Im Vordergrund sehen wir eine elektrische Milchpumpe, im Hintergrund ist verschwommen eine Frau zu erkennen, die ein Neugeborenes stillt.© Erstudiostok / iStock / Getty Images Plus
Hilfsmittel wie Milchpumpen bereiten Apotheken schon allein deshalb einen großen Aufwand, weil jede Krankenkasse ihre eigen Vorgaben zur Rezeptbelieferung macht - das bessert sich nun.

Belieferungsvertrag

AB SEPTEMBER EINHEITLICHE HILFSMITTELVERSORGUNG FÜR BKK-VERSICHERTE

Gruselt es Sie beim Stichwort „Hilfsmittel beliefern“? Der Wirrwarr aus Anforderungen – Präqualifizierung, Genehmigungspflicht, Kostenvoranschlag – unterscheidet sich nicht nur von Kasse zu Kasse, sondern auch noch regional. Das endet nun, zumindest für Betriebskrankenkassen.

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Hilfsmittelbelieferung bedeuten für die Apotheke eine Menge Fragen: Bei welcher Krankenkasse ist mein Kunde versichert? Und in welcher Region? Darf ich dieses Hilfsmittel für ihn überhaupt beliefern oder hat die Kasse einen festen Lieferpartner? Brauche ich eine Genehmigung, einen Kostenvoranschlag? Immerhin die Präqualifizierung soll laut Lieferengpassgesetz entfallen. Für jeden einzelnen Kunden, für jede Kundin informieren Sie sich, befragen das Kassenprogramm und vermutlich die Krankenkasse selbst, sofern Sie sie erreichen.

Der Aufwand und die Bürokratie sollen sich nun erheblich reduzieren. Zumindest mit den Betriebskrankenkassen, und das sind immerhin 71, hat der Deutsche Apothekerverband einen bundesweit gültigen Vertrag zur Hilfsmittelversorgung ausgehandelt. Los geht es schon am 1. September. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände informiert:

Apotheken und Betriebskrankenkassen verbessern Hilfsmittelversorgung

Ab dem 1. September 2023 können Versicherte aller 71 Betriebskrankenkassen mit einer noch schnelleren und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Grund dafür ist ein bundesweit gültiger Vertrag, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit allen Betriebskrankenkassen (BKK) ausgehandelt hat. Die ursprünglich stark divergierenden regionalen Einzelverträge, die in den Apotheken und bei den Krankenkassen für viel Bürokratie gesorgt haben, werden somit zum 1. September 2023 abgelöst. Bei der Abgabe von Hilfsmitteln gelten fortan einheitliche Vergütungen für die Apotheken. Dies betrifft beispielsweise Diabeteshilfsmittel, Hilfsmittel für stillende Mütter und Inhalationsgeräte. Bei den wichtigen apothekenrelevanten Hilfsmitteln wurden zudem allgemeine Aufschlagsregelungen vereinbart, um der volatilen Marktlage gerecht zu werden und angemessen auf die aktuellen Preissteigerungen zu reagieren.

Der neue Hilfsmittelvertrag gilt für Apotheken, die Mitglied bei einem der 17 Landesapothekerverbände sind. Die neue Kooperation bringt nicht nur deutliche Vorteile für die BKK-Versicherten mit sich, auch die Arbeit in den Apotheken wird dadurch vereinfacht. Denn fast alle vertraglich geregelten Hilfsmittel können ohne Genehmigung sofort an die Versicherten abgegeben und gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden. Auch ein vereinfachtes Verfahren zur Erstellung und Übermittlung der Teilnehmerlisten an eine zentrale Stelle der Betriebskrankenkassen wurde vereinbart, ebenso wie ein praxisgerechtes Beanstandungsverfahren.

DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann freut sich über den neuen Vertrag: „Gemeinsam mit den Betriebskrankenkassen hatten wir das Ziel, den bisherigen Flickenteppich von mehr als 20 verschiedenen, regionalen Verträgen abzulösen und eine gleichmäßige, einheitliche und unkompliziertere Versorgung für die Versicherten zu gestalten. Es ist uns zudem gelungen, den Apotheken einen richtungsweisenden Vertrag für die Versorgung mit apothekenrelevanten Hilfsmitteln anzubieten. Ein deutlicher Erfolg der Selbstverwaltung!“

Hubmann betont zudem, dass sich durch den neuen Hilfsmittelvertrag direkte Erleichterungen im Apothekenalltag ergeben werden. „Die durch den Personalmangel, die anhaltende Lieferengpasskrise und die andauernde Unterfinanzierung äußerst angespannte Situation in den Apotheken wird durch den Hilfsmittelvertrag wenigstens ein bisschen erleichtert. Die Hilfsmittelversorgung aller Versicherten der Betriebskrankenkassen ist nun durch die Apotheken spürbar erleichtert und übersichtlich gestaltet.“ An der wirtschaftlichen Schieflage der Apotheken werde sich aber auch durch den neuen Hilfsmittelvertrag nichts ändern.

Quelle:
Pressemitteilung „Apotheken und Betriebskrankenkassen verbessern Hilfsmittelversorgung“ der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vom 30. August 2023

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