Licht und Schatten
CARDLINK-VERFAHREN IST IN DER APOTHEKE VOR ORT ANGEKOMMEN
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Das CardLink-Verfahren stellt für Versicherte einen vierten Weg dar, ihre e-Rezepte in der Apotheke einlösen zu können. Das CardLink-Verfahren wurde von den Versandapotheken entwickelt, die es bereits seit einigen Monaten mit diversen Prominenten bewerben. Bisher hatte beim CardLink-Verfahren die Apotheke vor Ort das Nachsehen.
Verschiedene Anbietende bringen das CardLink-Verfahren jetzt endlich auch in die Apotheken. Wie funktioniert das eigentlich? Und warum hält sich die Begeisterung für das CardLink-Verfahren bei ABDA und Krankenkassen in Grenzen? Hier kommt ein Überblick.
CardLink-Verfahren kann Apotheken nützen, aber das kostet
Das CardLink-Verfahren kommt, wie schon erwähnt, nicht aus den Apotheken vor Ort, sondern wurde von und für die Versandapotheken entwickelt. Das kann, so könnte man mutmaßen, ja nichts Gutes für die Vor-Ort-Apotheken bedeuten. Ganz so einfach ist es zwar nicht, aber man sollte die Augen offenhalten.
Beim CardLink-Verfahren können Versicherte e-Rezepte in einer Apotheke einlösen, ohne selbst vor Ort zu sein. Bei den anderen Einlösewegen muss entweder die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Terminal in der Apotheke gesteckt oder ein vom Arzt ausgedruckter QR-Code gescannt werden, um Zugang zum e-Rezept-Fachdienst zu bekommen. Vor der Einführung des CardLink-Verfahrens war die einzige Möglichkeit, e-Rezepte digital einlösen zu können, die e-Rezept-App der Gematik. Hier schrecken viele Apothekenkunden zurück, denn die Registrierung ist kompliziert.
Das CardLink-Verfahren macht, vereinfacht gesagt, das Smartphone der Kund*innen über eine App zum Kartenterminal. So können Kund*innen e-Rezepte in der Apotheke der Wahl einlösen, ohne selbst die Karte dort abzugeben. Um am CardLink-Verfahren teilnehmen zu können, muss die Apotheke sich kostenpflichtig einem App-Anbietenden anschließen.
Je nach Anbietendem kann das teuer werden.
Einige Anbietende berechnen die Kosten anhand von Transaktionen und bieten je nach Bedarf unterschiedliche Buchungspakete ähnlich wie bei einem Handytarif an. Andere Anbietende haben Pauschalpreise unabhängig von der Anzahl der Transaktionen.
Das CardLink-Verfahren besteht darin, dass die App eine sichere Verbindung zwischen eGK und Konnektor der TI herstellt. Über Near-Field-Chips (NFC) des Smartphones und der eGK kommt die für das CardLink-Verfahren notwendige Verbindung in die Apotheke zustande. Um das CardLink-Verfahren nutzen zu können, müssen sich Versicherte mit der Handynummer bei der App registrieren und bekommen per SMS einen Code, der eine 15-minütige „Session“ startet. Bis zu zehn eGKs kann man dann über Aneinanderhalten der NFC-Chips verbinden. Auf der eGK steht eine sechsstellige Zugangsnummer, die jeweils von der App abgefragt wird. So wird sichergestellt, dass der Verwender des CardLink-Verfahrens die eGK auch vor sich hat. Anschließend kann der Nutzende die e-Rezepte einsehen, eine Apotheke auswählen und die Rezepte einlösen. Das klingt einfach, birgt aber leider einige Fallen.
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Warum regt sich am CardLink-Verfahren Kritik bei den Apotheken und Kassen?
Das Problem des CardLink-Verfahrens liegt in der verwendeten App. Denn im Unterschied zu Hardware wie Konnektoren und auch der Software, deren Entwicklung aus Datenschutzgründen so lange gedauert hat, unterliegen die Apps nicht der Prüfung durch die Gematik. Und genau das stört beim CardLink-Verfahren die Apotheken und auch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV):
„Es kann nicht sein, dass alles in der TI hochsicher und zugelassen sein muss und hier darf der freie Markt ohne Überprüfung einfach eine App anbieten.“
Auch die ABDA sieht Probleme beim CardLink-Verfahren, nicht nur wegen „erheblicher Sicherheitsbedenken“, so Präsidentin Overwienig. Sie sieht die Verantwortung für den vierten Einlöseweg auf die Apotheken abgewälzt. Denn diese müssen sich darum kümmern, wie sie am CardLink-Verfahren teilnehmen können, und das, obwohl sie bereits erhebliche Kosten durch die verpflichtende Anbindung an die TI zu stemmen haben.
Weiter betont sie: „Es ist den Patientinnen und Patienten unmöglich zuzumuten, bewerten zu können, welche Smartphone-Apps sicher sind und welche nicht. Dass das Ministerium nun in einer bemerkenswerten Abstimmung erstmals seine 51-Prozent-Mehrheit nutzt, um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen, schockiert uns.“ Das Bundesgesundheitsministerium, das an der Gematik neben Krankenkassen und Leistungserbringern mit einer Mehrheit von 51 Prozent beteiligt ist, hatte das CardLink-Verfahren durchgesetzt, weil die Versandapotheken dem Bund mit Klage gedroht hatten.
Das ist aber noch nicht alles an Problemen beim CardLink-Verfahren: die Liste der Apotheken, die die jeweilige App zur Verfügung stellt, ist nicht vollständig. Es gibt zu viele Anbietende für das CardLink-Verfahren, und keiner listet alle Apotheken. Das muss er auch gar nicht, denn die Vorgaben der Gematik sind in diesem Punkt ungenau. Auch das sorgt beim CardLink-Verfahren für Unmut in den Apotheken vor Ort. Es wird sich zeigen, ob das bequeme CardLink-Verfahren trotz aller Bedenken von Apotheken und Versicherten angenommen wird.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bmg-boxt-card-link-verfahren-durch-146148/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/card-link-gesundde-will-99-euro/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/card-link-vor-ort-apotheken-im-nachteil/