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Michael van den Heuvel von der Apothekengewerkschaft ADEXA erklärt, ob die Fortbildungspunkte Pflicht sind

Arbeitsrecht

SIND DIE FORTBILDUNGSPUNKTE NUN EIGENTLICH PFLICHT?

Als PTA können Sie bei der jeweils zuständigen Apothekerkammer ein freiwilliges Fortbildungszertifikat beantragen. Sowohl die Fortbildung selbst als auch die Beantragung eines Zertifikats sind freiwillig, bieten jedoch einige Vorteile.

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Die Pharmazie verändert sich als Wissenschaft Jahr für Jahr. Auch Soft Skills, sprich Fähigkeiten wie Kommunikation, Organisation, Projektmanagement und vieles mehr, sind mittlerweile aus dem beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken.

Die meisten PTA bilden sich regelmäßig fort. Sie besuchen spezielle Fortbildungsveranstaltungen, Messen oder sie lesen Fachzeitschriften.

Freiwilliges Fortbildungszertifikat

Mit den Jahren häuft sich so ein Stapel an Zertifikaten oder Bescheinigungen an. Schnell geht der Überblick verloren. Wer jedoch alle drei Jahre 100 oder mehr Punkte vorzuweisen hat und bei der jeweiligen Apothekerkammer ein freiwilliges Fortbildungszertifikat beantragt, dokumentiert damit, auf dem aktuellen Stand des Berufs zu sein. Die Regelung gilt bundesweit in allen Kammerbezirken. PTA können das Zertifikat etwa der Apothekenleitung bei Gehaltsverhandlungen vorlegen – oder anstelle unzähliger Einzelnachweise bei einer Bewerbung mitschicken.
Und mit dem gültigen Zertifikat können PTA außerdem seit 2023 „unter Verantwortung“ anstelle „unter Aufsicht“ einer oder eines Approbierten arbeiten (weitere Voraussetzungen nach § 3 Absatz 5b ApBetrO sind drei Jahre Berufstätigkeit, ein Jahr Tätigkeit in der betreffenden Apotheke und eine Examensnote von mindestens Gut).

Eigene Linie im Kammerbezirk Sachsen

Eine Besonderheit gibt es im Kammerbezirk Sachsen. Angestellte und Arbeitgebende können vereinbaren, dass der Tarifvertrag von ADEXA und SAV zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen (TV FBWB) gilt. Dieser sieht vor, dass PTA, PKA und Approbierte nach Abschluss bestimmter Fortbildungen ein höheres Gehalt bekommen. Alle Details zu Fortbildungen und Gehaltserhöhungen sind online im Tarifvertrag zu finden: (tinyurl.com/2pfp88pt).

Veranstaltung muss für Fortbildungspunkt akkreditiert sein

Gut zu wissen: Nicht für jede Fortbildung erhalten PTA auch Fortbildungspunkte. Dazu muss die Veranstaltung von den Organisatoren vorab bei der jeweiligen Apothekerkammer akkreditiert werden. Für einen zeitlichem Aufwand von jeweils 45 Minuten erhalten PTA dabei einen Fortbildungspunkt. Das gilt auch für Online-Fortbildungen mit Erfolgskontrolle.

Die Punkte dürfen nicht alle aus einem Bereich kommen. Deshalb macht es Sinn, beispielsweise Kongressbesuche, sonstige Präsenz-Fortbildungen, Online-Schulungen und Fachzeitschriften zu kombinieren. Insgesamt gibt es neun Kategorien, informieren Sie sich bei Ihrer Kammer über Details. Reine Produktschulungen von Firmen sind in den meisten Fällen nicht akkreditiert, aber für die Apothekenpraxis dennoch sinnvoll.

Wie PTA ihr freiwilliges Fortbildungszertifikat erhalten, hängt von der Apothekerkammer ab. Die Informationen sind jeweils online abrufbar. Bei manchen Kammern ist ein Antragsformular auszufüllen und mit Kopien der Teilnahmebestätigungen einzureichen. In anderen Kammerbezirken können PTA ihre Bescheinigungen auch online einreichen.

Das Zertifikat ist freiwillig. Obwohl verpflichtende Fortbildungen – wie aus der Medizin bekannt – in regelmäßigen Abständen für Apothekenberufe diskutiert werden, gibt es derzeit keine Bestrebungen, den Status quo zu ändern. Sinnvoll sind Fortbildungen aber auch ohne Zwang.

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