Corona-Sonderregeln
BMG VERLÄNGERT SONDERREGELUNGEN BIS OSTERN 2023
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Es bleibt beim Hin und Her: Während in einem ersten Entwurf des Coronavirus-Schutzgesetztes des Bundesgesundheitsministeriums noch von einer Verlängerung vieler Maßnahmen bis Mai 2023 die Rede war, fehlten diese dann in einem zweiten Entwurf, der Ende Juli abgegeben wurde.
Unter anderem ging es um die Rabattvertragslockerung oder die Botendienstzuschläge. Nun beantragte das BMG bei den Regierungsfraktionen, die Verlängerung der Verordnungen doch noch in das neu geplante Schutzgesetz zu übernehmen.
Impfen gegen Grippe und COVID-19
Auch die Handhabung rund ums Testen und die Impfungen sollen bis April 2023 bestehen bleiben. Sowohl die Testverordnung, die unter anderem die Abrechnung in Teststellen regelt, als auch die Impfverordnung, die neben der Impfstoff-Lieferung auch die Vergütung vom Impfungen in der Apotheke regelt, sollen bis 7. April 2023 verlängert werden.
Ab September geht es los
Das Coronavirus-Schutzgesetz bildet die Basis des Schutzschirms für die kommende Herbst/Winter-Saison. Daher soll das Gesetz – inklusive aller Verlängerungen – bereits September in Kraft treten. Der rechtskräftige Beschluss der Bundesregierung im Kabinett wird noch Ende August erwartet.
Apotheker*innen sollen ebenfalls weiterhin dazu bemächtigt sein, COVID-Schutzimpfungen in der Apotheke anzubieten, zu verabreichen und abzurechnen. Dieses Privileg soll erweitert werden: Wer demnach bereits eine Schulung zur Grippeschutzimpfung absolviert hat, darf auch COVID-19-Impfungen durchführen.
Corona und die Apotheke
Schutz am Arbeitsplatz
Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Zwar sinken die Fallzahlen aktuell, doch mit weiteren Wellen im laufenden Jahr wird gerechnet. Daher schlägt das Ministerium ebenfalls vor, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zu verlängern. Hier ist unter anderem geregelt:
- dass bestimmte betriebliche Hygienekonzepte eingehalten werden müssen.
- dass Arbeitnehmer*innen sich auf Wunsch testen lassen dürfen.
- dass der Arbeitgeber kostenfreie Tests zur Verfügung stellen muss.
Versorgung der Bevölkerung wird sichergestellt
Die Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung soll ebenfalls in die Verlängerung gehen. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich die Regelung zur zentralen Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs. Das heißt, dass sich die Bundesregierung um die Beschaffung von
- Arzneimitteln,
- Medizinprodukten,
- Labordiagnostika,
- persönlicher Schutzausrüstung,
- und Desinfektionsmitteln kümmert.
In der ebenfalls verlängerten Monoklonale-Antikörper-Verordnung wird weiterhin die Abgabe von Antikörpern zur Behandlung von COVID-19 geregelt.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung