Das sollten Sie wissen
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM E-REZEPT
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Weniger Papier, kürzere Wege, mehr digitale Sprechstunden, engere Zusammenarbeit und eine verbesserte Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen – das E-Rezept soll nach und nach die bunten DIN A5-Zettel ablösen und für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung sorgen. Ganz schön viel Verantwortung für so einen kleinen QR-Code. Doch das System dahinter ist weitaus komplexer. Der Ablauf ist mittlerweile klar:
In der Arztpraxis wird eine Verordnung im Verwaltungssystem erstellt, die der Arzt digital signiert und anschließend auf den Server Fachdienst E-Rezept in der Telematikinfrastruktur (TI) ablegt. Die Patientinnen und Patienten erhalten einen QR-Code, den sogenannten Token, als Zugangsschlüssel zu der Verordnung entweder direkt auf ihr Smartphone oder in ausgedruckter Form auf einem Stück Papier ausgehändigt. Möchte der Patient oder die Patientin das Rezept einsehen oder es digital einer Apotheke zuordnen, können sie dies mit Hilfe einer speziellen App erledigen – dazu benötigen sie ihre elektronische Gesundheitskarte und die passende PIN ihrer Krankenkasse.
Wie kommt das E-Rezept in die Apotheke?
Wichtig: Die Arztpraxis schickt die Verordnung nicht direkt an eine Apotheke! In der Apotheke wird der Code gescannt beziehungsweise die zuvor zugewiesenen Daten im Server abgerufen, danach wie gewohnt bearbeitet und auf Wunsch als Botendienst ausgeliefert. Abgerufene Daten werden auf dem Server gelöscht und können nicht mehr eingesehen werden.
So viel zur Theorie. Doch wie sieht die Praxis aus?
Wir haben uns für Sie umgehört und einen kleinen Frage-Antwort-Katalog zusammengestellt.
1. Belieferung und Bearbeitung
Womit scanne ich den Token?
Zum Einscannen kann die Vorrichtung zur Securpharm-Erkennung genutzt werden. Mit Hilfe des Tokens wird das E-Rezept vom Server abgerufen. Wird das E-Rezept vorab per App zugewiesen, entfällt dieser Schritt.
Genügt die Zuweisung oder benötige ich zwingend den Token?
Der (ausgedruckte) Token stellt lediglich eine Einlösungsoption für die Kundinnen und Kunden dar. Wird das E-Rezept elektronisch übermittelt, wird der ausgedruckte Token nicht benötigt.
Muss die eGK des Kunden oder der Kundin auch eingesteckt werden?
Nein. Lediglich der E-Rezept-Kunde oder die -Kundin benötigen ihre eGK, um das E-Rezept via App selbst einzusehen oder zuzuweisen.
Muss ein Ausdruck aufbewahrt werden?
Der ausgedruckte Token ist, einmal eingelöst, wertlos. Sozusagen ein Schlüssel, der nur ein einziges Mal ins Schloss passt. Er kann bedenkenlos weggeworfen werden oder den Einlösenden wieder mitgegeben werden. Unter Umständen befinden sich noch Hinweise zur Dosierung darauf.
Genügt der Token zur Aushändigung der Medikamente?
Nein. In keinem Fall darf ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne gültige Verschreibung abgegeben werden. Das bedeutet, bei einem Stromausfall, technischen Problemen oder Störungen in der Internetleitung kann das Rezept nicht beliefert werden. Daher sollte jede Apotheke über eine Back-up-Strategie verfügen, zum Beispiel über einen LTE-Router, eine Ersatz-SMC-B und einen Ersatz-Router.
Und wenn was nicht funktioniert? Wer ist Ansprechpartner?
Die Software hat man von jenem Hersteller, die Technik von einem anderen Hersteller. Bei Problemen empfiehlt es sich, sich zunächst an die Firma zu wenden, die die Warenwirtschaft stellt.
Wird es parallel noch Rezepte im Papierformat geben?
Nach abgeschlossener, erfolgreicher Einführung des E-Rezepts wird es nur noch in Ausnahmefällen Muster-16-Verordnungen in Papierformat geben, zum Beispiel bei großflächigem Ausfall der Technik (Naturkatastrophen) oder wenn es für den Verschreibenden nicht anders möglich ist (Hausbesuch oder ähnliches).
Weitere Ausnahme stellen Verordnungen über:
- Sprechstundenbedarf,
- Betäubungsmittel,
- Hilfsmittel,
- Verbandstoffe,
- Teststreifen,
- Ernährungslösungen sowie
- T-Rezepte dar.
Diese Rezepte können noch nicht digital erstellt werden, es soll aber bald Lösungen hierfür geben.
Welche App kann zum Übermitteln der Daten verwendet werden?
Möchte der Kunde oder die Kundin nicht mit dem ausgedruckten Token in die Apotheke gehen, können die Daten auch per App übermittelt werden. Empfohlen wird hierfür die Gematik-App „Das E-Rezept“, sie ist bereits für iOS und Android oder als Desktop-Anwendung erhältlich. Anscheinend kommt es momentan noch häufiger zu Funktionsstörungen an der NFC-Technik der Endgeräte, woran wohl gearbeitet wird.
Auch Drittanbieter-Apps können verwendet werden (z.B. gesund.de, ia.de oder apotheken.de), es kann allerdings lediglich ein Foto des Tokens an die Apotheke gesendet werden, die diesen dann abscannen muss. Eine direkte Übertragung soll nur mit der Das E-Rezept-App möglich sein. In der Warenwirtschaft erscheint dann der Hinweis, dass ein E-Rezept eingegangen ist. Die Kundinnen und Kunden können das Präparat zur Abholung reservieren oder einen Botendienst anfragen.
Geplant sind ferner Verfügbarkeitsanfragen, Mehrsprachigkeit (in Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch) sowie das Weiterleiten des E-Rezeptes an Freunde oder Familie.
Sind persönliche Daten in der E-Rezept-App sicher?
Ein Rezept enthält sensible Daten und manch einer sorgt sich, dass die Informationen über die Medikation oder gar die Diagnose für jedermann sichtbar wird. Für die Kennung sowie einige Funktionen der Gematik-App werden Drittanbieterdienste in Anspruch genommen. Dies betrifft nach Aussage der Firma nicht die Übermittlung sensibler Daten.
Ein weiterer Sorgenpunkt liegt in der elektronischen Patientenakte (ePA), die mittlerweile von Krankenkassen angeboten wird. Zukünftig soll sie das digitale Verbindungsglied aller Akteure im Gesundheitswesen darstellen, die Kommunikation weiter verbessern und für mehr Patientensicherheit sorgen. Hier können alle Dokumente gespeichert werden, beispielsweise Arztbriefe, Entlassberichte, der Medikationsplan oder Befunde. Wer Zugriff darauf erhält, entscheidet der Nutzer oder die Nutzerin, Zugriffsrechte müssen aktiv zugeteilt werden. Ein zweistufiger Authentifizierungsprozess, Datenverschlüsselung und die Vorkehrungen der Telematikinfrastruktur versprechen Datensicherheit.
Darf nur die betreffende Person das E-Rezept einlösen?
Auch Angehörige dürfen für ihre Kinder, Eltern, Partner eine Verordnung einlösen. Sie können diese auch über ihre App auf ihrem Endgerät empfangen und verwalten.
Können abgerufene Rezeptdaten wieder gelöscht werden?
Ja, wie beim Papierrezept auch haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, das E-Rezept wieder „mitzunehmen“, zum Beispiel, wenn Sie es nicht direkt beliefern können und sich keine Einigung findet. Voraussetzung ist aber, dass Sie die Verordnung im Warenwirtschaftssystem wieder freigeben. Erst dann kann es einer anderen Apotheke zugewiesen werden.
Bekommt jedes Rezept einen Token?
Ja. Jeder (ausgedruckte) Token verfügt über einen Sammel-Code oben rechts, der abgescannt wird. Entscheidet der Kunde oder die Kundin sich dazu, lediglich Teilmengen einzulösen, kann jede Verordnung auch einzeln eingescannt werden, denn zusätzlich zum Sammel-Code hat jede Position ihren eigenen Code.
Können nur Teilmengen abgegeben werden?
Ja, mit dem E-Rezept dürfen Kundinnen und Kunden selbst entscheiden, wann sie welche Verordnungszeile ihres Rezepts einlösen, es behält seine Gültigkeit und Sie können die Teilmengen ebenso abrechnen wie das vollständige Rezept. Die Gesamtdauer der Gültigkeit ändert sich mit dem E-Rezept aber nicht: 28 Tage bezüglich der Erstattung bei der Krankenkasse und drei Monate Gültigkeit der Verschreibung.
Wenn ich den Token scanne, passiert nichts.
Sofern keine technischen Problemen dahinterstecken: Wurde der Token schon einmal verwendet, das E-Rezept also eingelöst, kann der Datensatz nicht mehr abgerufen werden. Ihr Kunde, Ihre Kundin, benötigt einen neuen Token.
Knackpunkt Heimversorgung: Wie läuft die „Rezeptzuweisung“ ab?
Arztpraxen können das E-Rezept keiner Apotheke zuweisen, die freie Apothekenwahl liegt bei den Rezeptempfängern. In der Heimversorgung ist es, mit entsprechendem Vertrag, häufig üblich, dass die Rezepte direkt von der Praxis kommen. Hierfür gibt es noch keine Lösung, die Verordnungen werden wohl vorerst in Papierform vorliegen.
Wie ist es mit Rezepturen, Wirkstoff- oder Freitextverordnungen?
Hierfür bieten Softwarehersteller bereits Lösungen an, sie können alle als E-Rezept bearbeitet werden.
Und Zytostatika?
Stellt Ihre Apotheke Zytostatika her oder rechnet diese für ein Medizinisches Versorgungszentrum ab, verfügt die Software meist über eine spezielle Software, um einen Hash-Code zu erstellen. Hierfür soll es künftig Schnittstellen mit der TI geben, damit auch diese digital abgerechnet werden können.
„Die wichtigsten Fakten zum E-Rezept”