Compliance
DIE ZEHN HÄUFIGSTEN WIRKSTOFFE FÜR PHARMAZEUTISCHE BEDENKEN
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Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat untersucht, wie oft und bei welchen Arzneimitteln Apotheken bei der Rezeptbelieferung pharmazeutische Bedenken anmelden. Die Statistik zeigt zwar nicht, welchen Grund Apotheker*innen oder PTA dafür angeben, die Art der Wirkstoffe lässt aber Rückschlüsse zu.
Wie war das nochmal mit den pharmazeutischen Bedenken?
Wenn Sie Rezepte beliefern, müssen Sie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ein rabattiertes oder eines der vier preisgünstigsten Präparate abgeben – es sei denn, „aut idem“ ist angekreuzt. Auch, wenn ein pharmazeutischer Grund gegen diesen Austausch spricht, können Sie das namentlich verordnete Präparat abgeben. Dann müssen Sie die Sonder-PZN 02567024 mit dem entsprechenden Faktor aufdrucken und Ihre Bedenken handschriftlich auf dem Rezept vermerken und (mit Datum) gegenzeichnen.
Faktor 8: Pharmazeutische Bedenken bezüglich des Rabattarzneimittels
Faktor 9: Pharmazeutische Bedenken bezüglich des Rabattarzneimittels + der vier preisgünstigsten Arzneimitteln ODER bezüglich des Rabattarzneimittels + der preisgünstigen Importarzneimitteln
Top Ten der Wirkstoffe für pharmazeutische Bedenken ermittelt
Das DAPI hat Abrechnungsdaten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Jahr 2021 ausgewertet. Sie zeigen, wie oft und bei welchen Wirkstoffen Apotheken pharmazeutische Bedenken dokumentierten. Daraus hat das DAPI eine Top Ten der Wirkstoffe abgeleitet.
Die Untersuchung zeigt: Bei 76 Prozent der Verordnungen zu Lasten der Kasse war es theoretisch möglich, pharmazeutische Bedenken anzumelden. Das DAPI berichtet: „Bei insgesamt 1,1 Prozent dieser Abgaben gab es gemäß der diesbezüglichen Dokumentation pharmazeutische Bedenken gegen die Abgabe eines rabattbegünstigten oder eines preisgünstigen Fertigarzneimittels.“
Zwar zeigen die Abrechnungsdaten nicht, welcher Grund auf den betroffenen Rezepten vermerkt wurde. Die zehn häufigsten Wirkstoffe, bei denen Apotheken auf pharmazeutische Bedenken zurückgriffen, ließen aber darauf schließen, so das DAPI, „dass es sich in aller Regel um fachlich plausibel begründbare Fälle handelte“. Der häufigste Grund, nicht das Rabattarzneimittel abzugeben, sei die Arzneiform. Denn bei der Rezeptbelieferung müssen PTA und Apotheker*innen auch darauf achten, ob Kund*innen das Arzneimittel richtig anwenden können.
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Vor allem meldeten Apotheken pharmazeutische Bedenken an, wenn es sich um spezielle Arzneiformen handelte. Lorazepam-Täfelchen oder Ondansetron-Schmelztabletten etwa.
Auch Inhalativa, etwa gegen Asthma oder die chronisch-obstruktive Lungenerkrankung COPD, gehören zu den Fertigarzneimitteln, die Apotheken ungern austauschten. Wirkstoffe waren hierbei Ipatropiumbromid, Beclametason und die Kombination aus Salmeterol und Fluticason. Wenn trotz einer Schulung Anwendungsfehler wahrscheinlich sind, sind pharmazeutische Bedenken durchaus angebracht.
Methotrexat-Fertigspritzen sind in unterschiedlichen Konzentrationen erhältlich. Das heißt, Anwender*innen müssen bei einem Präparatewechsel unterschiedliche Volumina injizieren, was zu Fehldosierungen führen kann. Da Methotrexat eine geringe therapeutische Breite hat, ist es hier also ebenfalls sinnvoll, mit pharmazeutischen Bedenken einen Austausch zu vermeiden.
Auch, wenn ein Austausch die Betroffenen oder deren betreuende Person verunsichern würde, ist das ein Grund für pharmazeutische Bedenken. Etwa bei neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen. Dazu gehört Levodopa gegen Parkinson, weil dessen Wirkung oft fluktuiert. Außerdem Tapentadol (ein Opioid) sowie Mycophenolsäure, die als Immunsuppressivum nach Organtransplantationen dient.
Und wenn Vitamine im häuslichen Umfeld parenteral appliziert werden, ist ein Präparatewechsel ebenfalls ungünstig. Schließlich sind die einzelnen Komponenten der Ernährungslösung penibel aufeinander abgestimmt.
Pharmazeutische Bedenken stellen Versorgung unbürokratisch sicher
Das DAPI schließt daraus: „Die Beispiele zeigen, dass pharmazeutische Bedenken ein wichtiges Instrument darstellen, um die Arzneimittelversorgung von GKV-Versicherten in begründeten Fällen abweichend von der aus Krankenkassensicht ökonomisch sinnvollen Pflicht zur Substitution mit Rabattarzneimitteln und preisgünstigen Arzneimitteln auf unbürokratische Weise sicherzustellen.“
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneiform-haeufigster-grund-fuer-pharmazeutische-bedenken-139302/
https://www.deutschesapothekenportal.de/medien/dap-lexikon/sonderkennzeichensonder-pzn/