Eine Person in weißem Kittel hält einer Kundin über den HV-Tisch eine Dose mit Arzneimitteln entgegen. Die Kundin hält die Hand abwehrend hoch.© Tero Vesalainen / iStock / Getty Images Plus
"Nein, das ist nicht mein Medikament": Bei E-Rezepten wurden teilweise falsche Wirkstoffe übermittelt - eine lebensgefährliche Technik-Panne.

Arzneimittelsicherheit

FALSCHER WIRKSTOFF AUF E-REZEPTEN

Das E-Rezept bedeutet Fluch und Segen zugleich. Läuft in der Gematik alles rund, bietet es einige Vorteile. Doch die Erfahrung zeigt: Es sind auch gravierende Fehler möglich. Etwa, wenn der falsche Wirkstoff übermittelt wird.

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Die meisten Probleme mit dem E-Rezept entstehen aktuell, weil die Verordnung nicht wie geplant übermittelt wurde oder weil die Signatur fehlerhaft ist. Gefährlich kann es jedoch werden, wenn ein falscher Wirkstoff übermittelt wird oder ein gar nicht verordnetes, zusätzliches Arzneimittel.

Vor solchen Fällen warnt nun die Landesapothekerkammer Sachsen-Anhalt. Am HV bedeutet das: noch genauer hinsehen und nachfragen. Außerdem müssen diese Probleme gemeldet werden.

Falsches Arzneimittel auf E-Rezept

Statt Novalgin®-Tabletten, die die Praxis in einem Fall verordnet hatte, erschien in der Warenwirtschaft der Apotheke das Antibiotikum Fosfomycin als Trinkgranulat. Das hätte schwere Folgen für den Patienten haben können. In einem weiteren Fall verschrieb der Arzt Amlodipin, in der Apotheke wurde Bisoprolol angezeigt. Auch hier ist die Arzneimittelsicherheit in Gefahr. Zum Glück bemerkte das Apothekenpersonal die Fehler rechtzeitig und konnte so Schlimmeres verhindern. Bisher ist nicht klar, wie genau es zu den Fehlern kommt.

E-Rezepte mehrfach eingelöst

Außerdem bereitet das E-Rezept wohl auch noch anderes Kopfzerbrechen: in einigen Fällen scheint es möglich, Rezepte mehrfach einzulösen. So geschehen im Falle einer Verordnung über eine große Packung Ulunar® Breezhaler®, die immerhin um die 200 Euro kostet. In der ersten Apotheke erhielt der Patient das Präparat, ein zweites E-Rezept wurde dort wegen Lieferproblemen von der Apotheke an die Telematik zurückgegeben. In einer zweiten Apotheke bekam der Kunde dann eine zweite Packung Ulunar® Breezhaler®, das Rezept ließ sich also zweimal einlösen. Auch hier ist die genaue Fehlerursache noch nicht bekannt.

Arzneimittel statt Freitext

Auch die Freitextverordnung macht Probleme. So war die Software in einem Fall nicht in der Lage, eine Dosieranweisung zu erkennen und übernahm stattdessen ein zweites Arzneimittel. Der Patient hätte also in diesem Fall Olanzapin bekommen, ohne dass es verordnet war.

Probleme melden

All diese Fälle machen deutlich, dass es noch größere Schwierigkeiten beim E-Rezept gibt. Nicht nur Probleme mit Konnektoren, Signaturen oder den Abläufen erschweren die Arbeit. Es ist zusätzlich auch noch wichtig, dass das Apothekenpersonal sehr genau hinschaut und im Zweifel nachfragt.

  • Fällt ein Fehler auf, melden Sie ihn am besten an den Support Ihres Softwareanbieters. Dieser kann dann Maßnahmen einleiten.
  • Bei gravierenden, die Arzneimittelsicherheit gefährdenden Problemen ist die Kammer zu informieren, die die Fälle sammelt und an die Gematik weiterleitet.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit einer anonymisierten Meldung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

DAV: Softwarehäuser sollen Systeme prüfen

Der Pharma-Daten-Service ABDATA hat sich am 9. Februar im Auftrag des Deutschen Apothekererbands (DAV) in einem Brief an die Apothekensoftwarehäuser gewandt. Zwar treten die Meldungen zu „Fehlerbildern im Rahmen der Einlösung von E-Rezepten“ nur vereinzelt auf, sie seien „allerdings nicht tragbar“.

Neben den bereits erwähnten Schwierigkeiten weist der DAV auf ein weiteres Malheur hin. Bei manchen Kassensystemen kommt es demnach zu Fehlern, wenn in einer Apotheke mehrere E-Rezepte gleichzeitig abgerufen werden.

Genau hinsehen!

Das E-Rezept erfordert also weiter besondere Aufmerksamkeit. Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei den genannten Problemen um Ausnahmefälle handelt und diese bald ausgemerzt werden. Bis dahin gilt: lieber einmal zu viel nachfragen.

Quellen:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/31/fehlerhafte-anzeige-kammer-sachsen-anhalt-bittet-um-erhoehte-aufmerksamkeit
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/fosfomycin-statt-novalgin-e-rezept-falsch-uebermittelt/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/12/fehlerbilder-bei-e-rezepten-dav-wendet-sich-an-softwarehaeuser

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