zerknülltes gelbes Papier© JUN2 / iStock / Getty Images Plus
Bye-bye, BtM-Durchschlag: Das gelbe Papier weicht dem E-Rezept.

BtM digital

BETÄUBUNGSMITTEL AUF E-REZEPT

Endlich: Ab 1. Juli 2025 gibt’s das E-Rezept auch für Betäubungsmittel (BtM). Bislang konnte das gelbe Rezept mit den drei Durchschlägen nicht digital verarbeitet werden. In Modellregionen soll das noch in diesem Jahr möglich sein.

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Es hat, wie immer, einen sperrigen Namen: „Vierte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung“ heißt der Referentenentwurf, der die BtM-Rezepte fit für den digitalen Austausch machen soll. Erklärtes Ziel der Gesundheitspolitiker: den bürokratischen Mehraufwand bei den Akteuren im Gesundheitswesen langfristig zu reduzieren sowie Prozesse in der Praxis zu erleichtern, heißt es im Entwurf.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind bereits die rosa Rezepte mittels Gesundheitskärtchen aus der Cloud abrufbar. Für Betäubungsmittel, Privatrezepte und Hilfsmittel ist das bislang noch nicht möglich. Das soll sich ändern.

Nach Registrierung beim BfArM kann es losgehen

Das Prozedere soll so verlaufen: Ärzte und Zahnärzte müssen sich einmalig beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registrieren. Dann können sie BtM digital verordnen. Die Versicherten können ihr Rezept (wie die gewöhnlichen Kassenrezepte aktuell auch) über den E-Rezept-Fachdienst an die Apotheken übermitteln und dort einlösen – also entweder über die App, die elektronische Gesundheitskarte oder einen Ausdruck mit QR-Code.

Bei jeder elektronischen Verschreibung soll dann eine automatisierte Abfrage beim BfArM erfolgen, ob der verschreibende Arzt dort registriert ist. Die Registrierung kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden – etwa, wenn der Verschreibende nicht die Betäubungsmittel-rechtlichen Vorschriften beachtet.

Einziger Wermutstropfen: Tierärzte oder rein privatärztlich tätige Mediziner können wegen der fehlenden technischen Infrastruktur zunächst nicht an der elektronischen Verschreibung teilnehmen. Das Gesundheitsministerium kündigte aber an, dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Nur noch zwei Teile statt drei

Und noch eine weitere Änderung steht an: Das E-BtM-Rezept wird nur noch zweiteilig sein, statt wie bisher dreiteilig. Es besteht dann aus dem elektronischen Betäubungsmittelverschreibungsnachweis (E-BtM-Verschreibungsnachweis) und dem elektronischen Betäubungsmittelabgabenachweis (E-BtM-Abgabenachweis). Beim Alten bleibt jedoch die Pflicht zur Aufbewahrung des Abgabenachweises, und zwar drei Jahre lang.

E-BtM-Rezept spart Geld

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun nachgerechnet: Durch das neue digitale gelbe Rezept würden sich jährliche Kosten von rund 64,4 Millionen Euro im Jahr einsparen lassen. Allein die Apotheken sparten künftig insgesamt rund 800 000 Euro, da die monatlichen Ausdrucke der Dokumentation nicht mehr notwendig seien und damit bürokratischer Aufwand entfiele.

Apotheken haben laut BMG kaum Kosten

Die Einsparmöglichkeiten für Arzt- und Zahnarztpraxen beziffert das Ministerium mit etwa 63,59 Millionen Euro. Das kommt laut BMG durch einen geringeren Aufwand der Praxen zustande (Verzicht auf Nadeldrucker!), aber auch durch das Wegfallen der Formblätter-Anträge plus die Rückgabe der alten Dokumente.

Die Kosten für das Einrichten der entsprechenden Infrastruktur in den Apotheken schätzt das Ministerium hingegen als gering ein.

Außerdem wird sich der Aufwand rund um die BtM-Dokumentation reduzieren, was letztlich auch Kosten spart. Denn der Nachweis über alle Ein- und Ausgänge, die Bestände sowie die Bestandskontrollen muss nicht mehr monatlich ausgedruckt werden. Er kann künftig rein digital erfolgen und muss nur noch auf Verlangen der zuständigen Behörde ausgedruckt werden.

Modellregionen testen ab Oktober

So wie bei der Einführung des E-Rezepts wird es auch zum E-BtM-Rezept vorab Tests geben. Modellregionen probieren das Verfahren ab dem 1. Oktober.

Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/auch-btm-sind-ab-2025-elektronisch-zu-verordnen-145889/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/29/ab-oktober-2024-sollen-e-btm-rezepte-erprobt-werden

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