Grafische Darstellung eines Krankenhausbettes© Salapao2u / iStock / Getty Images Plus
Wesentlicher Maßstab für zu ergreifende Schutzmaßnahmen soll laut neuem Entwurf die Hospitalisierungs-Inzidenz sein.

Vorschlag

REGIONALE KLINIKBELEGUNG ALS CORONA-MESSLATTE

Es geht um eine neue und möglichst griffige Formel, ab wann künftig Corona-Auflagen notwendig sind. Nach vielen Diskussionen ist nun ein Vorschlag da. Dabei rückt die Krankenhaus-Belastung ins Zentrum.

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Die Zahl der Corona-Patienten in den regionalen Kliniken soll zur wichtigsten Messlatte für den Kampf gegen die Pandemie werden - auch als Auslöser für neue Alltagsbeschränkungen.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte dazu jetzt einen Entwurf vor, um die bisherige Ausrichtung an der Inzidenz zu ersetzen. Denn diese Zahl der Neuansteckungen schlägt angesichts von immer mehr Impfungen nicht mehr so stark und direkt auf die Belastung der Kliniken mit schweren Corona-Fällen durch. Die Schwellen, ab denen Schutzvorkehrungen greifen, sollen jeweils die Länder festlegen.

Spahn sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag): „Die Inzidenz hat ausgedient.“ Um die Pandemielage zu beurteilen, sei die Rate der Krankenhauseinweisungen (Hospitalisierung) sehr viel aussagekräftiger. Sie zeige, ob die Pandemie trotz hoher Impfquote noch gefährlich werde. „Entscheiden müssen dann die Länder. Sie behalten auch alle anderen Pandemie-Kriterien im Blick und können damit die Lage in ihrer Region am besten beurteilen“, sagte Spahn.

„Wesentlicher Maßstab“ für zu ergreifende Schutzmaßnahmen soll laut Entwurf besonders die „Hospitalisierungs-Inzidenz“ sein - also die Zahl der zur stationären Behandlung aufgenommenen Corona-Patienten je 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Eine feste einheitliche Marke, ab der Gegenmaßnahmen kommen sollen, ist aber nicht mehr vorgesehen. „Der Schwellenwert ist jeweils unter Berücksichtigung der regionalen stationären Versorgungskapazitäten festzusetzen“, heißt es in dem Formulierungsvorschlag für die Koalitionsfraktionen, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete das RND darüber.

Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste Werte genannt, ab denen die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 zum Beispiel mit „umfassenden Schutzmaßnahmen“. Künftig soll als generelles Ziel definiert werden, „eine drohende Überlastung der regionalen stationären Versorgung zu vermeiden“. Wie drastisch die Klinikbelegung dafür ansteigen darf, wäre aber regional zu bestimmen. Und ganz aus den Augen gelassen werden soll die Inzidenz auch nicht - wie schon jetzt anderes mit im Blick stand. Einbezogen werden könnten weitere Bewertungs-Parameter wie die „Infektionsdynamik“ und die Zahl geimpfter Menschen.

Dabei soll die Messlatte ausdrücklich nicht erst bei der Belegung der Intensivstationen angelegt werden. An dieser kritischsten Stelle wäre es zum Gegensteuern schon zu spät, wie Spahn mehrfach erläutert hatte. Die Hospitalisierung soll daher alle Klinik-Einweisungen von Corona-Patienten abbilden, denn viele kommen zumindest zunächst auf normale Stationen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte hierfür mehr Transparenz, wie es sie für Intensivbetten schon in einem bundesweiten Register gibt. Ein allgemeines „Belegungsregister Corona“ müsse spätestens Ende September stehen, um sicher durch den Herbst zu kommen, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa.

In welchem Bereich die regionalen Eingriffsschwellen liegen könnten, ist offen. Bundesweit lag die Rate der Klinikeinweisungen zuletzt unter zwei Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen, wie es aus dem Gesundheitsministerium hieß. Dabei zeige sich auch schon ein Impf-Effekt: Bei einer ähnlichen Sieben-Tage-Inzidenz lag die Rate Mitte Februar - als die Impfungen erst langsam in Gang kamen - etwa bei sechs. Auf dem Höhepunkt der zweiten Corona-Welle Ende Dezember 2020 hatte der Wert demnach auch schon mehr als 15 betragen, in der dritten Welle im April 2021 lag er bei knapp 10.

Die Vorschläge schickte das Ministerium nun direkt nach einer vom Bundestag am Mittwoch beschlossenen Aufforderung mit einer Frist bis 30. August. Denn die Zeit für eine Neureglung bis zur Bundestagswahl ist knapp. Die Debatte läuft auch in den Ländern und bei Medizinern.

In Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für die kommende Woche eine Verordnung unabhängig von der Inzidenz an. Je nach Bettenauslastung - auch bei Intensivbetten - solle es eine gelbe und rote Warnstufe geben, ab denen strengere Auflagen gelten.

Ärzte sprachen sich gegen eine reine Fokussierung auf Klinikbetten aus. „Das Signal, das vom Streichen des Inzidenzwerts 50 ausgeht, ist kritisch“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin, Christian Karagiannidis, der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Natürlich habe sich die Bedeutung verändert, der Inzidenzwert sollte aber nicht aufgeben werden. „Ein Dreiklang aus Inzidenzen, Krankenhausfällen und Intensivbettenbelegung ist wichtig.“

Quelle: dpa

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