Im Vordergrund ein aufgeschnittener Granatapfel, im Hintergrund mehrere ganze Früchte © ISD90 / iStock / Getty Images Plus
Der Granatapfel ist eine echte Granate. Er ist reich an wichtigen Nährstoffen und enthält außerdem Vitamin B sowie C. Aber Vorsicht: Die erfrischende Frucht birgt auch ein Risiko für potenzielle Wechselwirkungen.

Wundermittel

SUPERFOOD ODER EINFACH NUR SUPERTEUER?

Sie sollen wahre Wunderwaffen gegen eine Vielzahl von Erkrankungen sein, beim Abnehmen helfen und sogar Alterungsprozesse im Körper bremsen: Superfoods. Doch was ist das eigentlich und was können diese Lebensmittel wirklich? Kann man sie uneingeschränkt empfehlen oder gibt es Alternativen?

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Der Begriff Superfood ist zwar in aller Munde, dennoch gibt es dafür keine rechtliche oder wissenschaftliche Definition. Der Duden versteht unter einem Superfood ein „besonders gesundes, nährstoffreiches Nahrungsmittel“. Nach dieser Begriffsbestimmung sind auch Kartoffeln, Spinat oder Brokkoli ausgesprochene Superfoods, was aber nicht von allen Verbrauchern so wahrgenommen wird.

Für den normalen Verbraucher sind Superfoods pflanzliche Nahrungsmittel, die nicht nur reich an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen sind oder sein sollen, sondern zudem noch aus weit entfernten Ländern stammen. Diesen Exoten wird ein besonders hoher Gehalt an sekundären Pflanzenstoffen, Antioxidantien, Ballaststoffen sowie wertvollen Fetten zugeschrieben. Sie gelten daher für den Verbraucher als wahre Nährstoffbomben mit antioxidativen, antiinflammatorischen oder antikanzerogenen Eigenschaften – also als besonders gesund.

Schwache Datenlage

Doch so einfach ist das nicht. Exotische Superfoods sind nicht immer uneingeschränkt gesund und den heimischen pflanzlichen Nahrungsmitteln nährstofftechnisch nicht unbedingt überlegen. Experten weisen regelmäßig darauf hin, dass der Begriff Superfood lediglich aus der Marketingwelt stammt und gesetzlich nicht definiert ist.

Jeder Hersteller kann sein Produkt als Superfood bezeichnen. Gesundheitsversprechen, die zu den exotischen Superfoods gemacht werden, beruhen häufig nur auf schwacher wissenschaftlicher Evidenz. Gesicherte Daten zu den Inhaltsstoffen und ihren enthaltenen Mengen fehlen häufig.

Der Begriff Superfood ist ein Kunstwort aus dem Marketing.

Zugesprochene Effekte sind nicht immer vorhanden beziehungsweise nicht grundsätzlich nachvollziehbar. Oft stammen die Aussagen aus Labor- oder Tierversuchen, die nur teilweise oder gar nicht auf den menschlichen Körper übertragen werden können. Es werden beispielsweise sehr hohe Dosen in den Experimenten eingesetzt, die im Nahrungsmittel beziehungsweise in der üblichen Verzehrmenge eines Lebensmittels überhaupt nicht vorhanden sind, oder die vom menschlichen Organismus gar nicht verwertet werden können (z. B. aufgrund einer schlechten Bioverfügbarkeit).

Nur selten liegen aussagekräftige klinische Humanstudien den Gesundheitsversprechen zugrunde. Damit ist eine gesundheitliche Bewertung schwer und unerwünschte Reaktionen wie Neben- und Wechselwirkungen oder allergische und Überempfindlichkeitsreaktionen nicht auszuschließen. Letztendlich erscheinen die exotischen Produkte vielfach allein durch die Verwendung des ansprechend klingenden Begriffs Superfood nur super gesund.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Auch wenn lebensmittelrechtlich nicht geregelt ist, welche Lebensmittel als Superfood bezeichnet werden dürfen, unterliegen gesundheitsbezogene Aussagen, die über sie gemacht werden, gesetzlichen Regelungen. Zum einen ist es die Health-Claim-Verordnung, die seit 2007 in Kraft ist. Danach dürfen Lebensmittel nur mit vorab von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassenen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben – den Health Claims – gekennzeichnet und beworben werden.

Nährwertbezogene Angaben sind beispielsweise „Reich an Vitamin C“ oder „Mit reduziertem Fett-Anteil“. Zum Tragen dieser Angaben müssen bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Beispielsweise darf die Angabe „Reich an Vitamin C“ nur benutzt werden, wenn eine Tagesportion mindestens 15 Prozent der empfohlenen Vitamin-C-Zufuhr (RDI-Wert) liefert.

Gesundheitsbezogene Health Claims, also Angaben, die auf Beziehungen zwischen einem Lebensmittel beziehungsweise einem seiner Bestandteile und der Gesundheit hinweisen, sind beispielsweise „Stärkt die Abwehrkräfte“ oder „Für starke Knochen“. Ihre Verwendung ist erst erlaubt, nachdem die EFSA geprüft hat, ob der beantragte Claim auch wissenschaftlich nachweisbar ist.

Die zugelassenen Health Claims werden in einem Register gesammelt und von der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Aussagen, die sich nicht auf dieser Positivliste finden, dürfen nicht verwendet werden. Ebenso wenig sind Aussagen erlaubt, die eine arzneiliche Wirkung suggerieren oder eine Krankheitsheilung versprechen (z. B. „Vitamin C – Zur Linderung von Erkältungskrankheiten“).

Einige Hersteller verwenden allerdings Health Claims, die dem Verbraucher den Anschein einer Heilwirkung vermitteln. Oder sie versetzen ein Produkt, das nicht die entsprechenden Anforderungen erfüllt, zusätzlich mit einem Stoff, für den ein gültiger Health Claim existiert. Das erweckt dann beim Verbraucher den Eindruck, als gelte der Claim für das Gesamtprodukt, also auch für das enthaltene Superfood.

Da Superfoods zudem häufig neuartige Lebensmittel, also Novel Foods, sind, müssen sie auch nachweisen, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind. Die Überprüfung ihrer Sicherheit erfolgt nach der Novel-Food-Verordnung, die seit 1997 in der EU gilt. Die Verordnung regelt auch, was eine gesundheitlich unbedenkliche Verzehrsmenge ist. Beispielsweise müssen Chiasamen den Hinweis tragen, dass die tägliche Verzehrsmenge von 15 Gramm nicht überschritten werden sollte.

Verschiedene Darreichungsformen

Oft handelt es sich bei den Superfoods nicht um frische Lebensmittel vom Markt oder aus dem Bio-Laden. Vielmehr werden sie meist in getrockneter oder gemahlener Form angeboten, zu Saft, Tee oder Püree verarbeitet oder als Lebensmittelzusatz verwendet. In der Apotheke oder in den Regalen von Reformhäusern, Super- und Drogeriemärkten tauchen sie wiederum als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) auf, die die (meist) pflanzlichen Zubereitungen in unterschiedlichen Darreichungsformen enthalten.

Durch die Verarbeitung ändert sich in der Regel aber die Zusammensetzung des ursprünglichen Lebensmittels. Beispielsweise können die verarbeiteten Produkte weniger Inhaltsstoffe aufweisen oder zur Streckung mit anderen Substanzen versetzt sein. Andererseits besteht die Gefahr der Aufkonzentrierung reizender oder toxischer Stoffe.

Da im Lebensmittelbereich für Extrakte und Zubereitungen keine Standardisierungen existieren, können die Produkte eine verschiedenartige Zusammensetzung haben beziehungsweise Inhaltsstoffe mit unterschiedlichem Gehalt enthalten. Damit können die NEM mehr oder weniger gesund sein oder mitunter sogar gesundheitliche Probleme auslösen.

(Zu) viel Zucker

Manchmal sind den Zubereitungen auch Zusatzstoffe wie große Mengen an Zucker zugesetzt, um ein Superfood überhaupt genießbar zu machen. Beispiele für Superfoods mit einem hohen Zuckergehalt sind getrocknete Goji-Beeren aus Asien oder die aus Nordamerika stammenden Cranberries. Letztere erfordern einen Zusatz von fast 50 Prozent Zucker, damit die Zubereitungen geschmacklich akzeptabel werden.

Auf diese Weise werden beide Beerensorten, die als Vitamin C-Bomben gelten, allerdings zu wahren Zuckerbomben. Oftmals sind auch handelsübliche Kombucha-Getränke zuckerhaltig, da ihnen für den Geschmack korrigierend Zuckersirup hinzugefügt wird. Das eigentlich als „zuckerarm“ postulierte Teegetränk, das mit Hilfe eines Bakterien-Hefe-Gemisches hergestellt wird, ist somit nicht immer ein kalorienarmer Durstlöscher.

Goji-Beeren versus Schwarze Johannisbeeren
Der viel gepriesene Vitamin C-Gehalt von Goji-Beeren ist nicht höher als der in Europa ansässigen Schwarzen Johannisbeere. Im Gegenteil, in den heimischen Beeren befindet sich mehr als dreimal so viel Vitamin C (175 Milligramm (mg) pro 100 Gramm (g)) wie in getrockneten Goji-Beeren (48 mg/100g). Das hiesige Obst punktet zudem mit niedrigerem Zuckergehalt. Während in 100 g der asiatischen Frucht 22 g Zucker stecken, kommt auf die gleiche Menge frische Schwarze Johannisbeeren lediglich 6 Gramm Süße. Weiterer Vorteil Schwarzer Johannisbeeren ist, dass sie im Gegensatz zu den getrockneten oder zu Konfitüren verarbeiteten Goji-Beeren als frische Ware verfügbar sind.

Hohe Schadstoffbelastung

Goji-Beeren fallen ebenso wie der Granatapfel zudem durch Pestizidrückstände auf. Selbst bei als „Bio“ oder als „wilden, unbehandelten“ Goji-Beeren deklarierten Produkten werden immer wieder Kontaminationen mit Pestiziden, Schimmelpilzgiften und Schwermetallen aufgespürt. Auch Matcha-Produkte können mit Pestiziden belastet sein, wobei Bioprodukte als schadstofffrei gelten.

Der aus den Blättern der Teepflanze Camellia sinensis gewonnene Grüntee, der sich durch antioxidativ wirksame phenolische Verbindungen (vor allem Catechine mit der Hauptkomponente Epigallocatechingallat/EG-CG) schon lange einen Namen als Superfood gemacht hat, findet sich zunehmend als Zutat für Smoothies und Milchgetränke auf den Speisekarten hipper Cafés. Von Nachteil des In-Getränks sind aber Interaktionen der Catechine mit Medikamenten (z. B. mit Betablockern) sowie ein hoher Gehalt an Oxalsäure, der die Calcium-, Magnesium- und Eisenaufnahme im Körper verringern kann.

Vorsicht ist zudem bei Grüntee-Extrakten geboten. Sie können aufgrund der hohen Konzentration an EG-CG zu Leberschädigungen bis hin zum Leberversagen führen. Weitere potenzielle Nebenwirkungen sind Blutdrucksteigerungen und ein erhöhter Augeninnendruck.

Starke Schwermetallbelastung

Ebenso finden sich Schadstoffe bei der auch als Blaualge bekannten Mikroalge Spirulina. Dabei handelt es sich um eine Art von Cyanobakterien, die in Aquakulturen gezüchtet und wegen ihres für den Menschen günstigen Proteinmusters verzehrt werden. Zugleich können sie aber mit Schwermetallen verunreinigt sein und lebertoxische Microcystine produzieren.

Blütenpollen haben wiederum ein lebertoxisches Potenzial aufgrund zum Teil extrem hoher Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden. Verbraucherzentralen weisen daher sowohl bei Spirulina-als auch Blütenpollen-haltigen NEM darauf hin, vorzugsweise nur rückstandskontrollierte Ware zu kaufen, da bei Spirulina selbst Bio-Ware stark schwermetallbelastet sein kann.

Zu beachten ist weiterhin, dass Spirulina nicht für Personen mit einer Phenylketonurie geeignet ist, da sie Phenylalanin enthält, die die angeborene Stoffwechselstörung verschlimmern kann. Zudem bindet die Mikroalge Eisen im Magen-Darm-Trakt, sodass beim häufigen Verzehr eine Unterversorgung mit dem Spurenelement möglich ist.

Acaí-Beeren versus Blaues Obst und Gemüse
Die südamerikanischen Acaí-Beeren werden immer wieder wegen ihres hohen Anthocyan-Gehalts gerühmt. Reich an den roten, blauen oder violetten Pflanzenfarbstoffen sind aber nicht nur die Früchte der Kohlpalme (358 mg pro 100 g), auch hiesige Obst- und Gemüsesorten wie Brom-, Holunder-, Heidel- und Apfelbeere (Aronia), Kirschen, rote Weintrauben oder Rotkohl sind reich an Anthocyanen (z. B. Heidelbeeren bis zu 515 mg pro 100 g).

Allergisches Potenzial

Schließlich sind noch allergische Reaktionen mit Spirulina beobachtet worden. Diese lassen sich auch nicht bei anderen Superfoods ausschließen. Es wird sogar diskutiert, dass der Verzehr der Exoten – im Vergleich zu heimischen Obst- und Gemüsesorten – eventuell sogar mit einem erhöhten Risiko für allergische Reaktionen oder Überempfindlichkeiten verbunden sein könnte.

Beispielsweise werden auch bei Chiasamen Allergien beobachtet. Vor allem sollten Personen, die auf Lippenblütler (Lamiaceae), wie beispielsweise Lavendel, Thymian oder Salbei allergisch reagieren, auf den Verzehr von Chiasamen vorsichtshalber verzichten, da dieser ebenfalls zur Familie der Lippenblütler zählt. Ein weiteres Beispiel für ein Superfood mit allergenem Potential ist Curcuma. Die Gelbwurzel kann in kleinsten Mengen (z. B. als Gewürz) allergische Reaktionen auslösen.

Chiasamen versus Leinsamen
Ein guter Ersatz für die lateinamerikanischen Chiasamen sind wiederum hiesige Leinsamen. Sie eignen sich aufgrund eines ähnlichen Nährstoffprofils (Gehalt an Fetten, Proteinen, Ballaststoffen, Omega-3-Fettsäuren) und sind auch gleichermaßen einzusetzen (z. B. geschrotet im Müsli, gequollen als Pudding). Darüber hinaus stellen sie eine weitaus günstigere Alternative dar.

Vorsicht Wechselwirkungen

Curcuma ist ein klassisches Beispiel für ein Superfood, das unspezifisch mit vielen anderen Substanzen eine Verbindung eingeht. Dieses hohe Interaktionspotenzial ist bereits ein altbekanntes Phänomen, vor allem wenn das Ingwergewächs in hohen Dosen zur Anwendung kommt. Das kann für Personen relevant sein, die den Wurzelstock als Therapeutikum bei einer Kniearthrose oder bei Colitis ulcerosa einsetzen.

Darüber hinaus sind Wechselwirkungen mit blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln möglich, weshalb Curcuma nicht uneingeschränkt für Personen geeignet ist, die Blutverdünner einnehmen.

Das Risiko für potenzielle Wechselwirkungen besteht auch beim Verzehr von Granatapfel. Der inzwischen in fast allen Supermärkten erhältliche Granatapfel soll durch ein Gemisch an antioxidativ wirksamen Farb- und Gerbstoffen (Polyphenole) für viele gesundheitsfördernde Wirkungen (vor allem bei Zivilisationskrankheiten wie Arteriosklerose, Bluthochdruck oder diverse Krebserkrankungen) verantwortlich sein.

Allerdings muss ein zeitlicher Abstand unter anderem zu Blutgerinnungshemmern wie Phenprocoumon und Warfarin (Vitamin-K-Antagonisten) eingehalten werden, da es ansonsten – ähnlich wie bei der Grapefruit – durch Enzymhemmung zu einer langsameren Abbaugeschwindigkeit der Arzneistoffe kommt. Beim Genuss von Goji-Beeren besteht ebenso Blutungsgefahr bei gleichzeitiger Einnahme von Vitamin-K-Antagonisten vermutlich aufgrund eines Eingriffs in den Cytochrom-Stoffwechsel.

Schlechte Ökobilanz

Da exotische Superfoods meist lange Transportwege erfordern, sind sie nicht nur klimaschädlich, sondern auch sehr teuer. Wegen der weiten Entfernungen, die die Exoten zurücklegen müssen, werden die Lebensmittel außerdem oft zu früh und damit unreif geerntet, um (hoffentlich) noch frisch das Zielland zu erreichen. Dass sie dann im gereiften oder eventuell schon überlagerten Zustand noch alle wertvollen Inhaltsstoffe im vollen Umfang enthalten, ist allerdings nicht immer zu gewährleisten.

Der Hype um Superfoods hat zudem negative Auswirkungen in ihren Herkunftsländern. Nicht nur, dass es sich bei den Exoten in den Anbaugebieten häufig um Grundnahrungsmittel handelt, die sich auch dort aufgrund der steigenden Nachfrage verteuern. Zudem müssen immer mehr Wälder gerodet werden, um mehr Platz für neue Felder zu schaffen, die zudem häufig sehr viel Wasser und Energie benötigen.

Unrühmliches Beispiel für ökologische Missstände ist die Avocado, die seit den 1990er Jahren unseren Speisezettel bereichert und deren Import sich von 2008 bis 2017 mehr als verdreifacht hat.

Avocado versus Walnuss
Walnüsse sind den Avocados nährstofftechnisch ebenbürtig und teilweise sogar überlegen. Während 100 g der exotische Frucht 15 g ungesättigte Fettsäuren enthalten, stecken in Walnüssen mit 12 g nur geringfügig weniger. Dafür stecken ungleich mehr mehrfach ungesättigte Fettsäuren in ihnen (Avocado 2 g, Walnüsse 42 g).

Heimische Alternativen

Aber muss es denn immer ein weitgereistes Superfood oder ein daraus hergestelltes Produkt aus exotischen Ländern sein? In vielen Fällen lohnt es sich, zu unseren traditionellen Obst- und Gemüsesorten zu greifen. Ernährungsexperten weisen darauf hin, dass exotische Superfoods unseren Speiseplan zwar bereichern können, etwa durch neue Geschmackserlebnisse. Beispielsweise profitieren Veganer und Vegetarier, die ihre Ernährung mit den Exoten abwechslungsreicher gestalten können.

Ebenso stehen Menschen, die an einer Zöliakie oder Glutensensitivität leiden, glutenfreie Alternativen aus dem Bereich der Supergrains (Supergetreide) und Superseeds (Supersamen) zur Verfügung. Allerdings werden gerade für Exoten wie beispielsweise Amaranth, Quinoa und Buchweizen gesundheitliche Risiken diskutiert. So sind in den ersten beiden Pseudogetreiden große Mengen an Gerbstoffen und Saponinen enthalten, in Quinoa finden sich zudem reichlich Phytate und Oxalate. Bei Buchweizen wird wiederum ein erhöhtes allergenes Potenzial angenommen.

Am häufigsten wird der gesundheitliche Vorteil von Superfoods mit einemhohen Gehalt an Antioxidantien begründet. Dazu zählen beispielsweise Vitamin C sowie sekundäre Pflanzenstoffe wie Anthocyane, Polyphenole, Flavonoide oder Carotinoide. Ebenso zählen Lebensmittel, die reich an Ballaststoffen und Omega-3-Fettsäuren sind, zu den Superfoods.

Die wertvollen Inhaltsstoffe finden sich aber nicht nur in den Exoten in großen Mengen, sondern auch in heimischen Lebensmitteln. Beispielsweise weisen einen hohen Gehalt an sekundären Pflanzenstoffen alle Zwiebelgewächse, Kohlsorten, Rettiche, Hülsen- und Zitrusfrüchte, native Pflanzenöle, Kerne und Nüsse sowie Kartoffeln und (Vollkorn-)Getreide auf. Dabei ist der Gehalt umso höher, je länger die Pflanzen die Möglichkeit haben, unter natürlichen Bedingungen zu reifen – ein weiterer Vorteil, der für Superfoods aus heimischem Anbau spricht.

Quinoa versus Hirse
Im Vergleich zum glutenfreien (Pseudo-)Getreide Quinoa punkten heimische Sorten nährstofftechnisch und preislich. Quinoa gilt gerade für Veganer als eine attraktive Eiweiß- und Eisenquelle (13 g Proteine und 3 mg Eisen pro 100 g). Eine günstigere heimische Alternative ist Hirse mit 10 g Proteinen und 9 mg Eisen pro 100 g.

Fazit

Letztendlich betonen Ernährungswissenschaftler, dass in der Regel ein – vielfach beworbener – gesundheitlicher Mehrwert bei exotischen Superfoods nicht zu erwarten ist. Sie empfehlen vielmehr, bekannte und gut untersuchte heimische Alternativen zu nutzen. Denn bei einer gesunderhaltenden Ernährungsweise kommt es auf eine ausgewogene Nähstoffaufnahme an, die sich durch eine pflanzenbetonte vielfältige Ernährung realisieren lässt. Dafür müssen nicht exotische Lebensmittel verzehrt werden. Vielmehr eignet sich eine breite Palette an frischen heimischen Obst- und Gemüsesorten, die vorzugsweise aus Europa oder sogar bestenfalls aus der Region stammen.


Die Apothekerin Reinhild Berger hat in ihrem Buch „Superfoods – Fakten aus dem Reich der Wundermittel“ eine Vielzahl an Informationen über die exotischen Lebensmittel zusammengetragen, die heute gemeinhin als Superfood gelten. Das „Fachbuch mini“ soll dem Leser ein umfassendes Bild über die Exoten vermitteln und ihn zugleich anregen, sich eine eigene Meinung über die als besonders gesund beworbenen Naturprodukte zu bilden. Das Taschenbuch ist 2023 erschienen und in der Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft Stuttgart unter der ISBN 978-3-8047-4330-4 als Print Version und unter der ISBN 978-3-8047-4334-2 als E-Book erhältlich.

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