Das Wort "E-Rezept" aus Blöcken, das auf einem Computer-Bildschirm zu sehen ist.© miriam-doerr / iStock / Getty Images Plus
Ob das E-Rezept ab dem 1. Januar läuft, ist noch unklar.

E-Rezept

KEINE SCHNELLE ABRECHNUNG GEWÜNSCHT - KASSEN BEHARREN AUF STATUS QUO

Täglich punktgenau mit der Kasse abrechnen – für Apotheken wie Kassen müsste das der Himmel sein. Das E-Rezept bietet alle Voraussetzungen dazu. Doch die Kassenseite verspürt offenbar keine Eile: Gespräche hätten kein Ergebnis gebracht, sagte ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbandes DAV.

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Der Verband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) meint, das E-Rezept beinhalte das Potenzial, dass die Apotheken sowohl schneller an ihr Geld kämen als auch die Abrechnung insgesamt erheblich verschlankt werde. Mit einer taggenauen Abrechnung wäre die ganze Sache viel einfacher, zum Beispiel das Liquiditätsmanagement für die Apotheken. Auch die Abschlagszahlungen der Kassen sowie die Dekadenzahlung beim Großhandel könnten entfallen. Dazu müssten allerdings die Arzneimittellieferverträge angepasst werden, der VDARZ will das unterstützen.

Aber so richtig weit ist man in all diesen Belangen noch nicht. „Bisher sind zu dieser Frage noch keine Entscheidungen in den entsprechenden DAV-Gremien gefallen“, sagt der Apothekerverband. „Für eine Diskussion von Vorschlägen zu möglichen Abrechnungsmodalitäten sollte erstmal die Einführung des E-Rezepts abgewartet werden“, so der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV). Begeisterung klingt anders.

GKV: E-Rezept kann pünktlich starten

Alles weiter wie gehabt also. Von Seiten der Kassen könne das E-Rezept aber pünktlich starten, sagte der GKV-Sprecher dem Branchenmagazin apotheke adhoc. Zuletzt waren allerdings die Zweifel immer lauter geworden, dass der Stichtag am 1. Januar gehalten werden kann – ab Neujahr sollten die Scanner für die E-Rezepte, die bereits an den Apothekenkassen liegen, eigentlich voll einsatzbereit sein.

Auch die Frage des sogenannten Haftungsübergangs ist noch ungeklärt, denn damit hängt der Gefahrübergang zusammen. Das mag nach juristischen Haarspaltereien klingen, doch für die Versicherer ist es lebenswichtig. Der VDARZ hat die Vertragspartner auf dieses Problem aufmerksam gemacht, doch eine Klärung gibt es noch nicht – immerhin, man „diskutiert intensiv“ vermerkt der DAV.

Haftungs- und Gefahrübergang
Hier dreht es sich um die Frage, was passiert, wenn der Leistungsgegenstand untergeht. Zum Beispiel, wer es ausbügelt und ab welchem Zeitpunkt, sollte es Softwareprobleme geben und ein E-Rezept bei der Abrechnung verschollen gehen.

Haftungsfrage nicht geklärt

Die GKV kontert: „Die Haftungsfrage bei der Übertragung des E-Rezeptes ist eine Fragestellung, welche mit Berücksichtigung der Anfordernisse aller Beteiligten aktuell auch Thema innerhalb der Technischen Kommission ist. Hier müssten erstmal die Ergebnisse der Gespräche abgewartet werden.“

Wenn das E-Rezept am 1. Januar laufen soll, ist also noch eine Menge Klärungsbedarf vonnöten.

Quelle: apotheke adhoc

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