Corona Virus in grün und nebenan ein gelbes Schild mit BQ 1.1.© Firn / iStock / Getty Images Plus
Die neue Omikron-Variante BQ 1.1. scheint besser darin zu sein, die durch vorhergehende Infektionen erlangte Immunität zu umgehen.

Omikron-Sublinie BQ.1.1.

NEUE OMIKRON-VARIANTE, NEUE CORONA-MASSNAHMEN?

Während auch in Mecklenburg-Vorpommern über die Sinnhaftigkeit der noch geltenden Corona-Maßnahmen nachgedacht wird, wurde die neue Omikron-Sublinie BQ.1.1. hierzulande nachgewiesen.

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Angesichts der Verbreitung einer neuen Variante des Coronavirus könnte ein vorzeitiges Ende der noch bestehenden Coronamaßnahmen verfrüht sein. In der zurückliegenden Woche sei in Mecklenburg-Vorpommern erstmals die Omikron-Sublinie BQ.1.1 nachgewiesen worden, sagte Bioinformatiker Lars Kaderali, Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung, der dpa.

Diese könne zusammen mit kälteren Temperaturen seiner Einschätzung nach zu einer Corona-Welle im Winter führen.

Einige Länder fordern Ende der Impfpflicht für Personal in Gesundheitswesen und Pflege

Die Sublinie, deren Anteil deutschlandweit schon verbreiteter sei als im Nordosten, sei besser darin, die durch vorhergehende Infektionen erlangte Immunität zu umgehen. Wann die nächste Welle kommt und wie stark sie ausfallen könnte, dafür gibt es laut Kaderali bisher wenig Anhaltspunkte. Aber da die neue Sublinie bereits in Deutschland sei, würden die Zahlen nicht erst im März wieder hochgehen. "Ich bin mir relativ sicher, dass sie wieder hochgehen werden, und das wird auch zeitnah passieren." Noch in diesem Jahr oder Anfang kommenden Jahres halte er das für möglich.

Wann der erwartete erneute Anstieg der Corona-Infektionszahlen eintritt, könnte auch eine Rolle bei der Diskussion um die Verlängerung der Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen spielen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) sieht das bisher geplante Auslaufen zum Jahresende aktuell unkritisch: "Die Corona-Situation jetzt ist eine andere als vor zwölf Monaten". Dabei ist sie nicht allein, auch unter anderem Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen hatten bereits ein Ende der Impfpflicht für das Personal in Gesundheitswesen und Pflege gefordert. 
 

Verlauf der Herbst- und Winterwelle entscheidend für weiteres Vorgehen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte offengelassen, ob es nicht doch zu einer Verlängerung über das Jahresende hinaus kommt. Dies hänge vom Verlauf der Herbst- und Winterwelle ab, sagte er im Bundestag. 

Drese stellte die Sinnhaftigkeit der Impfpflicht auch nicht grundsätzlich infrage: "Sie war ein sinnvoller und wichtiger Baustein, um kranke und ältere Menschen bestmöglich zu schützen", betonte sie. Den Schwächsten in der Gesellschaft, insbesondere Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen müsse besondere Fürsorge zuteilwerden. Die Impfquoten beim Klinik- und Pflegepersonal liegen hierzulande ihren Angaben nach zwischen 90 und 95 Prozent.  
 

Keine überfüllten Intensivstationen erwartet

Aktuell macht sich die neue Corona-Variante noch nicht quantitativ bemerkbar: Ende Oktober war die Zahl der registrierten Neuinfektionen sowohl im Land als auch bundesweit wieder gesunken. Allerdings werden auch längst nicht alle Verdachtsfälle mit Tests überprüft. Kaderali wertet die aktuelle Situation als Zeichen der verbreiteten Immunität gegen die Omikron-Sublinie BA.5. Diese habe die Sommerwelle und nun auch die Herbstwelle bestimmt. Die Welle im Oktober habe den Experten "ehrlich gesagt schon überrascht". Er war von einer späteren Welle ausgegangen.

Doch auch im Fall einer neuen BQ.1.1.-Welle rechnet der Bioinformatiker nicht mit überfüllten Intensivstationen. Vielmehr werde der hohe Krankenstand beim Personal erneut zum Problem werden. Dieses könnte eine starke Grippewelle verschärfen. In der Bevölkerung sei weniger Immunität gegen die Grippe vorhanden, "dadurch, dass wir die letzten zwei Jahre durch eben diese Kontakt-Reduktionsmaßnahmen keine Grippewelle hatten". Kommt es so weit, könne die Maskenpflicht in Innenräumen wieder ein Thema werden, so Kaderali. Das Infektionsschutzgesetz sehe entsprechende Möglichkeiten vor.

Quelle: dpa
 

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