Maßnahmen gegen Lieferengpässe
FESTBETRÄGE BEI KINDERARZNEIMITTELN WERDEN AUSGESETZT
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Vorschläge gegen die aktuellen Lieferengpässe – und das nicht nur in Bezug auf Kinderarzneimittel – gab es in letzter Zeit viele: von Medikamentenflohmärkten hin zu Engpass-Boni und erleichterter Substitution. Jetzt müssen wohl die Festbeträge dran glauben.
Diese sollen für bestimmte Medikamente mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate ausgesetzt werden, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio darüber berichtet. Die Maßnahme betrifft demnach insgesamt 180 Fertigarzneimittel, darunter Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen.
Diese Arzneimittel sind betroffen:
Der GKV-Spitzenverband hat eine Liste herausgegeben, welche Festbetragsgruppen und Wirkstoffe nicht mehr unter die Festbetragsregelung fallen sollen:
- Amoxicillin (Gruppe 2) als Pulver zum Herstellen einer Suspension zum Einnehmen (PULVE)
- Cefalosporine (Gruppe 1) als PULVE
- Cefalosporine (Gruppe 2) als Granulat zum Herstellen einer Suspension zum Einnehmen (GRAN) oder PULVE
- Cefalosporine (Gruppe 3) als GRAN oder PULVE
- Ibuprofen (Gruppe 1b) als Sirup (SIRP) oder Suspension zum Einnehmen (SUSP)
- neuere Makrolide (Gruppe 1) als GRAN oder PULVE
- Paracetamol (Gruppe 1b) als Lösung zum Einnehmen (LSG) oder SIRP
- Paracetamol (Gruppe 2) als Suppositorien (SUPP)
- Phenoxymethylpenicillin (Gruppe 2) als GRAN oder PULVE
- Sulfamethoxazol und Trimethoprim (Gruppe 2) als SUSP
Es gibt auch eine Liste mit allen 180 Fertigarzneimitteln und ihren Pharmazentralnummern, für die der Festbetrag ausgesetzt wird.
Aktuelle Lage bei Lieferengpässen
Mehr Geld für die Pharmaindustrie – ein langfristiger Anreiz?
Im Dezember hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Maßnahme gegen die Knappheit angekündigt, dass die Kassen für bestimmte Medikamente künftig mehr Geld zahlen sollen, damit sich Lieferungen nach Deutschland für Pharmafirmen mehr lohnen. Von den Krankenkassen heißt es nun, die geplante Maßnahme schaffe die Voraussetzung, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinder-Arzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden könne. Es heißt aber auch: „Kurzfristig der Pharmaindustrie höhere Preise zu ermöglichen, stellt keine nachhaltige Lösung dar.“
Der Festbetrag
Der maximale Betrag, den Krankenkassen für ein Arzneimittel übernehmen, entspricht dem Festbetrag. Liegt der Verkaufspreis höher als der Festbetrag, können Kund*innen entweder den Differenzbetrag selbst tragen oder sie erhalten ein anderes, therapeutisch gleichwertiges Fertigarzneimittel ohne Aufzahlung.
Sie können Ihre Kund*innen im Übrigen beruhigen. Denn im Falle der Kindermedikamente müssen Eltern den Angaben zufolge keine Zusatzkosten befürchten, auch wenn den Kassen dafür nun höhere Kosten entstehen.
Quellen:
dpa
GKV-Spitzenverband