versicherte kennt.
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eGK oder e-Rezept-App?
Es gibt zwei Versionen der eGK. Eine Variante hat einen NFC-Chip und ist mit einer PIN gesichert, die bisherige nicht. Die neue eGK kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Die PIN schützt dann in Zukunft Arztberichte, Medikationspläne und weitere sensible Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte. Über den NFC-Chip können Versicherte zum Beispiel die e-Rezept-App auf ihrem Smartphone aktivieren, um sie in vollem Umfang zu nutzen.
Das Aktivieren geht allerdings auch ohne diese neue eGK. Dann muss man die App der jeweiligen Krankenkasse herunterladen und sich in dieser identifizieren. Je nach Krankenkasse ist das Verfahren hierzu unterschiedlich. Manchen reicht ein persönlicher Besuch in der Geschäftsstelle, andere Kassen verwenden PostIdent.
Nach erfolgreicher Identifizierung kann man die e-Rezept-App aktivieren. Anschließend kann der Patient über sie auch mit Apotheken kommunizieren, also vorbestellen oder Nachrichten schicken. Die Familienfunktion ermöglicht den Empfang von e-Rezepten für mehrere Personen. Ärzte können auch e-Rezepte ausstellen, ohne dass der Versicherte dafür in die Praxis kommen muss, wenn die App genutzt wird.
Für Sie im HV das Wichtigste: Legt ein Kunde seine eGK vor, können Sie darüber ganz einfach auf e-Rezepte zugreifen. Besitzt er die entsprechende Version der Karte, kann er Ihnen zukünftig laut den Plänen der Bundesregierung mittels PIN-Eingabe auch seinen Medikationsplan oder den Entlassbericht aus der Klinik zeigen. Das könnte einiges vereinfachen, immer vorausgesetzt, dass die Technik mitspielt …
Quellen: