Dokumentation
BLUT IST DICKER ALS WASSER
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Unter der Bezeichnung Hämophilie wird eine Gruppe seltener Störungen der Blutgerinnung zusammengefasst, die nicht heilbar sind und die Patienten ein Leben lang begleiten. Hierzu zählen die Hämophilie A (Faktor-VIII-Mangel), die Hämophilie B (Faktor-IX-Mangel), das Von-Willebrand-Syndrom (VWS-Faktor, VWS, Willebrand-Jürgens-Syndrom) oder der sehr seltene Stewart-Prower-Faktor-Mangel. Die Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie erfolgt durch Substitution des fehlenden Gerinnungsfaktors. Unter der Therapie kann die physiologische Blutgerinnungskaskade weitgehend unbehindert ablaufen und die meisten Patienten können ein relativ normales Leben führen.
Meldung an den Arzt
Bezeichnung des Arzneimittels Charge Menge Datum der Abgabe Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Kunden, der das TFG-Produkt erhalten hat
Vertriebsweg Apotheke Nicht mehr ganz neu, nämlich schon seit September 2020, greift die Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) und öffnete so den Vertriebsweg für Hämophilie-Präparate über die Apotheke. Zuvor wurde die Versorgung mit Blutgerinnungsfaktoren lediglich von spezialisierten Hämophilie-Zentren durchgeführt. Seit nunmehr einem Jahr werden Hämophilie-Patienten auch von der Apotheke beliefert.
Achtung Kühlkette Die Gerinnungsfaktoren sind gentechnisch hergestellte Plasmaproteine. Alle Zubereitungen unterliegen der Kühlkettenpflicht, das bedeutet, von der Herstellung bis zur Anwendung müssen die Produkte ununterbrochen bei 2 bis 8 °C gelagert werden. Die Artikel tragen deshalb den Hinweis „Kühlkette“ und jeder Transport muss in einer speziellen Kühlbox durchgeführt werden. Die Lagerung in der Apotheke und selbst beim Patienten muss ebenso bei 2 bis 8 °C erfolgen.
Eintragung ins TFG-Register der Apotheke (für jede Packung)
Bezeichnung des Arzneimittels Chargenbezeichnung und die Menge Datum des Erwerbs und der Abgabe Name und Anschrift des verschreibenden Arztes Name oder Firma und Anschrift des Lieferanten Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Kunden bei Praxisbedarf der Name und die Anschrift des verschreibenden Arztes
Doppelte Dokumentation Alle Handelsbewegungen mit Hämophilie-Produkten sind nach §17 der Apothekenbetriebsordnung dokumentationspflichtig. Der Erwerb und die Abgabe müssen in das TFG-Register (Transfusionsgesetz-Register) der Apotheke eingetragen werden. Zusätzlich ist bei der Abgabe auch eine Meldung an den verschreibenden Arzt in Praxis oder Klinik vorgeschrieben. Hier geht es allerdings nur um die Informationen zur Abgabe. Der TFG-Eintrag sowie die Meldung an den Arzt können elektronisch oder in Papierform erfolgen. Nach 30 Jahren erst dürfen die Daten gelöscht oder vernichtet werden.
Diese Dauer gewährleistet eine gezielte Rückverfolgung einzelner Packungen der Blutzubereitungen bis zu 30 Jahre nach Abgabe. Dies ist wichtig für neue Erkrankungen, die möglicherweise erst in einigen Jahren entdeckt werden. Falls die Dokumentationen über 30 Jahre hinaus gespeichert oder aufbewahrt werden, müssen sie anonymisiert werden.
Und das Rezept? Ein Produkt, das unter das Transfusionsgesetz fällt, darf zusammen mit anderen Arzneimitteln auf einem normalen rosa Rezept (Muster 16) verordnet werden. Ausgeschlossen ist jedoch die Kombination aus TFG-Artikel und Hilfsmittel, wie es auch bei anderen Arzneimitteln der Fall ist.
Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 10/2021 ab Seite 74.
Bärbel Meißner, Apothekerin