Das sollten Sie wissen
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM E-REZEPT
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Glossar Digitalisierung und E-Rezept
● Telematikinfrastruktur (TI):Ein sicheres Informations- und Kommunikationsnetz exklusiv für alle Beteiligten im Gesundheitswesen (z.B. Praxen, Krankenhäuser, Apotheken).
● Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs): Apps, oder auch browserbasierte Anwendungen, die Krankheiten erkennen oder lindern oder bei der Diagnosestellung unterstützen – sozusagen digitale Medizinprodukte, wie beispielsweise elektronische Pulsmesser oder Meditation-Apps.
● Token: Der Data-Matrix-Code dient als Schlüssel, der zum Abrufen des E-Rezepts dient. Dazu wird er in der Apotheke gescannt.
● HBA: Heilberufsausweis, mit dem sich Ärzte und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen etc. für die Nutzung der Telematikinfrastruktur identifizieren können. Für Nicht-Approbierte soll es analog einen eBA geben, jedoch ist dieser noch nicht für jede Berufsgruppe zugägnlich. Das soll sich aber im Laufe des Jahres ändern.
● SMC-B: Der elektronische Praxis- oder Institutionsausweis ist der Schlüssel für die Telematikinfrastruktur. Mit diesem Ausweis kann man sich als medizinische Einrichtung gegenüber den Diensten des TI authentisieren.
● QES: Qualifizierte elektronische Signatur zur rechtssicheren Signatur von Dokumenten und Datensätzen, sie zählt genauso viel wie die handschriftliche Signatur.
● FiveRx: Automatisches Programm zur Rezeptkontrolle.
● ePA: Die elektronische Patientenakte wird bereits von fast allen Krankenkassen angeboten. Hier laufen alle gesundheitsrelevanten Dokumente einer Person zusammen. Nur diese Person hat Zugriff auf alle Daten und vergibt bei Bedarf Zugangsrechte.
2. Rezeptkorrektur und Abrechnung
Wie füge ich Anmerkungen ein?
Nicht lieferbar, pharmazeutische Bedenken, nach Rücksprache mit dem Arzt angepasst – manchmal müssen ganze Romane handschriftlich auf einem Rezept Platz finden. Künftig wird es hierfür ein Kommentarfeld geben. Alle Anmerkungen können eingetippt und elektronisch signiert werden.
Entfallen Rezeptprüfung oder Rabattartikelcheck?
Nein. Aber zumindest die Prüfung der Formalien wird erleichtert, denn wenn Ihnen ein E-Rezept vorliegt, ist es auch digital von einem Arzt, einer Ärztin, signiert worden. Nach dem Scan werden automatisch Ausstellungsdatum, die Patientendaten und die verordneten Zeilen gecheckt– je nach System ist an dieser Stelle auch eine Zuordnung zu einem Bestandskunden vorstellbar. Rabattartikel werden vorgeschlagen, Importarzneimittel nach gängiger Regelung ausgewählt. Die weitere Bearbeitung läuft aber identisch dem aktuellen Status quo ab.
Was ist, wenn die Arztpraxis Änderungen am Rezept vornehmen muss?
Zumindest fällt künftig das Gerenne nach fehlenden Unterschriften weg. Doch manchmal muss ein Rezept im Nachhinein trotzdem angepasst werden. Dies geht mit dem E-Rezept nicht so einfach. Je nach Änderungsgrund kann das E-Rezept beliefert und mit einem Kommentar versehen oder die Verordnung muss gelöscht und neu ausgestellt werden. Wobei zur Kommunikation mit der Praxis der TI-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) empfohlen wird. Eine KIM-Adresse beantragen Sie am besten bei Ihrem Warenwirtschafts-Dienstleister.
Benötigt jede und jeder Apothekenmitarbeiter zur Bearbeitung einen HBA?
Nein, um ein E-Rezept zu bearbeiten, wird die SMC-B eingesetzt, die in jeder Apotheke vorhanden sein muss, da sie den Zugriff auf die TI gewährt. Das Warenwirtschaftssystem stellt dabei die sichere Rückverfolgung auf die Person her, die das Rezept bearbeitet hat. Wer allerdings Änderungen an einem Rezept durchführt, muss diese rechtssicher signieren. Eine solche digitale Signatur (QES) ist nur mit Hilfe eines HBA plus PIN möglich. Daher besteht die Empfehlung, dass alle Approbierte über einen eigenen HBA verfügen sollte, PTA über einen eBA. Im Vertretungsfall darf nicht die Signatur einer anderen Person verwendet werden.
Für jede Rezeptänderung eine neue PIN?
Kleine Änderungen oder Anmerkungen kommen bekanntlich öfter im Alltag vor als man denkt. Es muss nicht jedes Mal der HBA gesteckt und mit PIN authentifiziert werden. Mit der Stapel- oder Komfortsignatur können je nach Systemkonfiguration bis zu 250 E-Rezepte signiert werden, der HBA bleibt dabei einfach stecken.
Haben Sie erfolgreich ein Rezept beliefert, erscheint es in der Warenwirtschaft mit dem Status „abgegeben“, das entspricht einem bedruckten Papierrezept.
Nun können Sie folgendermaßen vorgehen:
- Manuelle Kontrolle: Sogenannte Hochpreiser, auffällige Verordnungen, knifflige Vorgänge – es gibt einfach Rezepte, die schaut man sich lieber noch einmal in Ruhe an. Dazu im System auswählen, komplett aufrufen und gegebenenfalls abändern.
- Kontrolle via FiveRx: Mit diesem Programm kann schon während der Abgabe eine Kontrolle stattfinden, mit der „synchronen Prüfung“ können Auffälligkeiten eventuell direkt im Kundengespräch besprochen werden. In der „asynchronen Prüfung“ prüft das Programm die bearbeiteten Rezepte en bloc vor der Übermittlung an das Rechenzentrum.
Was schicke ich wann an das Rechenzentrum?
Papier wiegen und eintüten war gestern – zumindest teilweise. Sind die Rezepte bearbeitet und kontrolliert, können sie zur Abrechnung freigegeben werden. Am besten in einem Aufwasch kurz vor dem monatlichen Abholtermin. Denn diesen wird es voraussichtlich weiterhin geben, sodass alle Rezepte gemeinsam mit den restlichen Papierformaten zum Rechenzentrum gelangen.
Dieses E-Rezept-Bundle setzt sich aus
- dem vom Arzt, der Ärztin, signierten E-Rezept,
- dem vom Apothekenpersonal signierten Abgabedatensatz (also abgegebenes Präparat, Abgabedatum und so weiter) und
- der vom Fachdienst signierten Quittung zusammen.
Bei einigen Systemen erfolgt das Abschicken der Daten aktiv durch die Apotheke, andere rufen die Datensätze zwölf Stunden nach Freigabe automatisch ab.
Ist der Botendienst ab sofort Standardleistung?
Ja. Der Dienst wirbt damit, seine Medikamente dank Digitalisierung vorzubestellen und je nach Verfügbarkeit zeitnah nach Hause liefern zu lassen – ohne, dass man dazu in der Apotheke war. Das gilt auch für das Bereitstellen von Medikamenten in Abholfächern, um eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten zu gewährleisten. Dadurch entfällt aber nicht die Pflicht über ausreichende Information und Beratung nach §20 der Apothekenbetriebsordnung. Entweder wird die Ware durch pharmazeutisches Personal ausgeliefert oder die Beratung kann telefonisch stattfinden.
3. Das Wichtigste zum Schluss
Und wann kommt das E-Rezept nun?
Zum 1. Januar sollte das E-Rezept flächendeckend eingeführt sein. Doch aufgrund technischer Schwierigkeiten und daraus resultierenden Sicherheitsbedenken wurde der Start nochmals verschoben. Einen festen Zeitplan gibt es nicht mehr, vielmehr eine quantitative Frist – haben 30 000 E-Rezepte die Testphase durchlaufen, soll es losgehen. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 04.03.2022) wurden 3328 E-Rezepte in der TI erzeugt und verarbeitet.
Angestrebt wird der Startschuss im Sommer, den Fortschritt kann man auf dem neuen Gematik-Dashbord verfolgen.
Weiterführende Informationen und Links
DIE PTA IN DER APOTHEKE: Fortbildung zum Thema E-Rezept „Die Digitalisierung schreitet voran“
Gematik-Newsroom: „Anleitung E-Rezept Apothekenpersonal“
ABDA:E-Rezept und Patienten-App
Quellen:
https://www.apotheken-umschau.de/e-health/e-rezept-723151.html
https://www.abda.de/themen/e-health/telematikinfrastruktur/e-rezept/
https://die-digitale-apotheke.de/wissen/e-rezept/#FAQeRezept
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/aktuelles
https://www.pharmatechnik.de/fileadmin/user_upload/Pharmatechnik/Downloads/XT/XT_eRezept.pdf
https://www.pta-in-love.de/botendienst-darauf-ist-zu-achten/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pta-live/hba-offene-fragen-fuer-pharmazieingenieure-und-pta-gematik-abda-oder-landesebene/2/
https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/elektronische-patientenakte-epa-2/
https://www.mein-apothekenportal.de/
https://www.abda.de/themen/e-health/
https://www.abda.de/themen/e-health/telematikinfrastruktur/e-rezept/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/30/abrechnung-ti-komponenten-und-sicherung-die-wichtigsten-fragen-und-antworten/chapter:2
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/29/bearbeitung-und-kontrolle-die-wichtigsten-fragen-und-antworten
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/28/einloesen-und-zuweisen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/27/ausdruck-scanner-und-transportwege-die-wichtigsten-fragen-und-antworten
https://www.ptaheute.de/aktuelles/2022/01/04/faq-zum-e-rezept-was-pta-wissen-sollten
https://www.daserezeptkommt.de/#papierrezept
https://www.bundesdruckerei.de/de/loesungen/SMC-B
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/gematik-veroeffentlicht-e-rezept-zahlen/
Vielen Dank an die Kolleginnen, die mich aufgrund ihrer Schulung und ihres Wissens bei der Erstellung unterstützt haben.
„Die wichtigsten Fakten zum E-Rezept”