Zwei Personen reichen sich durch zwei Smartphones ein Rezept (Ärztin und Patient)© 360 Production / iStock / Getty Images Plus
Digitaler Transfer per Smartphone - kommt jetzt flächendeckend das E-Rezept?

Keine Zukunftsmusik mehr

STARTSCHUSS E-REZEPT

Ab sofort können Rezepte per App eingelöst werden, das E-Rezept macht es möglich. Ist der rosa Zettel damit von heute auf morgen verschwunden? Und was machen Menschen ohne Smartphone nun? Ein kleiner Überblick zum Start des heiß ersehnten E-Rezepts.

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Die Muster-16-Rezepte sind bald Geschichte, doch so schnell verschwindet die Zettelwirtschaft noch nicht aus Apotheke und Praxis. Denn auch für Menschen ohne mobiles Endgerät muss weiterhin der Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten und Medizinprodukten gewährleistet sein.

Hier kommt der Token ins Spiel. Er kann wie sein digitaler Bruder auf dem Smartphone in der Apotheke eingelöst werden.

Übergangsfrist und stufenweise Einführung

Außerdem: Ein dreistufiger Plan sieht derzeit vor, dass zunächst Arztpraxen und Krankenhäuser in Westfalen-Lippe das E-Rezept flächendeckend einführen. Das heißt, noch nicht alle Ärzte werden das E-Rezept ab dem 1. September ausstellen. Alle anderen gesetzlich Krankenversicherten bekommen vorerst weiter das rosa Rezept.

Bis zum Frühjahr 2023 soll die Einführung des E-Rezepts laut Plan bundesweit abgeschlossen sein. Ab 2023 sollen E-Rezepte laut Gematik zudem über die Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden können - ganz ohne Smartphone und Zettelwirtschaft.

 

Hintergrundinformationen zum E-Rezept mit großem FAQ
Token? Gematik? App? Ihnen sagen diese Begriffe noch nicht genug? Wappnen Sie sich für das E-Rezept, denn früher oder später werden die ersten auch in Ihre Apotheke gelangen. Doch auch in der Planungsphase sind Sie in den Dingen der Ansprechpartner Ihrer Kundschaft. Hier finden Sie ein FAQ mit den gängigsten Fragen und Antworten.

 

Ähnliches gilt für das blaue Privatrezeptformular. Anke Rüdinger von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erklärte, dass es für Privatversicherte vorerst weiterhin das blaue Rezept gebe. Die Einführung des E-Rezepts ist aber auch hier angedacht. Auch die Sonderformulare von BtM- und T-Rezept in Papierform haben noch Schonfrist.

Quelle: dpa

 

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