Regelungen
CORONA UND DAS G: DAS STECKT HINTER DEN ABKÜRZUNGEN
Seite 1/1 1 Minute
Geimpft: Wer die letzte erforderliche Einzel-Impfung (mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) vor mehr als 14 Tagen erhalten hat, gilt als vollständig geimpft. Dazu alle, die eine per PCR-Test bestätigte Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und danach einmalig geimpft wurden.
Genesen: Als genesen gilt man, solange die per PCR nachgewiesene Sars-CoV-2-Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt.
Außerdem: Wer einmalig geimpft wurde und anschließend nachweislich an Covid-19 erkrankte (das darf auch nur maximal sechs Monate her sein).
3G: Gilt dies etwa bei einer Veranstaltung, dürfen (vollständig) Geimpfte und Genesene (ohne typische Symptome) sowie negativ Getestete teilnehmen. Zulässig ist ein Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der höchstens 48 Stunden zurückliegt.
3G plus: Geimpfte, Genesene und per PCR negativ getestete Menschen sind zugelassen.
Für Kinder unter 12 Jahren gibt es Ausnahmen
2G: Gilt diese Regel, kann nur teilnehmen, wer geimpft oder genesen ist. Für Kinder unter 12 Jahren, für die bislang kein Impfstoff zugelassen ist, gibt es regelmäßig Ausnahmen hiervon. Gleiches gilt für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie dürfen etwa teilnehmen, wenn sie PCR-getestet sind und eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können.
2G plus: Nur Geimpfte und Genesene sind zugelassen, die zusätzlich einen aktuellen negativen (Schnell-)Test nachweisen können.
1G: Diese Bezeichnung wird dafür verwendet, dass sich alle Menschen testen lassen müssen - auch wenn sie geimpft oder genesen sind. 1G kann aber auch bedeuten: Nur Geimpfte haben Zutritt.
Quelle: dpa