Kosten im Gesundheitssystem
PHARMABRANCHE ZAHLT JETZT SOLIDARITÄTSABGABE
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Eine Vorwarnung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach hatte es in der vergangenen Woche bereits gegeben, nur war die wenig konkret. Jetzt gab es Butter bei die Fische: „Die befristete Erhöhung des Apothekenabschlags führt in den Jahren 2023 und 2024 zu Einsparungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro“ heißt es aus dem BMG. Das Ministerium hat noch weitere Pfeile im Köcher.
Preismoratorium, Solidaritätsabgabe und Erstattungsbetrag
Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben wird das Preismoratorium bis Dezember 2024 verlängert (das sind die eingesparten Mehrausgaben in Höhe von jährlich rund 120 Millionen Euro). Für 2023 und 2024 soll die Pharmaindustrie außerdem eine Solidaritätsabgabe von einer Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds zahlen.
Darüber hinaus gilt der Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem siebten Monat nach Markteinführung – der soll dann noch nach Menge gestaffelt werden, und unwirtschaftliche Packungsgrößen sind dabei preismildernd zu berücksichtigen. Sparziel: Rund 50 Millionen Euro pro Jahr.
Neue Arzneimittel, die nachgewiesenermaßen keinen Zusatznutzen haben, sollen übrigens einen niedrigeren Erstattungsbetragerhalten. Anders bei denen mit „beträchtlichem oder erheblichem Zusatznutzen“, die will man weiterhin „als Anreiz für die Industrie“ höherstellen.
Neu ist, dass ein rechnerischer Abschlag auf patentgeschützte zweckmäßige Vergleichstherapien eingeführt wird, die noch nicht Gegenstand einer Nutzenbewertung waren. Hier beträgt das Sparziel 250 bis 435 Millionen Euro pro Jahr.
Eine Sonderbehandlung erhalten die sogenannten „orphan drugs“, die Therapien gegen seltene Krankheiten: Hier soll die Umsatzschwelle für Arzneimittel auf 20 Millionen Euro reduziert werden. Erst ab dieser Schwelle müssen die jeweiligen Hersteller eine Nutzenbewertung durchlaufen.
Neuordnung des Ärztebudgets
Rein ins normale Ärztebudget kommen nun auch wieder die Erstpatienten: Die durften nämlich bisher extrabudgetär vergütet werden. Von den Ärzten wird dies übrigens massiv kritisiert. Aber es hilft nichts: Das BMG rechnet hier jährlich mit Einsparungen von rund 200 Millionen Euro.
Und für den Krankenhausbereich wird nun vorgegeben, dass ab dem Jahr 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget berücksichtigt werden können.
Die Gesamtvergütungen für Zahnärzte werden nun anders abgerechnet, und das schon ab nächstem Jahr. Die gesetzlichen Krankenkassen sparen dann 2023 120 Millionen Euro; im Jahr 2024 sind es sogar 2024 Millionen.
Die Corona-Krise und die Apotheken
Der Gesundheitsfonds
Trotzdem gibt es auch 2023 einen weiteren Zuschuss vom Bund an den Gesundheitsfonds in Höhe von zwei Milliarden Euro. Zusätzlich bekommt er noch ein Darlehen von einer Milliarde. Doch die Finanzreserven der Krankenkassen müssen im Gegenzug angegriffen werden: „zum kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze“ (das bringt nochmal vier Milliarden).
Die Kassen bekommen außerdem einen Deckel für ihre Verwaltungskosten verordnet. Dieser und der im Jahr 2023 wegfallende ergänzende Bundeszuschuss ergeben – höhere Krankenkassenbeiträge. Hier sagt das BMG explizit: „Die Lasten müssen auf verschiedene Schultern verteilt werden und können nicht allein den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern auferlegt werden.“ Was das konkret heißt, werden wir erfahren – man geht nach Verlautbarungen in Pressekonferenzen von einem Anstieg der Beiträge um 0,3 Prozentpunkte aus.